pts20260303034 in Leben

Fall Max: Pädokriminelle durch System geschützt - Mutter und Kind politisch verfolgt

Kind hat rituelle Gewalt überlebt - Mutter und Kind politisch verfolgt - Victims Mission berichtet


Wien/Mistelbach (pts034/03.03.2026/16:30)

Über die näheren Umstände zum Fall Max [= Pseudonym] wurde seit 2022 berichtet. Die Situation eskaliert jetzt, da die Familie die öffentliche Fahndung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden nach dem mutmaßlichen Haupttäter im Internet findet und ihn damit konfrontiert. Sein Bild ist mittlerweile von der Fahndungsliste verschwunden, doch die Fahndung läuft nach wie vor öffentlich.*

Kurz nach dem Kontakt mit dem BKA Wiesbaden wird der Mutter die Obsorge durch das Bezirksgericht Mistelbach entzogen. Max, der Hauptbelastungszeuge, soll ins Kinderheim, die Mutter wird kriminalisiert.

1. Öffentliche Fahndung 2. Justiz auf Seiten der Pädokriminalität 3. Politische Verfolgung

1. Öffentliche Fahndung

2011: "Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Mann schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung, Verbreitung und den Besitz kinderpornografischer Schriften vor." Quelle: www.spiegel.de/panorama/justiz/saeugling-missbraucht-ermittler-fahnden-mit-foto-nach-mutmasslichem-taeter-a-768737.html. Kommentar der Mutter: "Das Muttermal links oben auf der Oberlippe hatte er sich .. 2003 entfernen lassen .. eine Narbe ist aber noch zu sehen .. Wahrscheinlich um ein typisierendes Merkmal bei der Wiedererkennung zu entfernen .. Selbst die künstliche Intelligenz von Samsung, die biometrische Datenabgleiche in der Suche durchführt, erkennt die Übereinstimmung .. Lippen, Nase, das Muttermal an der Oberlippe links, der umgedrehte Siegelring am linken, kleinen Finger." Fast alle Medien berichten. "Dann meldete sich die US-Bundespolizei FBI mit einer Spur .." Quelle: www.bild.de/news/inland/kindesmissbrauch/fuehrt-er-auf-die-spur-zum-taeter-18406036.bild.html

2019: "Der Mann war bereits im Juni zur öffentlichen Fahndung ausgeschrieben worden, konnte aber trotz etwa 380 Hinweisen nicht gefasst werden." Nicht nur dieses Zitat von der Veröffentlichung aus dem Jahr 2019* wirft Fragen auf; Quelle: www.fr.de/panorama/saeugling-brutal-vergewaltigt-11439607.html. Die Mutter ist im Besitz von Fotos, die "den biometrischen Datenabgleich via Samsung KI bestätigen". FBI, Aktenzeichen XY ungelöst, BKA, Hunderte von Hinweisen - und keiner findet ihn? Man bräuchte nur mit Max und seiner Mutter sprechen. Aber immer und immer wieder das gleiche Vertuschen: Totschweigen, Aussitzen, Wegschauen, Mutter und Kind nicht anhören, Zeugen verfolgen, um die Pädo-Netzwerke zu schützen. In Zeiten von veröffentlichten Epstein-Akten (www.justice.gov/epstein) muss dieser Wahnsinn endlich zu einem Ende kommen!

2. Justiz auf Seiten der Pädokriminalität

Richterin Mag. Karin Beber vom Bezirksgericht Mistelbach beschließt, den Buben schnellstmöglich der Mutter zu entreißen. In ihrem Beschluss vom 23.02.2026 hält sie u.a. fest: "Die Obsorge für den mj. [Max] wird .. der Mutter .. entzogen und dem Kinder- und Jugendhilfeträger .. übertragen. [Das ist] sofort verbindlich und vollstreckbar." Die Mutter bringt einen "Ablehnungsantrag wegen .. Befangenheit der Richterin Mag. Karin Beber" ein und schreibt u.a.: "Es besteht .. konkreter Verdacht auf amtsmissbräuchlichen Obsorgeentzug und damit einhergehender Entrechtung gegen die Vorgaben der Europäischen Menschrechtskonvention .. durch Mag. Karin Beber .." und führt aus, dass die Richterin drei Klagsvorbringen (nach staatsanwaltlicher Anleitung) sowie eine Unterhaltsklage gegen den Kindsvater vereitelt, dass sie eine Retraumatisierung des Kindes in Kauf nimmt, dass die Mutter zivilrechtliche Ansprüche nicht mehr geltend machen kann, dass ihr die notwendigen Schulwechsel ihres Kindes extrem negativ ausgelegt wurden etc. und hält fest:

