pts19980619010 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Kommanditisten künftig sozialversicherungspflichtig

30. Juni: Letzte Frist zur Anmeldung von Kommanditbeteiligungen beim Firmenbuch


Wien (TPA) (pts010/19.06.1998/09:00) Anfang Juli wird das Parlament die neuen Sozialversicherungsnovellen beschließen. Diese beinhalten neben vielen anderen Änderungen die grundsätzliche Pflichtversicherung (nach GSVG) für Einkünfte aus Kommanditbeteiligungen ab 1. Jänner 2000.

Wer noch bis 30. Juni 1998 eine über das Regelstatut des HGB hinausgehende Kommanditbeteiligung beim Firmenbuch anmeldet, bleibt mit dieser auch über den 31.12.1999 hinaus versicherungsfrei, sagt TPA Treuhand Partner Austria.

Laut der neuen Regelung sind alle Einkünfte aus Kommanditbeteiligungsverhältnissen, die am 30.6.1998 bestehen (d.h. zumindest bereits zur Eintragung im Firmenbuch angemeldet werden), weiterhin von der GSVG-Pflicht ausgenommen - auch dann, wenn der Kommanditist zusätzliche Haftungen trägt, Geschäftsführungsbefugnisse hat oder sonst in der Gesellschaft tätig ist.

Weiterhin versicherungsfrei sind auch Einkünfte aus Kommanditbeteiligungen, die dem "Regelstatut" des Handelsgesetzbuches entsprechen, also reine "kapitalistisch organisierte" Beteiligungen sind.

Information: TPA Treuhand Partner Austria, KR Werner Sedlacek, Mag. Emilie Janeba-Hirtl, Tel. 01/58835-205, Fax DW 205, E-Mail: tpajh@via.at, Internet: http://www.tpawt.com

(Ende)
Aussender: Treuhand Partner Austria TPA
Ansprechpartner: Mag. Emilie Janeba-Hirtl
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