pts19990810011 Unternehmen/Wirtschaft, Medien/Kommunikation

Das 1 x 1 des Venture Capitals

Vielfältige Finanzierung für Innovationen möglich


Wien (TPA) (pts011/10.08.1999/09:39) Am 24. September 1999 findet im Hotel City Club Vienna die Beteiligung '99 statt, Österreichs wichtigstes Forum für strategische Unternehmensbeteiligungen, Kooperationen und Betriebsnachfolge. Grund genug für den Veranstalter der Messe, Dkfm. Günter Halvax von TPA Treuhand Partner Austria, die wichtigsten Grundlagen des Beteiligungs-Business zu erläutern.

Der englische Begriff "Venture-Capital" bedeutet ins Deutsche übersetzt "Risikokapital". Die zum Teil anzutreffende Kurzformel "Venture-Capital = Eigenkapital für Unternehmensgründungen und High-Tech-Unternehmen" trifft heute nicht mehr den Kern. Der Venture-Capital-Begriff sollte daher allgemeiner verstanden werden als: Zufuhr von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln von außen, unabhängig von der Phase der Unternehmensentwicklung und Unternehmensgröße; Unterstützung in generellen Fragen der Unternehmensführung wie zum Beispiel Planung, Vertrieb, Personal, Organisation.

Was ist Venture Capital nicht?
Beteiligungskapital ist nicht mit Kreditmitteln zu verwechseln. Beteiligungsgesellschaften, also Unternehmen, die Eigenkapital zur Verfügung stellen, tragen unternehmerisches Risiko. Sie erhalten zur Absicherung ihres Engagements keine Sicherheiten. Beteiligungskapital ist auch kein Geld für Spekulationsvorhaben. Das zur Verfügung gestellte Kapital sollte klar definierten, erfolgversprechenden Zielen dienen. Schließlich ist Beteiligungskapital in der Regel kein Notanker für Krisensituationen. Unternehmer sollten sich daher rechtzeitig um ihre Eigenkapitalausstattung bemühen und den Kontakt zu Beteiligungsgesellschaften früh aufnehmen.

Von Early-Stage bis Later-Stage
Im Venture-Capital-Geschäft wird zwischen der Finanzierung von jungen oder in Gründung befindlichen Unternehmen und bereits etablierten Unternehmen unterschieden. Der Bereich, der sich mit der Finanzierung von jungen Unternehmen oder Unternehmensgründungen befaßt, wird "Early-Stage"-Finanzierung genannt. Der Early-Stage-Bereich kennt dabei drei unterschiedliche Finanzierungsanlässe:

a) Seed Financing: Beteiligungskapital für die anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten einer Innovation (Produkt, Dienstleistung, Produktionsverfahren, etc.). Der Unternehmer entwickelt erste Konzeptionen für eine spätere Markteinführung. Diese Phase wird überwiegend durch Finanzmittel des Unternehmers und öffentliche Fördermittel finanziert.

b) Start-Up-Finanzierung: Beteiligungskapital für die Gründungsphase des Unternehmens. Das Kapital finanziert die Entwicklung der Innovation bis zur Produktionsreife und daneben die Produktionsvorbereitung.

c) First-Stage-Finanzierung: Beteiligungskapital für die Produktionsaufnahme und die Markteinführung der Innovation.

Der zweite Bereich des Beteiligungsgeschäftes wird "Later-Stage" genannt. Das Beteiligungskapital fließt hierbei in schon etablierte Unternehmen. Diesen Unternehmen wird für unterschiedliche Anlässe Kapital zur Verfügung gestellt:

a) Expansionsfinanzierung: Beteiligungskapital für Produktinnovationen etablierter Unternehmen, Erweiterung der Produktionskapazitäten, Marktdurchdringung oder Diversifikation.

b) Bridge financing: Kapitalbeteiligung in der Vorstufe zum Börsengang. Finanzierung von Unternehmensübernahmen (vollständig oder teilweise) durch das eigene Management (Management Buy Outs), durch externes Management (Management Buy In) oder durch Dritte ohne Beteiligung des Managements. Hierunter fällt auch das weite Feld der Nachfolgeregelung von Unternehmen. Finanzierung von Unternehmensumstrukturierungen (Turn around).

Eine Beteiligungsgesellschaft wird sich regelmäßig auf einen der beiden Bereiche des Beteiligungsgeschäftes konzentrieren. Ein Unternehmer sollte dies bei der Auswahl der Beteiligungsgesellschaft berücksichtigen.

Beteiligungsformen
Das Eigenkapital, das dem Unternehmen von der Beteiligungsgesellschaft zur Verfügung gestellt wird, kann in unterschiedlicher Form in das Unternehmen eingebracht werden. Generell werden offene und stille Beteiligungen unterschieden. Bei stillen Beteiligungen wird differenziert in typisch stille und atypisch stille Beteiligungen.

