pts20230324036 Medien/Kommunikation, Medizin/Wellness

Der Fall Nathalie jetzt beim Bundesgericht

Satanisch-ritueller Kindesmissbrauch - "Victims Mission" berichtet aus der Schweiz


Basel/Solothurn/Dornach (pts036/24.03.2023/16:15)

Nathalie (Name geändert) ist heute 10 Jahre alt. Ihr Bericht zu sexuellem Missbrauch und ritueller Gewalt, mutmasslich an ihr begangen durch den eigenen Vater, wurde von Professionisten als authentisch eingestuft. Die Vorgeschichte ist unten unter (1) angeführt. Anm.d.Verf. jeweils in eckigen Klammern. Dokumente liegen vor.

Die Schweizer Behörden sehen seit Jahren weder Veranlassung noch Verpflichtung, die heute 10-jährige Nathalie vor dem Vater zu schützen. Daraus könnte geschlossen werden, dass die Schweizer Regierung wie in der Vergangenheit so auch heute Pädokriminalität entweder deckt oder direkt involviert ist. Aber sie entlarven sich mehr und mehr selbst. Kindswohlgefährdungen und weitere Gesetzesverstösse durch Behörden haben ein enormes Ausmass angenommen. Hier kann nur auf einige Aspekte des Falles Nathalie eingegangen werden. Was bisher zutage getreten ist, liefert stärkste Indizienbeweise für die Richtigkeit von Nathalies Aussagen. Während die bestens organisierten, mit neuester Technik und weiteren Ressourcen ausgestatteten Staatsorgane angeblich nichts ermitteln konnten, haben sich nach etlichen "Nathalie-Berichten" Kinder und Eltern gemeldet und eine Reihe von Nathalies Aussagen bestätigt. Anstatt die Aussagen ernst zu nehmen und zu evaluieren, wurden teils die berichtenden Kinder und teils ihre Mütter in Psychiatrien eingewiesen. Staatsanwaltschaften, Gerichte, die KESB und weitere Behörden arbeiten an der Vertuschung, nicht an der Aufklärung.

1. Die Schule als Kriegswaffe der Behörden gegen Nathalie

"Bis Ende .. war [Nathalie] .. mit Fernunterricht beschult. Der Fernunterricht war eingerichtet worden aufgrund der massiven Bedrohungssituation: [Nathalie] ist im Schulgebäude von einem Mann, einem Freund des Vaters, mit einer Pistole bedroht worden .. Ein zweiter Mann wartete vor der Schule. Beide Männer sind von Zeugen gesehen worden .. Seit .. wird [Nathalie] von .. (Lehrerin) und .. von .. (Lehrer) unterrichtet, weil bislang aufgrund der Gefahrensituation alle angefragten Schulen abgesagt haben .." schreibt Nathalies Mutter. Das von ihr beantragte Homeschooling lehnt die Behörde ab und informiert: "[.. der Kindsvater] hat als sorgeberechtigter Vater .. Stellung genommen. Er stimmt der vorgesehenen Ablehnung des Homeschoolings zu .."

Am 23.12.2022 schreibt Urs Bucher vom Volksschulamt an Nathalies Mutter, [dass ihm das Schreiben von Nathalies Psychiater vorliege], "mit welchem [der Psychiater] feststellte, dass aus medizinischen Gründen .. er dringend ausschliesslich den Besuch einer kleineren Privatschule bzw. Unterricht im Homeschooling empfehle." Entgegen der Empfehlung von Nathalies Psychiater verfügt das Amt: "Nachdem die KESB .. zurzeit mit Ihrem Fall befasst ist, können wir nicht davon ausgehen, dass der Privatunterricht mit dem Kindeswohl vereinbar ist ..". Nathalie und ihre Unterstützer erfüllen jedoch die geforderten Voraussetzungen (5 Punkte gemäss Schulgesetz). Das Schulamt spielt das Kindeswohl gegen die fachärztliche Empfehlung aus. Riskiert das Amt eine Kompetenzüberschreitung, indem es die fachärztliche Empfehlung für das Kind ignoriert? Ist der Schulbehörde ihre Parteilichkeit bewusst? Wer ist an wessen Weisung gebunden?

Urs Bucher vom Volksschulamt hält fest: "Der Antrag von .. [der Mutter] .. auf Bewilligung von Privatunterricht (Homeschooling) .. wird abgelehnt." Das Amt nimmt offensichtlich billigend in Kauf, dass Nathalie wieder mit einer Schusswaffe in einer Schule bedroht werden kann. Für die Mutter bedeutet der Behördenentscheid, dass sie ihre Tochter wieder - auch in der Schule - pausenlos überwachen muss, was neben Beruf und sonstiger Familienbetreuung ihr Zeitmanagement nicht einfacher macht. Seit Nathalie schulpflichtig ist, muss ihre Mutter laufend neue Schulen suchen und um Aufnahme ihrer Tochter bitten, seit Sommer 2022 waren es zumindest 8 Schulen. Eine Volksschulbehörde teilt einer anderen mit, dass an einer bestimmten Schule eine "Verschwörungstheoretikerin" arbeiten würde. Die KESB fordert von den Schulen Informationen ein. Keine Schule kann oder will Nathalie behalten, obwohl sie eine sehr gute Schülerin ist.

