pts20041111013 in Leben

"Schlag ins Gesicht für chronisch Kranke"

Die letzte ASVG-Novelle zwingt die Pharma-Firmen, Großpackungen aufzulassen.


Wien (pts013/11.11.2004/10:28) Das wird noch bei vielen Patienten für Wut und Empörung sorgen. In der letzten ASVG-Novelle hat die Regierung beschlossen, Großpackungen aus dem sogenannten Erstattungskodex, der Liste der von den Krankenkassen bezahlten Medikamente, zu streichen. Im Gesetzestext heißt es dazu wörtlich:

ASVG § 351c (4): "Bei Arzneispezialitäten, die vornehmlich der Behandlung von Akutkrankheiten dienen, ist nur jene Packungsgröße (in den Erstattungskodex, Anm.) aufzunehmen, deren Inhalt für die Behandlung des Regelfalles ausreicht. Bei Arzneispezialitäten, die der Behandlung von chronischen Krankheiten dienen, ist eine Packungsgröße zur Anbehandlung oder Erprobung (Kleinpackung) und eine zweite Packungsgröße für die medikamentöse Versorgung für die Dauer eines Monates aufzunehmen."

Im Klartext bedeutet das: Packungsgrößen, die über einen Monatsbedarf hinausgehen, sind nicht mehr im Erstattungskodex und werden somit auch nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt. "Für chronisch Kranke ist das ein Schlag ins Gesicht", ist Hubert Dreßler, Präsident des Branchenverbands Pharmig, empört. "Wenn Großpackungen nicht mehr von der Kasse bezahlt werden, bleibt den Pharma-Firmen gar nichts anders übrig, als die Großpackungen aufzulassen."

Tatsächlich werden chronisch kranke Patienten wie beispielsweise Herzinfarkt-, Schlaganfall- oder Krebspatienten für ihre Medikamente künftig ungleich tiefer in die Tasche greifen müssen als bisher: Bei einer Drei-Monats-Therapie werden sie statt bisher 4,35 Euro künftig eine Rezeptgebühr von 13,05 Euro entrichten müssen. Bei einer Behandlung, die ein ganzes Jahr lang dauert, sind künftig 52,20 Euro fällig statt bisher 17,40 Euro. Huber Dreßler: "Einmal mehr wird Gesundheitspolitik auf dem Rücken der Ärmsten gemacht, das dürfen wir nicht zulassen. Ich appelliere an die verantwortlichen Politiker, die Konsequenzen ihres Handelns zu überdenken und dieses Gesetz im Zuge der nächsten ASVG-Novelle umgehend zu ändern."

(Ende)
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Ansprechpartner: Mag. Sabine Völz
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