1. Offene Beteiligung: Bei der offenen Beteiligung erwirbt die Beteiligungsgesellschaft Anteile des Nominalkapitals der Gesellschaft mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Bei bestehenden Gesellschaften erfolgt der Erwerb im Rahmen einer Kapitalerhöhung oder durch den Kauf von Altanteilen. Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen der Beteiligungsgesellschaft und den anderen Gesellschaftern werden im Gesellschaftsvertrag geregelt. Die Beteiligungsgesellschaft tritt auch im Außenverhältnis als Gesellschafter auf.

Die Dauer der offenen Beteiligung ist vertraglich nicht begrenzt, sondern bleibt bis zum Verkauf an einen anderen Gesellschafter bestehen. Als Finanzinvestor wird eine Beteiligungsgesellschaft jedoch mittelfristig (in der Regel drei bis fünf Jahre) nach Erreichen der gemeinsamen Ziele ihr Engagement veräußern. Die Veräußerung der offenen Beteiligung kann über die verschiedensten Wege vollzogen werden: Rückkauf durch die Altgesellschafter, Verkauf an andere Investoren oder Verkauf über die Börse.

2. Stille Beteiligung: Bei der stillen Beteiligung wird dem Unternehmen Eigenkapital bereitgestellt, ohne daß der Kapitalgeber Anteile des Unternehmens erwirbt. Dafür beschränkt er seine Haftung auf die Höhe seiner Einlage. Die Beteiligungsgesellschaft ist verpflichtet, ihre Einlage zu leisten und bei Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses hat sie einen Anspruch auf Rückzahlung. Die stille Beteiligung wird für eine befristete Laufzeit vereinbart. Aufgrund der Haftungsbeschränkung erhält die Beteiligungsgesellschaft bei der typisch stillen Beteiligung nur eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung.

Bei der atypisch stillen Beteiligung wird der stille Gesellschafter zusätzlich zu einem fest vereinbarten Entgelt sowohl am Gewinn und in der Regel auch am Verlust des Unternehmens als auch an den Vermögenswerten (stille Rücklagen, Firmenwert) beteiligt. Diese Unterscheidung hat vor allem steuerliche Konsequenzen, die hier aber nicht näher erläutert werden können.

Anbieter von Beteiligungskapital
Ein Unternehmer hat unterschiedliche Möglichkeiten, seine Nachfrage nach Venture Capital zu befriedigen. Prinzipiell werden zwei Formen unterschieden. Zum einen gibt es die direkte Beteiligung durch private Investoren. Diese sogenannten "Business Angels" verfügen in der Regel über fundierte spezifische Branchenkenntnisse und entsprechendes Vermögen. Das Beteiligungsgeschäft durch Business Angels erfreut sich auch in Österreich zunehmenden Interesses. Derzeit wird an einem Netzwerk (Business Angels Netzwerk Österreich) gearbeitet, das via Internet Business Angles mit Existenzgründern bekannt machen soll.

Die vorherrschende Form ist die Beteiligungsfinanzierung über spezialisierte Finanzierungsgesellschaften. Die Beteiligungsgesellschaften refinanzieren sich über Fonds, oder direkt über den Kapitalmarkt durch Ausgabe eigener Aktien. Die Fonds werden überwiegend von Investoren aus der Industrie, der Kreditwirtschaft oder von Versicherungen aufgelegt.

Orientiert an den Investorengruppen existieren private und öffentliche Venture-Capital-Gesellschaften. Die öffentlichen Gesellschaften finanzieren sich, im Gegensatz zu den privaten, durch staatliche Mittel. Neben den öffentlichen Venture Capital Gesellschaften gibt es noch staatliche Institutionen, die nicht direkt als Marktteilnehmer auftreten, sondern Programme zur Unterstützung von Gründungsfinanzierungen auflegen. Diese können von dem Unternehmen beantragt
werden. Hierunter fallen vor allem die zahlreichen Technologie-Programme der Bundesregierung.

Beteiligungsanlässe
Gründe für Beteiligungen gibt es viele. Die wichtigsten sind:

Management-Buy-Out/Buy-In
Es ist denkbar, daß das aktuelle Management die Verantwortung für die weitere Entwicklung des zur Veräußerung stehenden Unternehmens übernehmen will und die Gesellschafteranteile erwirbt (Management-Buy-Out) oder externe Führungskräfte die Gesellschafteranteile erwerben (Management-Buy-In). Ein Teil des Kaufpreises des Unternehmens muß mit Eigenkapital
finanziert werden, häufig ist dieser Betrag zu hoch, als daß er von dem Management alleine aufgebracht werden kann. Ein Finanzinvestor beteiligt sich dann zusammen mit dem Management an dem Unternehmen. Insbesondere bei Nachfolgeregelungen ist die Strukturierung der Transaktion häufig sehr komplex und bedarf einer ausgeprägten Erfahrung der Erwerber.

Gesellschafterwechsel/Nachfolgeregelung
Wenn ein Mitgesellschafter eines Unternehmens seinen Anteil veräußern möchte, kann ein Finanzinvestor die Anteile übernehmen. Ein weiterer Aspekt ist der Generationenwechsel. Bis zum Jahr 2000 werden mindestens 2000 bis 3000 Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 35 Mio. Schilling von den bisherigen Eigentümern auf neue übertragen. Häufig ziehen sich die geschäftsführenden Gesellschafter nicht nur aus der Geschäftsführung zurück, sondern sind auch daran interessiert, ihren Anteil am Unternehmen ganz oder teilweise zu veräußern. Dabei stehen aber nicht immer Nachfolger in der eigenen Familie zur Verfügung.