Nathalies Vertrauensanwalt informiert die Gemeindeverwaltung u.a., dass der Kindsvater ein Jahr lang seinen Anteil des Schulgeldes nicht bezahlt hat, auch nicht nach mehreren Mahnungen, Nathalies Mutter und ihr Unterstützerkreis schliesslich diese CHF 5.400 zusätzlich bezahlen mussten (sie hat immer alle Schulen für Nathalie bezahlt). Weiters hält der Vertrauensanwalt des Kindes sinngemäss fest, dass sich die Schulleitung [der letzten Schule] veranlasst sah, auf Druck der Gemeindeverwaltung den Schulvertrag zu kündigen, dass Nathalies Mutter in weiser Voraussicht sofort wieder eine neue Schule organisieren konnte, dass Nathalie nach wie vor eine sehr gute Schülerin ist, oder der Vater nichts Konstruktives beiträgt .. und: "Nach dem Geschehenen haben die Behörden darauf zu achten, das Wohl [Nathalies] nicht zu gefährden, sei es durch unnötige Schulwechsel oder durch sonstige Eingriffe in eine grundsätzlich stabile und sichere Situation. Ich ersuche Sie daher, die Mutter in ihren Bemühungen zu unterstützen, damit [Nathalie] ihren gesetzlichen Anspruch auf Beschulung an einem sicheren und für sie vertrauenswürdigen Ort wahrnehmen kann .."

Eine solche notwendig gewordene anwaltliche Mahnung an die Behörden, das Kindeswohl nicht zu gefährden, ist ein weiteres Indiz, wie intensiv die Behörden am Täterschutz und wie wenig sie am Kindeswohl interessiert sind. Sie, die trotz zahlreicher Hinweise wie Namenslisten mutmasslicher Täter, Fotos, genaue Tatortbeschreibungen, detaillierte Tatbeschreibungen, von Zeugen gelieferte Phantombilder, parallele Fälle mit mutmasslich identen Tätern, Zeugenaussagen etc. "nichts ermitteln konnten", dem beschuldigten Kindsvater wochenlang Zeit gelassen haben, Beweismittel zu beseitigen; ihn nie in Untersuchungshaft genommen und ihn nie psychiatrisch begutachten haben lassen; Zeugen unter Druck setzten, ihre Aussage zurückzuziehen; die auch von dritter Seite schwer belastete Kinderanwältin nicht absetzten; das nicht fachspezifische Glaubhaftigkeitsgutachten, das von Mutmassungen und Unterstellungen strotzt (wobei die Gutachterin nie mit Nathalie gesprochen hat), als das Non-Plus-Ultra zur Wahrheitsfindung hochstilisierten; die einen befangenen Richter zuliessen und nach wie vor schützen, die legitime Strafanzeigen ganz einfach nicht "anhand" nahmen usw. Dazu kamen Schikanen wie willkürliche Wohnungsdurchsuchungen (die Bewaffneten erschreckten die Kinder fast zu Tode) bei Nathalies Mutter und Nathalies Grosseltern, haltlose Falschanschuldigungen etc.

2. Verfahrenswillkür als Kriegswaffe der Behörden gegen Nathalie

Am 23.2.2023 reicht die Mutter als Beschwerdeführerin "Beschwerde in Strafsachen" beim Bundesgericht ein. Fallführender Staatsanwalt: Ralph Müller. Oberstaatsanwalt: Hansjürg Brodbeck. Obergerichtspräsident (früherer Verwaltungsrichter): Frank-Urs Müller. Nathalies KESB-Vertreterin: Melania Lupi Thomann.

Zitate aus der Beschwerde: "Der Mutter wird in der Einstellungsverfügung .. wie auch im Beschluss des Obergerichts .. unterstellt, die Übergriffe 'erfunden' zu haben um ihr Ziel zu erreichen, dass die Tochter den Beschuldigten nicht mehr sehen muss .. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Obergericht haben sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die sexuellen Handlungen vor dem Kind stattgefunden haben und ob es allenfalls zu weiteren Übergriffen gekommen ist. Das Obergericht macht in seinem Beschluss auf mehreren Seiten Ausführungen zu dem rituellen Missbrauch. Dieser war jedoch gar kein Thema in der Beschwerde .. Die Strafuntersuchung hat ergeben, dass der Beschuldigte tatsächlich mit [Nathalie] .. am Neuenburgersee ein Naturistengelände besucht hat .. [im Entscheid] wird es aber so dargestellt, dass sich [Nathalies Mutter] bzw. [Nathalie] sich dies lediglich ausgedacht hätten .. Auch hier werden Tatsachen verdreht und [der Mutter] und [Nathalie] unterstellt, dass sie alles nur erfunden hätten .. Da der Beschuldigte jeweils von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, konnte nie ermittelt werden, was auf diesem Nudistengelände vorgefallen ist" schreibt der Anwalt an das Bundesgericht. Neben "unrichtiger Feststellung des Sachverhaltes" hält der Anwalt auch "willkürliche Beweiswürdigung" und "Verletzungen der Verfahrensgarantien" fest.

