pts19980305002 Unternehmen/Wirtschaft, Sport/Events

Sportlergagen bis 7.400 Schilling künftig beitragsfrei

TPA: Ob echtes oder freies Dienstverhältnis besteht, ist unerheblich


Wien (pts002/05.03.1998/06:00) Aufatmen bei Zehntausenden aktiven Sportlern in Österreich. Seit 11. Februar 1998 können Amateursportler, Trainer und Schiedsrichter, die im Rahmen eines Sportvereins oder -verbands tätig sind, eine pauschale Aufwandsentschädigung bis zu 7.400 Schilling pro Monat sozialversicherungsfrei beziehen. Bedingung: Die Tätigkeit darf nicht den Hauptberuf oder Haupteinnahmequelle bilden. Ob ein echtes oder "freies" Dienstverhältnis besteht, ist nunmehr unerheblich, so die Steuerberaterin Mag. Emilie Janeba-Hirtl von TPA Treuhand Partner Austria.

Basis dafür ist eine am 10. Februar kundgemachte Verordnung der Sozialministerin (Bundesgesetzblatt II Nr. 41). Diese Regelung betrifft u.a. die große Gruppe der Amateursportler, die bis 31. Dezember 1997 von der Versicherungspflicht als "freie" Dienstnehmer befreit waren. Als Entscheidungshilfe können Zeitaufwand und Einkommen herangezogen werden. Solange zeitlicher Aufwand und Einkommen im Beruf größer sind als im Sport, ist davon auszugehen, daß die sportliche Tätigkeit eine nebenberufliche ist und eine dabei erzielte Aufwandsentschädigung bis 7.400 S sozialversicherungsfrei ist.

Hinsichtlich der bisher unterschiedlichen Behandlung von Aufwendungen für Fahrten und Reisen zu Veranstaltungen oder Wettkämpfen (z.B. Taggelder und Fahrtkosten) ergibt sich keine Änderung. Die Vereinsrichtlinien normieren, daß von Sportvereinen zur Abgeltung von Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterhaltskosten) an Spieler bezahlte Spesenersätze insoweit keine Einkünfte i.S. des Einkommensteuergesetzes sind, als diese Beträge die - nach den Richtlinien des Kontrollausschusses für die Verwaltung der besonderen Bundes-Sportförderungsmittel jeweils verrechenbaren Sätze - nicht übersteigen.

Die aktuellen Taggelder betragen 400 Schilling pro Tag, wenn daneben das öffentliche Verkehrsmittel vergütet wird bzw. 360 S pro Tag, wenn daneben das Kilometergeld (seit 1. Juni 1997: S 4,90 für Pkw) vergütet wird. Für eine Vereinstätigkeit von unter 4 Stunden pro Tag reduzieren sich die Taggelder auf 200 bzw. 180 Schilling.

Davon zu unterscheiden ist die SV-rechtliche Behandlung derartiger Aufwandsersätze. Infolge einer Information des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ergibt sich, daß Diäten und Fahrtkosten beitragsfrei bleiben, die anläßlich eines Auswärtsspieles gezahlt werden. Auch können die Kilometergelder bei Auswärtsspielen für selbst anreisende Spieler beitragsfrei ausbezahlt werden. Für alle anderen Ersätze (z.B. Training am "Stammplatz" oder in der "Stammhalle") sind die Sozialversicherungsbeiträge in entsprechender Höhe zu entrichten.

Information: TPA Treuhand Partner Austria, Mag. Emilie Janeba-Hirtl, Grüngasse 16, 1050 Wien, Tel. 01/58835-205, Fax DW 335, E-Mail: tpajh@via.at

(Ende)
Aussender: Treuhand Partner Austria TPA
Ansprechpartner: Mag. Emilie Janeba-Hirtl, email: tpajh@via.at, Tel. 01/58835-205
Website: www.tpawt.com/
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