Ausgliederung von Unternehmensteilen
Im Zuge der Konzentration auf das Kerngeschäft trennen sich Konzerne zunehmend von Unternehmensteilen, die nicht in die Konzernstrategie passen. Bei der Veräußerung von Tochterunternehmen (Spin off) kommen das Management, externe Führungskräfte oder Unternehmen, in deren Konzept das angebotene Unternehmen passt, als Käufer in Frage. Hier kann eine erfahrene Beteiligungsgesellschaft den Käufer bei der Finanzierung unterstützen und die Transaktion strukturieren.

Börsenvorstufe
Ein Unternehmen plant im Rahmen seiner Wachstumsstrategie die Börseneinführung. Der direkte Weg ist aber in vielen Fällen erst nach entsprechender Vorbereitung möglich. Es gilt daher zunächst, Eigenkapital aus einer anderen Quelle zu beschaffen, um den Zeitraum bis zur Börsenreife zu überbrücken. Ein Unternehmen wird dabei auch in Fragen der Anpassung an die Anforderungen, die an ein börsennotiertes Unternehmen gestellt werden, unterstützt. Dazu gehört unter anderem der Aufbau von entsprechenden Führungsstrukturen, einer professionellen Finanzkommunikation und einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit.

Wachstumsfinanzierung
Ein Unternehmen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Jetzt sollen die Weichen für das weitere Wachstum gestellt werden. Beispielsweise plant der Inhaber die Erschließung neuer Märkte, die Erneuerung oder Erweiterung seiner Kapazitäten. Auch die Akquisition eines Unternehmens, um die Produktpalette zu vervollständigen oder den Marktanteil auszubauen, fällt in diesen Bereich. Mit Beteiligungskapital werden die finanziellen Freiräume geschaffen, diese Pläne umzusetzen.

Anforderungsprofil an Unternehmen
Als Gesellschafter übernehmen Beteiligungsgesellschaften unternehmerisches Risiko. Daher setzt eine Beteiligung eine detaillierte Prüfung voraus. Die Anforderungen an Unternehmen, die Beteiligungskapital im Later-Stage-Bereich suchen, lassen sich nicht so konkret formulieren, wie dies im Early-Stage-Bereich möglich ist. Neben der Umsatzgröße sind vor allem die Strategie, die Marktposition und die Zukunftsaussichten von wesentlicher Bedeutung. Hinzu kommt die Managementqualität. Ohne ein qualifiziertes Management ist eine Eigenkapitalbeteiligung nicht möglich. Für die Prüfung eines Unternehmens braucht eine Beteiligungsgesellschaft einen Überblick über die Unternehmensentwicklung. Dabei spielen nicht nur Vergangenheitszahlen, sondern vor allem eine detaillierte Planung eine wichtige Rolle. Wo sieht sich das Unternehmen in drei bis fünf Jahren? Wofür wird das Beteiligungskapital verwendet? Verfolgt das Management die gleichen Ziele wie die Beteiligungsgesellschaft? Auf diese und ähnliche Fragen gilt es Antworten zu finden.

Was sollte der Unternehmer vermeiden?
Zum Schluß einige Bemerkungen dazu, was Unternehmen im Umgang mit Beteiligungsgesellschaften vermeiden sollten: z.B. den Versand von Rundschreiben an sämtliche Beteiligungsgesellschaften. Vielmehr sollten Unternehmer anhand der Profile der Beteiligungsgesellschaften diejenigen auswählen, die von ihrem Investmentfokus her am ehesten in Betracht kommen. Ein Forum wie die Beteiligungsmesse ist geradezu der ideale Ort, den richtigen Partner zu finden.

Kapitalbeteiligungsgesellschaften verstehen sich nicht als "Notärzte". Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig über ihren Eigenkapitalbedarf Gedanken machen. Ein Unternehmen sollte die Partnerschaft mit einer Beteiligungsgesellschaft nicht als notwendiges Übel erachten. Eine Beteiligungsgesellschaft mit langjähriger Erfahrung steht dem Unternehmen als Partner zur Seite und kann sein Know-how in strategischen Fragen zum Nutzen des Unternehmens einbringen. Eine gute Vorbereitung ist dabei elementar für die Kontaktaufnahme mit Beteiligungsgesellschaften. Sie gibt bereits einen ersten Einblick in die Managementqualität des Unternehmens.

Informationen: Dkfm. Günter Halvax, TPA Unternehmensberatung, Ziegelofengasse 33, 1052 Wien, Tel. 01/54617-300, Fax DW 307, E-Mail: tpaub@via.at, Internet: http://www.beteiligung.at

(Ende)
Aussender: Treuhand Partner Austria TPA
Ansprechpartner: Dkfm. Günter Halvax
Tel.: 01/54617-300
E-Mail: tpaub@via.at
Website: www.tpawt.com/
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