"Viel später sollte [Nathalies Mutter] erfahren, dass andere Kinder bereits darüber ausgesagt hatten, dass sie auf diesem Gelände missbraucht worden waren. Doch es hatte keine Konsequenzen. Man verfolgte die Sache nicht weiter. Nathalie hatte auch die Namen zweier anderer Mädchen genannt, die an diesem Tag im Naturistengelände bei Thielle vergewaltigt worden waren. Polizei und Staatsanwaltschaft unternahmen nichts, um diese Mädchen zu finden und zu schützen". Zitate aus dem Buch* "Der Fall Nathalie: Rituelle Gewalt und Satanismus in der Schweiz und in Deutschland" (Seite 55): https://www.amazon.com/-/de/dp/B0BKSGFPFP/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&crid=9NUXWEO0X74Q&keywords=Der+Fall+Nathalie+Rosania+von+Wahrberg&qid=1679004288&sprefix=der+fall+nathalie+rosania+von+wahrberg%2Caps%2C229&sr=8-1

Der Anwalt schreibt weiters: "Aufgrund von Aussagen, welche in den Akten zu finden sind, wurden von der Gutachterin unbewiesene Annahmen getroffen, welche sich nun in der Einstellungsverfügung und dem Beschluss des Obergerichts als Fakten wiederfinden .. Abgeklärt hat die Gutachterin ihre blossen Annahmen und Unterstellungen allerdings nicht, denn sie hat ja ein rein aktenbasiertes Gutachten abgeliefert .. es sind reine und wilde Spekulationen. Die Aussagen von [Nathalie] waren aber in allen ihren Befragungen konsequent stringent und einheitlich; da gibt es nichts zu rütteln. Aufgrund dieses aktenbasierten Gutachtens wurden nun alle Aussagen [Nathalies] als unglaubwürdig betrachtet.

Der Gerichtspräsident .. Frank Urs Müller, hat .. als Mitglied des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn .. den unterzeichnenden Rechtsanwalt zurückgehalten und ihm den Rat gegeben, die Strafanzeige gegen [Nathalies Vater] zurückzuziehen .. In eben diesem Strafverfahren, in welchem er bereits damals der Meinung war, dass die Strafanzeige zurückzuziehen sei, hat er nun die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung abgewiesen. Dies nun in seiner Funktion als Gerichtspräsident .. des Obergerichts."

Ein Beobachter des Falles Nathalie schreibt an Polizei und Staatsanwaltschaft hinsichtlich Frank-Urs Müller im Zusammenhang mit einem weiteren mutmasslichen Pädo-Fall (Zitat): "Ein Oberrichter, der sich des Täterschutzes verdächtig gemacht hat, wirkt nun auch im 'Fall [N.N.]' mit .. Wieder geht es um den Verdacht auf Pädophilie und Schlimmeres .. Ausserdem hatte ich Ihnen eine Mail von Frau Melania Lupi Thomann, der von der KESB eingesetzten Kindsvertreterin von [Nathalie] ausgehändigt, aus der hervorgeht, dass Frau Lupi Thomann von Anfang an bestrebt war, den [mutmasslichen] Tätervater zu schützen und die Aussagen des Kindes ins Unglaubwürdige zu ziehen .. Die Mail [a] ging auch an den verfahrensführenden Solothurner Staatsanwalt Ralph Müller, der sofort hätte reagieren müssen. Da er das nicht getan hat, machte er sich der Komplizenschaft mit Frau Lupi Thomann schuldig, die eindeutig das Ziel verfolgt, den pädophilen Vater als unschuldig darzustellen .. Auch aufgrund dieser Mail hätte Ralph Müller einschreiten müssen und die Absetzung Lupi Thomanns erwirken müssen. Es passt dazu, dass er die Hausdurchsuchung bei[m] [Kindsvater] erst nach vielen Wochen und nach vorheriger Ankündigung durchführte. Aus den Akten geht hervor, dass er trotz sehr genauer Angaben beispielsweise bezüglich des Geschehens beim Tatort des FKK Camps 'Die neue Zeit' bei Gampelen (Thielle) kaum Nachforschungen veranlasste .. Und dann wurde er auch noch während des Verfahrens von Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck öffentlich in Schutz genommen [b] .. Selbstverständlich darf eine Staatsanwaltschaft nicht während laufendem Verfahren Stellung beziehen und wie im Fall Hansjürg Brodbeck die Mutter des missbrauchten Kindes diffamieren!"

[a] https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-staatsanwalt-und-kesb-gemeinsamer-angriff-auf-mutter-und-kind-.html (Pkt. 3.)
[b] https://www.pressetext.com/nfs/261/091/pdf/1.pdf

"In meine Schulklasse in der Primarschule ging die Tochter eines Staatsanwaltes. Der Vater und seine Kinder waren auch im Kult. Die Tochter war auch Opfer, wurde aber dann zur Täterin ausgebildet. Sie ist heute als Rechtsanwältin tätig, unter anderem für die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde). Sie wurde von Nathalie, dem Mädchen im 'Fall Nathalie', als [mutmassliche] Täterin identifiziert. Gleichzeitig war sie die von der KESB gestellte Anwältin für Nathalie". Zitat Ende. Quelle: https://www.pressetext.com/news/paedokriminalitaet-sexuelle-gewalt-folter-schwarze-magie-mkultra-petra-hat-ihre-kindheit-ueberlebt.html

Der Anwalt erörtert in seiner Beschwerde weitere Aspekte der Befangenheit des Obergerichtspräsidenten und schreibt: "Im vorliegenden Falle ist es so, dass [der Kindsvater] als Beschuldigter gar keine Erklärungen abgegeben, sondern seine Aussagen zur Sache verweigert hat. Also hätte zumindest das .. beantragte forensisch-psychiatrische Gutachten über die beschuldigte Person, die schweigt, durchgeführt werden müssen. Stattdessen holte die Staatsanwaltschaft ein rein aktenbasiertes Glaubwürdigkeitsgutachten über das verletzte Mädchen [Nathalie] ein .. Die Staatsanwaltschaft .. hätte von Amtes wegen den Beschuldigten begutachten lassen müssen .. Wie bereits erwähnt wurde [Nathalie] von der Gutachterin Niehaus zu den sexuellen Übergriffen nie befragt."