"Die Kindesmutter hatte die Vorgänge auf Anleitung des Fokus Team des Wiener AKH (https://kinder-jugendheilkunde.meduniwien.ac.at/forschung/forschungsprojekte/fokus) strafrechtlich .. angezeigt .., der mj. [Max] hatte in Folge umfangreich bei der Polizei ausgesagt, wobei die Zeugeneinvernahme im Pflegschaftsakt aufliegt". Die Mutter dokumentierte, dass Frau Dr. Chryssa Grylli vom Fokus Team des Wiener AKH ihr geraten hat, Strafanzeige gegen die Schule zu erstatten. Nach dem Termin mit Mutter und Kind ist die Sozialarbeiterin Stefanie Purer (Fokus Team) mit der BH Mistelbach in Kontakt getreten, verwarf daraufhin ihre Ratschläge an die Mutter betreffend Strafanzeigen und hat dann nach 14 Tagen eine mit belegten Unwahrheiten gespickte Gefährdungsmeldung gegen die Mutter an das Jugendamt erstattet. Die Mutter hält in ihrem Antrag weiters fest, dass die Schmerzensgeld – und Schadenersatzklagen hätten abgeklärt werden müssen, bevor die Obsorge willkürlich entzogen wurde, und dass ihr Sohn eine "50%ige Behinderungseinstufung aufgrund schwerster posttraumatischer Vorbelastungen mit sich trägt .." und trotzdem die neue Schule erfolgreich besucht. Die Mutter erinnert daran, dass es die Richterin Mag. Beber war, die Max jahrelang regelmäßig per Beschluss dem mutmaßlichen Triebtäter zugeführt hat, was dem Kind unendliches Leid bescherte. Die Richterin glorifiziert in ihrem 22-seitigen Beschluss den Kindsvater und mutmaßlichen Kinderschänder, während die Mutter diskreditiert wird.

3. Politische Verfolgung

In ihrem Beschluss dokumentiert Richterin Mag. Karin Beber u.a. weiters: "Diese Fixierung der Mutter auf den sexuellen Missbrauch durch den Vater lässt sie auch nicht davor zurückschrecken, zur Verletzung von [Max]' Persönlichkeitsrechten beizutragen. Sie gab den gerichtlichen Beschluss .. an Verantwortliche der Bewegung Victims Mission weiter, die im Mai 2024 auf der Internetplattform www.pressetext.com einen Artikel mit dem Titel: 'Der Fall Max: Angriffe auf Leib und Leben des kindlichen Zeugen' veröffentlichten. Darin wird der Vorname, das Alter und die Volksschule von [Max] genannt, sodass er für sein Umfeld identifizierbar ist. Im Artikel wird ausführlich über den angeblichen sexuellen Missbrauch durch den Vater und auch sonstige Details des Verfahrens berichtet.

Obwohl die Richterin die Mutter bereits in der Verhandlung vom .. ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hat, dass durch diesen Artikel [Max]' Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist dieser Artikel nach wie vor öffentlich abrufbar." Hätte die Richterin etwas zum Schutz des Kindes beigetragen, hätte ihr der Artikel wohl weniger weh getan, und ja, sie kommt darin nicht gut weg. Es bleibt ihr selbstverständlich unbenommen, Klage gegen Victims Mission einzureichen. Diese Vorgehensweise wäre auch angebracht, falls [Max]'Persönlichkeitsrechte tatsächlich verletzt worden wären. In seiner Geburtsurkunde steht jedoch nicht Max als Vorname. Die Mutter stellt auch fest, dass es die betroffenen Kinder und Mütter sind, die vom System bestraft werden, wenn sie an die Öffentlichkeit gehen, und genau das ist ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, aber auch politische Verfolgung. Gravierende Missstände wie Folterhandlungen am Kind müssen an die Öffentlichkeit gelangen, da ja Justiz, Ämter und Behörden, kurz lokale "Eliten", und eben auch die Richterin die schweren Folterungen nicht zu glauben scheinen, diese verharmlosen bzw. ignorieren und sich strafbar gemacht haben.

"Freier, unabhängiger und pluralistischer Journalismus ist unverzichtbar für Demokratie, Menschenrechte und die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen." Quelle: www.unesco.at/kommunikation/medien/article/unesco-weltbericht-freedom-of-expression-and-media-development-veroeffentlicht

"Gegenüber dem US-Sender Fox behauptete die 25-Jährige, dass sie in ihrem Heimatland wegen .. ihres Eintretens für die Meinungsfreiheit verfolgt wird." Quelle: www.berliner-zeitung.de/news/naomi-seibt-afd-influencerin-beantragt-asyl-in-den-usa-li.10003111

(Ende)
Aussender: Verein VICTIMS MISSION
Ansprechpartner: Sissi Kammerlander
Tel.: +43 676 78 07 229
E-Mail: elisabeth.kammerlander@gmx.at
Website: www.pressetext.com/pressmap?id=1486258
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