pte20070905031 in Business

Aggressives Telefonmarketing erzürnt Konsumentenschutz

Schweizer Bürger wehren sich mit Petition gegen ausländische Firmen


Telefonmarketing treibt seltsame Blüten (Foto: fotodienst.at)
Telefonmarketing treibt seltsame Blüten (Foto: fotodienst.at)

Bern (pte031/05.09.2007/12:58) Vier grosse Schweizer Konsumentenorganisationen fordern härtere gesetzliche Massnahmen gegen aggressives Telefonmarketing. Sie haben daher beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD eine Petition mit 43.000 Unterschriften eingereicht. Die Petition fordert analog zu den Haustürgeschäften die gesetzliche Verankerung eines siebentägigen Widerrufsrechts bei Telefonverträgen. Zugleich treten die Konsumentenschützer für die Festlegung einer Vorwahlnummer zur Identifizierung von Telefonverkäufern und ein Verbot der Unterdrückung von Rufnummern für Telefonverkäufe ein. Gegenüber den Bestimmungen in der EU weise die Schweiz hier erhebliche Defizite auf.

"Das Rücktrittsrecht von Verträgen am Telefon ist in der EU viel stärker geregelt. Viele ausländische Telefonmarketingfirmen nutzen die Gesetzeslücke für aggressives Telefonmarketing aus", erklärt Franziska Troesch-Schnyder, Präsidentin des Konsumentenforums kf http://www.konsum.ch , gegenüber pressetext. Auf der Medienkonferenz in Bern nannte die Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz http://www.konsumentenschutz.ch , Simonetta Sommaruga, u.a. auch eine österreichische Firma, welche seit Jahren Konsumentinnen und Konsumenten mit falschen Gewinnversprechen am Telefon belästige. An vorderster Front der aggressiven Telefonwerber stünden aber auch die Schweizer Telekommunikationsfirmen Sunrise, Tele 2 sowie Cablecom und Econophone. Darüber hinaus zählten sogar Krankenkassen zu den schwarzen Schafen, so beispielsweise die Groupe Mutuel, Helsana und Swica.

Aggressive Werbung - und hier besonders Telefonmarketing - steht auf dem Sorgenbarometer der Schweizer Bevölkerung hinter steigenden Gesundheitskosten und Internetkriminalität an dritter Stelle. Die jährlich durchgeführte Befragung des kf bestätigt das im Vorjahr ermittelte Bild, dass sich Frauen sowie ältere Konsumentinnen und Konsumenten generell eher mehr Sorgen machen als Männer und jüngere Befragte. Gerade im Bereich Telemarketing sind ältere, oft einsame Menschen in der Regel leichter zu beeinflussen und daher besonders betroffen. Bei mündlichen Vertragsabschlüssen via Telefon, wo die Beweisführung schwierig ist, raten die Konsumentenorganisationen daher zu besonderer Vorsicht und fordern deshalb ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht innerhalb von sieben Tagen.

Zusätzlichen Schutz vor unerwünschtem Telemarketing biete der Stern-Eintrag im Telefonbuch. Das Konsumentenforum rät Konsumentinnen und Konsumenten, davon vermehrt Gebrauch zu machen. Wie die Praxis zeige, wird dieser Eintrag leider jedoch nicht von allen Telemarketingfirmen beachtet. Daher fordern die Organisationen die Festlegung einer Vorwahlnummer für Telefonverkäufer, welche diese als solche identifizierbar macht sowie ein Verbot der anonymisierten Anrufe durch unterdrückte Rufnummern.

Beim Verband Schweizer Markt- und Sozialforscher VSMS http://www.swissresearch.org/de/verband_portraet_de.htm ist sich Geschäftsführer Pirmin Schallberger des Problems bewusst. Er legt deshalb grossen Wert auf die Abgrenzung von Meinungsumfragen und Werbung für Produkte und Dienstleistungen. Im VSMS seien lediglich Meinungs- und Sozialforscher und ihre Institute organisiert. "Telefonwerbung wäre ein Fall fürs Schiedsgericht", so Schallberger zu pressetext. Leider komme es immer wieder vor, dass verbandsfremde Telemarketingfirmen "unter dem Deckmantel von Meinungsumfragen" aggressiven Telefonverkauf betreiben.

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