Der Anwalt geht in seiner Beschwerde auf die haarsträubenden Eigenschaften des Beschuldigten ein und schreibt: "In diesem Fall nur [Nathalie] zu begutachten, den Beschuldigten aber nicht, ist willkürlich .. damit nimmt die Vorinstanz den Beschuldigten trotz mangelhafter Untersuchung in Schutz und macht .. [Nathalie] vom Opfer zur Täterin, indem ihr vorgeworfen wird, sie würde phantasieren." Der Anwalt geht auch auf die "Verletzung des Grundsatzes in dubio pro duriore" ("= im Zweifel für die Anklageerhebung") ein und auf die "Verletzung von Verfassungsrecht" ("Verletzung der Pflicht des .. Gerichtspräsidenten, in den Ausstand zu treten, sowie die unvollständige Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn .."). Er schreibt: "Erschwerend kommt hinzu, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn mit der Strafuntersuchung damals zur Zeit des Beeinflussungsversuches noch gar nicht begonnen hat. Somit stellt sich schon die Frage, wieso ein Verwaltungsrichter, der mit dieser Strafuntersuchung gar nicht befasst ist, überhaupt Kenntnis von jenem Verfahren hat erlangen können, das ausserhalb seines .. Zuständigkeitsbereichs gelegen hat .. Von der Tatsache, dass der Obergerichtspräsident Frank Urs Müller am angefochtenen Beschwerdeentscheid mitgewirkt hat und nicht in den Ausstand getreten ist, hat [Nathalies Mutter] erst mit der Urteilseröffnung Kenntnis erhalten .. Der Kindsvater hat sich im gesamten Strafverfahren in Schweigen gehüllt ..

Die Schilderungen von [Nathalie] waren derart konkret, dass etwas Wahres daran sein muss .. Trotzdem hat die Vorinstanz das Gutachten von .. Niehaus .. zum Anlass genommen, gleich alle Aussagen von [Nathalie] als unglaubwürdig abzustempeln .. Der Kindsvater, der nicht eine Silbe zur Aufklärung .. beigetragen hat, hätte forensisch-psychiatrisch abgeklärt werden müssen. Denn eine .. aktenkundige Tatsache ist, dass [der Kindsvater] mehrere Male verheiratet war, dass seine Ehen tosend zu Brüchen gegangen sind, und dass er mit keinem seiner .. Kinder ein normales Vater-Kind-Verhältnis pflegt. Jetzt [Nathalie] einfach als generell unglaubwürdig hinzustellen, zeugt von mangelndem Willen, den Sachverhalt aufzuklären". Zitat Ende.

Die Staatsanwaltschaft Solothurn hatte also ihre Strafuntersuchung eingestellt (5); diese Einstellung wurde angefochten. Obergerichtspräsident Frank-Urs Müller vom Obergericht Solothurn weist die Beschwerde gegen diese Einstellung ab, wobei er die üblichen "Täterkreis-Schlüsse" zieht: Das Glaubhaftigkeitsgutachten der Susanna Niehaus ist perfekt. Das Kind ist unglaubwürdig. Die Mutter manipuliert ihr Kind. Dass Erinnerungen bei traumatisierten Kindern erst schrittweise ins Bewusstsein zurückkehren, wendet Frank-Urs Müller gegen Nathalie! Er meint, man könne "nichts beweisen". Die eindeutigen Aussagen Nathalies haben aber Beweiskraft. Das interessiert Frank-Urs Müller nicht. Er ergeht sich in seinem Beschluss in Mutmassungen, Hypothesen, Wahrscheinlichkeiten, Konjunktiven und Unterstellungen und sieht in Ritueller Gewalt eine "Theorie". Zitat (Seite 23): [Müller schreibt von der] ".. verbreiteten Verschwörungserzählung unter dem Titel der 'Rituelle-Gewalt'-Theorie .." und "Die 'Rituelle-Gewalt'-Theorie verbreitete sich, weil .." Wenn der Obergerichtspräsident in seinem Beschluss die Rituelle Gewalt als Theorie bezeichnet, muss gefragt werden, warum bspw. eine Behörde des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums. die DeGPT (Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie e.V.) und weitere renommierte Kompetenzzentren das Thema der Rituellen Gewalt (wissenschaftlich) dokumentieren (6).

Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck äussert sich 2021 öffentlich zum Fall Nathalie, dies während des laufenden Strafverfahrens: https://www.pressetext.com/nfs/261/091/pdf/1.pdf. Der Journalist Balz Bruder schrieb damals: "Die Kritik, die der Solothurner Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck an der Mutter der 9-jährigen Nathalie übte, die mutmasslich von ihrem Vater missbraucht worden ist, war heftig. Die Kindsmutter gefährde nicht nur das Wohl ihrer Tochter, sondern auch das Verfahren .." und "[ein Unterstützer Nathalies] sagt: 'Man kann keine Strafuntersuchung gefährden, die offensichtlich nicht stattfindet'." Dieser Unterstützer hat zwischenzeitlich seinen Job als Lehrer verloren. Balz Bruder "starb unter mysteriösen Umständen". Quelle: https://uncutnews.ch/der-fall-nathalie-journalist-balz-bruder-ermordet/

3. Das gemeinsame Sorgerecht als Kriegswaffe der Behörden gegen Nathalie

"[Die Mutter] kämpfte pausenlos darum, dass Nathalie von diesen belastenden Besuchen [beim Vater] erlöst werde. Im Winter war Nathalie zwei Mal mit über 40 Grad Fieber und zwei Mal mit geplatztem Trommelfell zurückgekommen … Ungeachtet alles Bisherigen wurden von der Sozialregion Dorneck im Auftrag der KESB .. weitere Vaterbesuche gefordert und zwar mit einem neuen Übergabebegleiter, da derjenige, der die Gefährdungsmeldung eingereicht hatte, inzwischen .. abgesetzt worden war. Erst ein halbes Jahr nach Beginn des Strafverfahrens wurde im Juli 2020 verfügt, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens keine Vaterbesuche stattfinden sollten. Etwa ein Jahr später wurde die Sistierung der Vaterbesuche jedoch wieder aufgehoben, obwohl das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen war" (Zitate aus "Der Fall Nathalie ..", Seiten 36, 44).

Die KESB hat über Jahre verhindert, dass Nathalie eine Vertrauensperson ihrer Wahl zu den ständigen Verhören mitnehmen darf. Anträge auf Begleitung durch Vertrauenspersonen wurden von Vanessa Moretti, der leitenden Vizepräsidentin der KESB Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein grundsätzlich abgelehnt. Zitate: KESB-Entscheid 2.11.2022: "Soweit die Parteien .. anders beantragt haben, werden ihre Anträge abgewiesen"; KESB-Entscheid 16.11.2021: "Die Anträge von [Anwalt der Mutter] .. werden abgewiesen"; "Soweit die Parteien .. anders beantragt haben, werden ihre Anträge abgewiesen";

"Das Gesuch von [.. Mutter] um unentgeltliche Rechtspflege .. wird abgewiesen";
"Das Gesuch von [.. Vater] um unentgeltliche Rechtspflege .. wird bewilligt";

Staatsanwalt Ralph Müller hat bereits Anfang 2021 die unentgeltliche Rechtspflege für Nathalies Mutter gestrichen und im Januar 2021 verfügt: ".. es ist vorgesehen, die unentgeltliche Rechtspflege per heute zu widerrufen". Es stellt sich die Frage, was eine private Geldsammlung zugunsten Nathalies für Anwaltskosten, Therapiekosten oder anderweitige Zusatzkosten mit der - Nathalies Mutter zustehenden - und zugesicherten unentgeltlichen Rechtspflege zu tun hat. "Finanzielle Ausblutung" ist denn auch eine Standardstrategie, wenn unerwünschte Verbrechenszeugen mundtot gemacht werden sollen. Nebenbei sei vermerkt, dass die private Geldsammlung (es wurde berichtet) nur den kleineren Teil der Anwaltskosten deckte. Wenig verwunderlich ist, dass die Gerichte ihre Verfahrenskosten der nachfolgenden Gerichtsverfahren grundsätzlich der Mutter aufbürden.

"Der Antrag von Rechtsanwalt .. vom 9. Juli 2020, es sei [der] .. Melania Lupi Thoman das Mandat zu entziehen, wird abgewiesen"; KESB-Verfügung 7.12.2022: "Der Antrag von Rechtsanwalt … vom 5. Dezember 2022 auf Teilnahme von [Rechtsanwalt von Seiten Nathalie] an der Anhörung von [Nathalie] wird abgewiesen"; KESB-Verfügung 14.12.2022: "Der Antrag … vom 9. Dezember 2022 auf Teilnahme von [Psychiater Nathalies] an der Anhörung von [Nathalie] wird abgewiesen .. Dementsprechend ist sowohl der Antrag des Rechtsvertreter[s] der Kindsmutter auf Teilnahme von [RA] als auch der Antrag der Kindsvertreterin auf Teilnahme von [Nathalies Psychiater] an der Anhörung von [Nathalie] abzuweisen"; KESB-Entscheid 8.2.2023: "Die Anträge von Rechtsanwalt [Nathalies Vertrauensanwalt] .. vom 7. Februar 2023 werden abgewiesen".

