pts19990308005 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Erstmals Steuererklärung für Weinbauern

Gegenüberstellung von Einnahmen-Ausgaben und Pauschalierung ratsam


Krems (TPA) (pts005/08.03.1999/09:00) Weinbaubetriebe müssen dem Finanzamt heuer erstmals genaue Angaben über ihren Jahresgewinn liefern. Der Termin zur Abgabe der Steuererklärungen ist mit 31. März 1999 festgelegt. Nebenerwerbslandwirte und Personen, die Einkünfte aus einem Dienstverhältnis beziehen, haben dafür noch bis 15. Mai 1999 Zeit. Eine detaillierte Auflistung der Ausgaben kann laut TPA Treuhand Partner Austria gegenüber einer pauschalierten Ausgabenberechnung eine Menge Steuern sparen helfen.

Die Gewinnermittlung im Weinbau ist seit 1998 vereinfacht. Von den Einnahmen laut Kellerbuch zuzüglich Förderungen sind 70 Prozent pauschalierte Ausgaben, vom Rest sind Pacht- und Kreditzinsen, Sozialversicherungsbeiträge und Ausgedingelasten abzuziehen, erklärt TPA-Steuerexperte Mag. Gerhard Burger.

Wahlweise können jedoch auch alle tatsächlichen Ausgaben, die nachzuweisen sind, geltend gemacht werden. Nicht zu vergessen ist hier die Abschreibung für getätigte Investitionen, so Burger. Je nach Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter (z.B. Gebäude 25 Jahre) können bereits Jahre zurückliegende Investitionen im Jahr 1998 abgeschrieben werden. Für 1998 getätigte Investitionen steht zusätzlich als Ausgabe ein Investitionsfreibetrag zu.

"Da eine generelle Aussage nicht getroffen werden kann, ab welcher Betriebsgröße bzw. ab welchem Umsatz eine Einnahmen-Ausgabenrechnung gegenüber der 70%-Regelung vorteilhaft ist, lohnt es sich, die tatsächlichen Ausgaben und die pauschal ermittelten Ausgaben gegenüberzustellen und durch die richtige Wahl den Steuerbetrag erheblich zu verringern", rät Burger.

Information: Mag. Gerhard Burger, TPA Treuhand Partner Austria, Langenlois und A-3500 Krems, Schwedengasse 2, Tel. 02734/2492 oder 02732/70280.

(Ende)
Aussender: Treuhand Partner Austria TPA
Ansprechpartner: Mag. Emilie Janeba-Hirtl
Tel.: 01/58835-205
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