pte20121127014 in Business

Korruption: Schaden oft Vierfaches der Zuwendung

Einhaltung von Compliance-Kodizes in Unternehmen häufig mangelhaft


Wien (pte014/27.11.2012/12:00) "Wer heute bei Compliance führend ist, der hatte in den letzten Jahren einen größeren Korruptionsfall zu verzeichnen", sagt Steffen Salvenmoser, Rechtsanwalt in Diensten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft pwc http://pwc.com , gegenüber pressetext. In Deutschland sieht der Experte vor allem Großunternehmen als Treiber bei der Einhaltung entsprechender Compliance-Kodizes und die angebotene Tasse Kaffee bei einer Betriebsprüfung schon als zu viel des Guten.

Kollateralschäden massiv

"Auf dem Papier ist immer alles schlüssig, was Wirtschaftsstraftäter produzieren", weiß der ehemalige Staatsanwalt Salvenmoser. Weitgehend unbekannt sei hingegen, dass laut Corporate-Governance-Kodex der Alpenrepublik der Vorstand dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen zu berichten hat.

Mitunter auch deshalb, weil laut einer jüngsten pwc-Umfrage konkrete Fälle von Korruption und Bestechung mit "nur" vier Prozent weit hinter Vermögensdelikten (34 Prozent), Markenrechtsverletzungen (zwölf Prozent) und Datendiebstahl (zehn Prozent) rangieren. "Man besticht immer nur für eine Gegenleistung und diese ist dann wieder eine Straftat", erläutert Salvenmoser die Rechtslage.

Durch Wirtschaftskriminalität entstünden auch nicht zu unterschätzende Kollateralschäden wie der Rückgang von Aktienkursen oder das Abnehmen der Arbeitsmoral. Aber auch der Reputationsverlust sei nicht zu unterschätzen. Als einen der Tatgründe nennt der Experte Geld, dahinter würde vielmehr der Wunsch nach Anerkennung stecken. Zudem gäbe es die "Abhängigen" und schlicht "die Naiven", so der Experte. Der faktische Schaden beträgt in der Regel das Zwei- bis Vierfache des Zuwendungsbetrages.

Gesetze unmissverständlich

Als Grundmodell für Korruption bezeichnet der Anwalt das Dreiecksverhältnis zwischen Unternehmen, Mitarbeitern und Kunden samt damit verbundenen Interessenkonflikten. Als Delikte kennt das österreichische Strafgesetzbuch die Geschenkannahme durch Amtsträger, Angestellte öffentlicher Unternehmen und Sachverständige, Bestechung wie verbotene Intervention. Als Begleitdelikte gelten Betrug, Untreue und Absprachen bei Vergaben.

Für die mitunter in der Kritik stehenden Wirtschaftsprüfer ersucht pwc-Gesellschafterin Dorotea Rebmann um Nachsicht. "Wirtschaftsprüfer kontrollieren das Bild der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens und folgen dem Prinzip der Wesentlichkeit. Das sagt auch nichts über die Zukunft oder die Vergangenheit einer Firma aus und nimmt Anlegern auch nicht das Denken ab." Falschbilanzierung sei in Österreich inexistent, betreffe EU-weit allerdings rund 15 Prozent der Unternehmen.

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