Nathalies Vertrauensanwalt schreibt an Vanessa Moretti: "(1) Das Bundesgericht schützt den Willen eines 10-jährigen Kindes, wenn das Kind den Kontakt zum besuchsberechtigten Elternteil wiederholt und gestützt auf eigene Erfahrungen ablehnt (s. u.a. BGE 5A_120/2013); (2) Meine Mandantin hat in der Vergangenheit aktenkundig, konsistent und sehr deutlich ihren Willen zum Ausdruck gebracht, nicht zum Vater zurückkehren zu wollen; (3) Der Wille eines bald 11-jährigen Kindes in ebendieser Situation ist diesbezüglich zu respektieren, wozu auch die Mandatierung eines zu diesem Zweck eingesetzten Anwaltes gehört; (4) Der von der KESB Thal-Gäu/Dorn[] eingesetzten Kindesanwältin .. ist es nicht gelungen, das für ein Anwaltsverhältnis unentbehrliche Vertrauen zu meiner Mandantin aufzubauen, weshalb [Nathalie] hiermit mitteilen lässt, dass die von Frau RA .. im Namen meiner Mandantin kommunizierten Informationen, Schreiben oder Anträge keine Rechtswirkungen fiir [Nathalie] entfalten; (5) Eine kindesanwaltliche Vertretung ohne Vertrauensbasis und gegen den Willen des betroffenen Kindes erfüllt den gesetzlichen Zweck nicht und läuft diesem geradezu zuwider; (6) Einem Kind in dieser Situation sind Behördenkontakte ohne Beisein einer Person seines uneingeschränkten Vertrauens aus Gründen des Kindeswohls nicht zuzumuten; (7) [Nathalie] wird deshalb für Behördengespräche ohne die schützende Präsenz des Anwaltes ihres Vertrauens nicht zur Verfügung stehen; (8) Meine Mandantin ist im Übrigen bereit, mit den zuständigen Behörden zu kooperieren und für persönliche Befragungen zur Verfügung zu stehen, solange ihr hier artikulierter Wille (Präsenz ihres selbst bestimmten Anwaltes) respektiert wird; (9) Soweit es um Kindesbefragungen zum Besuchsrecht geht, werde ich als mandatierter Anwalt des Vertrauens von [Nathalie] zum Schutz des Kindeswohls anwesend sein .." Zitat Ende.

In einem Strafprozess gilt: "Dem Opfer steht das Recht zu, sich bei allen Verfahrenshandlungen zusätzlich zu einem Rechtsbeistand von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen (Art. 152 Abs. 2 StPO)." Quelle:
https://www.opferhilfe-tg.ch/files/benefo/inhalte/Downloads%20zur%20Opferhilfe/Merkblatt%20Opferhilfe%20-%20deutsch.pdf

Dieses Recht hat die KESB dem Kind Nathalie über lange Zeit versagt.

"Später erfuhr [die Mutter] von Nathalie, dass ihr [Nathalie] vom Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit vorgehaltener Pistole der Tod angedroht worden war, sollte sie die Wahrheit erzählen" (Seite 26) und (Seite 37) "Inzwischen hatte Nathalie eine von der KESB verordnete Beiständin, Frau R., die .. eine Befragung von Nathalie durchführte. Diese Befragung fand ohne die Mutter statt und wurde aufgenommen .. Später erfuhr [die Mutter] von Nathalie, dass Frau R. sie zuerst gründlichst nach Überwachungsgeräten abgetastet habe, danach ihre kleine Pistole gezückt habe und sie genauestens angewiesen habe, wovon sie sprechen dürfe und wovon nicht. Nathalie sagte in der Befragung, dass es ihr grösster Wunsch auf Erden sei, den Vater nie mehr zu sehen. Die Befragung hatte keine Konsequenzen. Nathalie musste weiter zum Vater." Zitate aus dem Buch "Der Fall Nathalie: Rituelle Gewalt und Satanismus in der Schweiz und in Deutschland": https://www.amazon.com/-/de/dp/B0BKSGFPFP/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&crid=9NUXWEO0X74Q&keywords=Der+Fall+Nathalie+Rosania+von+Wahrberg&qid=1679004288&sprefix=der+fall+nathalie+rosania+von+wahrberg%2Caps%2C229&sr=8-1

Im Februar 2023 war wieder ein KESB-Verhör für Nathalie angesetzt. Die von der KESB vorgeschriebene Kinderanwältin erschien nicht zum Termin. Die von der KESB vorgeschriebene Psychologin berichtet: "[Nathalie] .. stellte klar, dass sie einzig in Anwesenheit .. [ihres Vertrauensanwalts] bereit sei an einem Gespräch mit mir teilzunehmen. Da dies nicht meinem Auftrag entsprach, lehnte ich dieses Vorgehen ab". Abschliessend hält die Psychologin fest, dass sie den Auftrag zur Kindsanhörung nicht ausführen kann.

Rückblende: Im Septemer 2019 schickt der damalige Übergabebegleiter Nathalies eine Gefährdungsmeldung an die KESB, dass Nathalies Wohl durch den Vater gefährdet ist. Im Januar 2020 bezieht sich der Anwalt von Nathalies Mutter darauf, schreibt an die KESB und zitiert Nathalies Übergabebegleiter: "[Nathalie] sagt [ihm], dass sie den Papa 'gruusig' finde, und dass man ihr nicht 'glauben' wolle. Dann sei es zu einer 'wüsten' Szene auf der Strasse gekommen. [Der Kindsvater] habe [Nathalie] als 'Lügnerin' bezeichnet, die von ihrer Mutter beeinflusst sei. [Nathalie] brach in Tränen aus. Statt sich zu entschuldigen und Nathalie zu besänftigen, hat der Kindsvater nochmals nachgetreten und bestärkt, dass [Nathalie] eine 'Lügnerin' sei …"

Als [der Übergabebegleiter][Nathalie] fragte, ob er etwas für sie tun könne, meinte sie bloss, dass man ihr glauben solle .. Die KESB hätte schon damals diese Gefährdungsmeldung ernst nehmen müssen; hat sie aber nicht. Dies ist ein unverzeihlicher Fehler ..". Der Anwalt erneuert den Antrag des Übergabebegleiters: "Unter Hinweis auf Art. 298 Abs. 1, 298b Abs. 2 und 198d Abs. 1 sowie auf BGE 141 III 472 ff. ist die Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge an die Kindsmutter .. dringend angezeigt .. Der Kindsvater manipuliert und instrumentalisiert [Nathalie], er versucht, sie gegen die Kindsmutter aufzuhetzen und er lässt jede erdenkliche Gelegenheit eskalieren ..."

