pts19980618006 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Was prüft die Finanz 1998?

Vermehrte Steuerprüfungen sollen leere Staatssäckel stopfen


Wien (pts006/18.06.1998/09:00) Dem Finanzminister gehen heuer rund sechs Milliarden Schilling an Umsatzsteuer ab. Er hat bereits angekündigt, die leeren Staatssäckel mit verstärkten Steuer- und Buchprüfungen zu stopfen. TPA Treuhand Partner Austria sagt, worauf Sie achten müssen.

Besonderes Augenmerk sollten Unternehmer auf die formelle Richtigkeit der Rechnungsausstellung sowohl bei Ausgangs- wie auch bei Eingangsrechnungen legen (z.B. genaue Adresse, Datum, Lieferant, Leistungszeitraum, Bezeichnung der Ware/Dienstleistung, Preisausweis, Umsatzsteuer extra ausweisen bei Beträgen über 2.000 S).

Besondere Vorsicht ist auch beim grenzüberschreitenden Warenverkehr geboten. Hier müssen sowohl Firmenwortlaut, Adresse wie UID-Nummer stimmen. Der grenzüberschreitende Informationsaustausch der Finanzbehörden funktioniert im EU-Bereich bereits sehr gut. Beim Warenexport in Nicht-EU-Länder muß darüber hinaus ein Ausfuhrnachweis einzeln erbracht werden - sonst ist die Steuerfreiheit weg und die Umsatzsteuer nachzuzahlen.

Neben dem Prüfungsschwerpunkt Umsatzsteuer werden 1998 auch die internationalen Verrechnungspreise (insbes. in Konzernbetrieben) und Verlustbeteiligungsmodelle im Vermietungsbereich genauer unter die Lupe genommen.

Weiters überprüft die Finanzbehörde die Grundaufzeichnungen - vor allem Lieferscheine, Einnahmenaufzeichnungen wie Kassabuch, "Stricherl-Liste". Die Bücher müssen genau geführt und 7 Jahre lang aufbewahrt werden. Weisen die Aufzeichnungen Fehler auf, bringt der Finanzprüfer idR eine Umsatzzuschätzung als sogenannten Sicherheitszuschlag in Ansatz. Diese Vorgangsweise ist rechtlich gedeckt, Steuernachzahlungen sind daher unvermeidbar.

Zur Prüfungsabwicklung: Die Prüfung ist vom Prüfer eine Woche vor Beginn anzumelden und sollte grundsätzlich im Betrieb stattfinden. Ist im Betrieb kein geeigneter Platz (Schreibtisch) vorhanden, kann auch beim Steuerberater oder im Finanzamt geprüft werden.

Prüfungszeitraum sind grundsätzlich die letzten 3 Jahre, für die bereits Steuerbescheide ergangen sind. Die Auswahl der Prüfungsfälle erfolgt durch Zufallsgenerator im Finanz- computer, es kann aber auch Bedarfsprüfungen geben (z.B. strenge Umsatzsteuerkontrollen).

Information: TPA Treuhand Partner Austria, Emilie Janeba-Hirtl, Mag. Gerhard Burger, Tel. 01/58835-205, Fax DW 335, e-mail: tpajh@via.at, Internet: http://www.tpawt.com

(Ende)
Aussender: Treuhand Partner Austria TPA
Ansprechpartner: Mag. Janeba-Hirtl
Tel.: 01/58835-205
E-Mail: tpajh@via.at
Website: www.tpawt.com/
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