pts20030331015 Politik/Recht

Gewerbeverein: Österreich muss als Rechtsstaat berechenbar werden!

Auf Rechtsetzung und Rechtsprechung muss Verlass sein!


Wien (pts015/31.03.2003/10:18) Die Türme von Wien-Mitte sind nur eines von vielen Beispielen, wie sehr Rechtsunsicherheit neben der massiven Verschlechterung der Standortqualität auch eine vollkommene Unberechenbarkeit der Zukunft für Wirtschaft und Bürger nach sich ziehen - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).

Es ist ja wohl nicht nur das eine Beispiel. Die Häufung von Unwägbarkeiten bringt insbesondere der Wirtschaft einen Planungshorizont mit zu vielen Unsicherheiten.

So weiß etwa ein Unternehmen, für einen männlichen Mitarbeiter, der übermorgen seinen 55. Geburtstag feiert nicht, ob dieser ein Monat später in Altersteilzeit gehen kann und wenn ja, welche Variante der Altersteilzeit dann noch anwendbar ist. Das kann man ja wohl wirklich nicht als Vertrauensschutz für die Wirtschaft und noch weniger als Ernstnehmen der Zukunftsplanung eines Menschen bezeichnen.

Neben der Rechtsetzung ist aber auch die Rechtsprechung ein wunder Punkt des "Rechtsstaates" Österreich.

Der Wahrnehmungsbericht zur österreichischen Rechtspflege 2001/2002 des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages gibt darüber beredt Auskunft:

* Nach fünf Jahren musste das Bundesvergabegesetz neu wieder verlautbart werden.

* Beim Verwaltungsgerichtshof sind fünf Jahre Verfahrensdauer keine Seltenheit.

* 13,5 Jahre dauerte ein Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Vermögens. Dafür wurde insgesamt 40 Stunden verhandelt. Übrigens sollen auf Anwalts- wie auf Richterseite sehr wichtige Persönlichkeiten dabei eine Rolle gespielt haben!

Der ÖGV verlangt in Rechtsetzung und -sprechung endlich "Schluss mit lustig"! Entweder sind sich die Verantwortlichen ihrer Pflichten bewusst und handeln demnach im Dienste des Staatsbürgers oder sie werden endlich einmal zur Rechenschaft gezogen.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01-587-36/3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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