Nathalies Beiständin Susanne Remund sagt vor Gericht, dass ".. (die Kindsmutter) [Nathalie] negativ beeinflussen würde" (Zitat aus dem Anwaltsschreiben). Der Anwalt hält weiters fest, dass "gerade das Gegenteil der Fall" ist. Der Anwalt schreibt, dass die Gefährdungsmeldung "bei der KESB keine Beachtung fand. Dies stellt eine pflichtwidrige Unterlassung dar". Weiters schreibt er: "Im Strafverfahren hat [die Zeugin] ausgesagt, dass sie von Frau Remund unter Druck gesetzt .. worden ist, die Gefährdungsmeldung zurückzuziehen."

"Auch Frau Dr. Ruth Meier [Nathalies damalige Ärztin] hat versagt. Statt nach den Ursachen zu forschen, weshalb [Nathalie] die Besuche bei ihrem Vater verweigert, wollte Frau Meier als ausgebildete Ärztin [Nathalie] zu diesen Besuchen beeinflussen, .. den Willen von [Nathalie] zu brechen. Mit diesen Therapieversuchen hat Frau Meier das Wohl des Kindes .. verletzt, indem sie ihr psychische Gewalt angetan hat .. Frau Meier ist ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen .. Frau Meier hat ihre Sorgfalts- und Berufspflichten verletzt .." schreibt der Anwalt an die KESB.

Es gibt zahllose weitere Fälle in der Schweiz, die alle etwas anders gelagert sind, doch eine Gemeinsamkeit aufweisen: Ein Elternteil nimmt die Wünsche der Kinder ernst, fordert Aufklärung über Ungereimtheiten von den Behörden, und sofort wird dieser Elternteil als persona-non-grata politisch verfolgt. Denn meist steckt mehr dahinter, als was die Behörden z.B. als "Besuchsrechtsregelung" verharmlosen, und immer zaubert das Gericht ein behörden-freundliches Gutachten-Konstrukt aus dem Ärmel. Beispiele:
https://www.tagesanzeiger.ch/papa-wo-bist-du-972901184547
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/svp-kantonsratin-stephanie-ritschard-kritisiert-kesb-und-die-beschwerdeinstanz-ld.1210529
https://www.vbbrb.ch/de/newsbeitrag/es-wird-zuviel-zwang-eingesetzt.html
https://kinder-zurueck-nach-hause.ch/
Müssten nicht auch endlich "Alternative" bzw. "Investigative" wie Oliver Greyf (2), Thom Ram (3) oder Mike Adams (4) ernst genommen werden?

2023: Um den Bedrohungen mit Schusswaffen sowie Leibesvisitationen bei den vorgeschriebenen Verhören entgehen zu können, schickt Nathalie einen handgeschriebenen Brief an .. ihre neue KESB-Anwältin und schreibt: "Ich habe in dem Brief von Frau .., den Sie dazugelegt haben, gelesen, dass mir gezeigt werden soll, dass meine Wünsche und Bedürfnisse ernst genommen werden. Ich will selber jemanden bestimmen, der mit mir zur Anhörung mitkommt. Bitte setzen Sie sich nochmal richtig dafür ein." Auch diese Bitte des Kindes wurde abgelehnt. Die KESB-Anwältin schreibt: "In erster Linie geht es bei der Anhörung aber darum herauszufinden, was deine Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf den künftigen persönlichen Kontakt zu deinem Vater sind."

Nathalies jahrelanges Betteln darum, den Vater nicht mehr besuchen zu müssen, wurde von allen Behörden über all die Jahre ignoriert. Die Behörden hatten es darauf angelegt, Nathalie wieder dem Vater zuzuführen, und zwar gegen den vielfach erklärten Willen des Mädchens. Die Behörden gefährdeten somit das Kindeswohl und nahmen in Kauf, dass Nathalie wieder missbraucht und gequält würde. Wie vom Vater mehrfach detailliert angedroht, wolle er Nathalie töten. Somit spielten die Behörden auch mit dem Leben des Kindes.

