ptp20230630032 Politik/Recht, Kultur/Lifestyle

Nicht nur Ehebruch ist ein Scheidungsgrund

Wiener Scheidungsanwalt Mag. August Schulz gibt wichtigen Tipp für die Ehescheidung


Wien (ptp032/30.06.2023/15:30)

Ehebruch ist nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofs nicht nur eine der schwersten Eheverfehlungen, sondern auch nach der Häufigkeit ein immer wieder vorkommender Ehescheidungsgrund. Nach der Rechtsprechung ist neben dem Ehebruch auch Gewalttätigkeit in der Ehe und böswilliges Verlassen ein Grund für einen Verschuldensausspruch durch das erkennende Gericht.

Zwar wurde die Strafbarkeit des Ehebruches vor Jahren abgeschafft, da dies nicht mehr zeitgemäß war, für das Ehescheidungsverfahren ist dieses Verhalten jedoch nach wie vor ein Scheidungsgrund und ein Grund, das Verschulden des "Ehebrechers" auszusprechen.

Umso bemerkenswerter ist die nunmehr ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 23.3.2023 (7 Ob 38/23y), wonach eine zu intensive Überwachung des Ehepartners im Hinblick auf die vermutete Untreue des anderen Eheteils fatale Auswirkungen für den Überwacher haben kann.

In der oben angesprochenen jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde ausgesprochen, dass derjenige Eheteil, der mit technischen Hilfsmitteln eine vollständige Überwachung des anderen Eheteils im Bezug auf ein vermeintliches außereheliches Verhältnis herbeiführt, sogar aus der ehelichen Wohnung weggewiesen werden kann.

Dieser Eingriff nach § 382 EO ist ein starkes Instrument, um den schutzwürdigen Ehepartner zu schützen, was jedoch nur in Extremfällen, wie Gewalt, Drohungen und dergleichen üblicherweise angewendet wird.

Daraus erkennt man, dass eine grundsätzlich berechtigte Eifersucht auch übertrieben werden kann und dergestalt das Verschulden bei der Scheidung sich massiv verändern kann.

"Ich bin seit vielen Jahrzehnten höchst engagiert als Ehescheidungsanwalt in den Bereichen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Familienrecht, Erbrecht, Testamente und Verteidigung in Strafsachen tätig. Im Laufe der letzten 30 Jahre habe ich mehr als 100 positive Entscheidungen beim Obersten Gerichtshof für meine Klienten erkämpft. Ein erstes Beratungsgespräch bringt viel Klarheit", so Ehescheidungsanwalt Mag. August Schulz.

Ehescheidungsanwalt Mag. jur. August Schulz
1010 Wien, Stadiongasse 5/3A
Infos und Erstberatung unter Telefon 01 3460897 oder per E-Mail: schulz@ehescheidungsanwalt.at
Web: https://www.ehescheidungsanwalt.at

(Ende)
Aussender: Mag. jur. August Schulz - Ehescheidungsanwalt
Ansprechpartner: August Schulz
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