Anleihen-Rückzahlung: Hitlers Veto wird teuer
US-Beschwerdeführer fordern 450 Millionen Dollar zurück
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Reichstag: Bundesregierung will Forderungen abblocken (Foto: pixelio.de, RainerSturm) |
Miami/Berlin (pte018/12.08.2010/13:55) Auf den deutschen Fiskus könnten unerwartet Mehrkosten von mehr als 351 Mio. Euro (450 Mio. Dollar) zukommen. In den Vereinigten Staaten erzielten Kläger einen ersten Teilerfolg. Sie machen Forderungen aus Staatsanleihen aus Zeiten der Weimarer Republik geltend, deren Rückzahlung der spätere Reichskanzler und Diktator Adolf Hitler gestoppt hatte. Die Richter in den USA urteilten, dass die Klage gegen die Bundesrepublik in dieser Causa zulässig ist.
World Holdings will Geld
"Der Fall wird derzeit geprüft. Darüber hinaus kommentieren wir laufende Verfahren nicht", so Bertrand Benoit vom Bundesfinanzministerium http://www.bundesfinanzministerium.de gegenüber pressetext. Die Rechtslage ist kompliziert. So wurden die aktuell zur Disposition stehenden Anleihen vor mehr als 90 Jahren ausgegeben. Ziel der Zwischenkriegsregierung der Weimarer Republik war es, den Wiederaufbau nach dem Ersten Weltkrieg zu finanzieren.
Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um Investoren, die in dem Unternehmen World Holdings in Florida zusammengeschlossen sind. Dass sich die Bundesrepublik nach dem Krieg als souveräner Staat entwickelt hat, ist für ein Zahlungsverfahren gegen Deutschland irrelevant, sagt der Kläger-Anwalt Michael Elsner. Mit welchem finanziellen Ausmaß der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble am Ende rechnen muss, bleibt weiterhin offen.
Sowjets schuld an offenen Forderungen
Das Verfahren wurde nun an ein Bezirksgericht in Miami zurückverwiesen. Deutschland will trotzdem nicht klein beigeben. Die Bundesregierung hatte zu ihrer Verteidigung angeführt, dass ein großer Teil der Anleihen nach dem Zweiten Weltkrieg beglichen wurde. Das Problem sei vielmehr, dass viele Schuldscheine von sowjetischen Soldaten gestohlen wurden. Um als Anleihen-Besitzer Ansprüche geltend zu machen, ist ein Beglaubigungsprozess nötig.
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