(1)
26.11.2022
https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-informationskrieg.html
19.11.2022
https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-militaerische-spezialeinheit-ist-im-besitz-von-beweisen-aussagen-nathalies-bestaetigt.html
08.06.2022
https://www.pressetext.com/news/fall-nathalie-17-gruende-warum-die-staatsanwaelte-keine-beweise-fanden.html
20.05.2022
https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-militaer-bestaetigt-informell-nathalies-aussagen-justiz-schuetzt-den-tiefen-staat.html
22.11.2021
https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-staatsanwalt-und-kesb-gemeinsamer-angriff-auf-mutter-und-kind-.html
05.08.2021
https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-wird-eine-entfuehrung-geplant-.html
12.07.2021
https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-journalist-balz-bruder-ermordet-.html
01.04.2021
https://www.pressetext.com/news/the-nathalie-case-8-year-old-girl-abused-in-rituals-offenders-protected-by-public-authorities-please-drain-the-swamp.html
26.02.2021
https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-das-kind-hat-die-hoelle-ueberlebt-mutmasslicher-kinderschaender-nach-wie-vor-frei.html
28.11.2020
https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-schuetzen-schweizer-behoerden-satanismus-und-extremsten-kindesmissbrauch-teil-3-.html
20.10.2020
https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-8-jaehriges-maedchen-rituell-missbraucht-taeterschutz-durch-behoerden-teil-2-.html
20.06.2020
https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-8-jaehriges-maedchen-rituell-missbraucht-taeterschutz-durch-behoerden-.html

(2)
"Weitere Indizien sind die vielen Spuren des Dutroux-Netzwerkes in die Schweiz". Quelle:
https://www.amazon.de/-/en/Oliver-Greyf/dp/9403623632/ref=sr_1_5?crid=30N1QV42AH0ND&keywords=Oliver+Greyf&qid=1679337431&sprefix=oliver+greyf%2Caps%2C176&sr=8-5 (Seite 78)

(3)
"Natürlich steht über den 'Basler Tierkreis' mit seinen Kindermorden nichts im Schulbuch. Natürlich steht über den kriminellen Ex-Bundesrat Kaspar Villiger als Kindermörder beim 'Basler Tierkreis' und als Drogenboss mit seiner Villiger-Zigarrenfabrik nichts im Schulbuch ... Zufälligerweise sind Ospel und Villiger beide von der FDP, beide sind Kindermörder im "Basler Tierkreis", und beide wollen sie sich bis heute nichts anmerken lassen … Der 'Basler Tierkreis' für Kinderhandel, Kindsmissbrauch, Kinderfolter bis hin zum Kindermord … Es überrascht nicht, dass der falsche, langjährige Erste Staatsanwalt von Basel, Thomas Hug, ebenfalls FDP, gar kein Justizdiplom besass und die Organisierte Kriminalität der 'hohen' Schweinzer im Restaurant Stab in Riehen bei Basel mitorganisierte: Waffenhandel, Drogenhandel, Menschenhandel, inklusive Kindermord durch Ritualfolter, das wurde von Thomas Hug alles geduldet … Thomas Hug, die Marionette von Ospel und Villiger, liess die kriminellen Pädophilen in der Schweiz schalten und walten, wie sie wollten, auch nach dem Aufdecken des 'Basler Tierkreis' im Sommer 1998 ... Bis heute … ist der 'Basler Tierkreis' aktiv am Zensieren der Meldungen und Nachrichten, damit 'ja nichts' an die Oberfläche kommt, sonst bricht die halbe Politik der Welt zusammen ... weil viele … Politiker und Parteien durch die Kollaboration oder die Organisation des Organisierten Verbrechens bis hin zur Kinderfolter und bis hin zum Kindermorde im 'Basler Tierkreis' erpressbar sind … Scheinbar sind auch 'hohe Amerikaner' in dem Kinderfolterclub. Gerüchteweise soll zum Beispiel auch Soros in solchen Kreisen verkehren. Wohlgemerkt handelt es sich dabei nicht um irgendeine Sexparty, Partnertausch oder Swingerclub, sondern um Kinderfolter und Kindermord als Ritualmord." Quelle: https://bumibahagia.com/2019/03/20/schweiz-schweinzer-luegen-neutralitaet-absolut-gelogen/

(4)
"Jede westliche Regierung wird von Satanisten geleitet ..". Quelle: https://uncutnews.ch/offentliches-ritual-im-tv-72-nationen-beten-satanische-gotzen-in-einem-im-fernsehen-ubertragenen-luziferischen-ritual-an/

(5)
https://so.ch/fileadmin/internet/bjd/bjd-stawa/pdf/Medienmitteilung/Medienmitteilung_19.05.2022.pdf

(6)
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7441830/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28365419/
https://de.wikipedia.org/wiki/National_Institutes_of_Health
"Psychotraumatologie: Häufig gestellte Fragen (Q&A). Evidenzbasierte Antworten auf die wichtigsten Fragen" – Annex 1 Organisierte und Rituelle Gewalt. Online https://www.degpt.de/, heruntergeladen am 6.3.2023)
https://www.infoportal-rg.de/https://nina-info.de/berta https://www.aufarbeitungskommission.de/">
https://nina-info.de/berta https://www.aufarbeitungskommission.de/">https://nina-info.de/berta
https://nina-info.de/berta https://www.aufarbeitungskommission.de/">https://www.aufarbeitungskommission.de/
https://www.aerzteblatt.de/archiv/220389/Rituelle-Gewalt-Eindringlicher-Einblick-in-Ueberlebenswelten
https://swprs.org/geopolitik-und-paedokriminalitaet/

(Ende)
Aussender: Verein VICTIMS MISSION
Ansprechpartner: Sissi Kammerlander
Tel.: +43 676 7807229
E-Mail: victimsmission@protonmail.com
Website: www.pressetext.com/pressmap?id=1486258
|