ptp20230214008 Umwelt/Energie

Jeder Baum zählt: Schutz eines vitalen Ökosystemsn

Möchte man einen Baum fällen, müssen zeitliche und rechtliche Vorgaben beachtet werden


Berlin (ptp008/14.02.2023/08:40)

Der eigene Garten lädt nicht nur Menschen zu Verweilen ein. Je nachdem, wie vielfältig die Pflanzenwelt auf dem Grundstück ist, bietet er auch unterschiedlichen Tieren einen sicheren Unterschlupf. Eine besondere Rolle spielen dabei Bäume. Während ihre Früchte einerseits eine Nahrungsquelle sind, spenden ihre Äste andererseits Lebensraum für Vögel. Auch deshalb sind Baumfällungen ein Verlust für die Umwelt, sofern sie nicht anderweitig kompensiert werden. Daher stellt die Gesetzgebung diverse Anforderungen an die Baumpflege und damit verbundene Maßnahmen. Darunter der Baumschutz sowie der Zeitraum, innerhalb dessen Baumfällarbeiten erlaubt sind.

Bäume als Lebensgrundlage für die Tierwelt

Sei es nun in einem Park, an einer Straße oder im heimischen Garten: Ganz egal, wo ein Baum steht, wird dem Ökosystem mit einer Baumfällung ein wichtiges Element entnommen. Neben ihrer Bedeutung für ein besseres Klima stehen sie in ständiger Wechselwirkung mit der umgebenden Natur. Durch die Umsetzung von Baumfällarbeiten kann dieses Verhältnis nachhaltig gestört werden und weitreichende Folgen mit sich ziehen. Wie eingehend erwähnt liefern Bäume zahlreichen Tierarten eine Lebensgrundlage – etwa Fledermäusen, Eichhörnchen oder auch Insekten. Diese leisten wiederum auf ihre eigene Art und Weise einen Beitrag zum Ökosystem. Beispielsweise sind Obstbäume auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen.

Besonders sichtbar wird die Funktion von Bäumen durch Vogelnester, die man häufig im Winter entdecken kann, da die Baumkronen unbelaubt sind. Arten wie Spechte zimmern sich wiederum eine eigene Höhle im Stammholz. Dabei nehmen Vögel nicht nur, sondern geben auch zurück. Ähnlich wie Insekten tragen sie zur natürlichen Vermehrung bei. Gleichzeitig essen sie Blattläuse, Borkenkäufer, Raupen von Eichenprozessionsspinnern und dergleichen mehr, wodurch sie Bäume bei der Abwehr von Schädlingen unterstützen. Umso wichtiger ist es, dieses natürliche Zusammenspiel zu erhalten. Während es regionale Unterschiede zum Baumschutz gibt, legt das Bundesnaturschutzgesetz einheitlich fest: der letzte Tag im Februar ist das Ende der Baumfällarbeiten.

Zeiträume und Gesetze

Schon aus den genannten Funktionen ersichtlich, wie wichtig der Baumschutz und eine nachhaltige Baumpflege für das gesamte Ökosystem sind. Nichtsdestotrotz können Baumfällungen aus verschiedenen Gründen notwendig sein – sei es die Erschließung von Grundstücken, unzumutbare Störungen durch Bäume oder die Gewährleistung der Verkehrssicherheit am Standort. Dieser Realität ist sich die Legislation bewusst, weshalb sie diverse Vorschriften zur Durchführung von Baumfällarbeiten vorgibt. Einer der wichtigsten Eckpunkte ist dabei das Sommerrodungsverbot. So liegt der erlaubte Zeitraum für Baumfällungen zwischen dem 01. Oktober und dem letzten Tag im Februar.

Im Umkehrschluss ist es verboten, Bäume ab dem 01. März bis zum 30. September zu entfernen oder tiefgreifende Schnitte vorzunehmen. Diese Spanne dient dazu, sowohl die Bäume als auch ihre Bewohner während der Brut- und Nistzeit zu schützen. Nur triftige Gründe wie eine stark beeinträchtigte Stand- und Bruchsicherheit lassen behördliche Ausnahmen zu. Bei Baumfällarbeiten ist zudem die kommunale Baumschutzverordnung zu beachten, die bestimmte Arten unter gesonderten Schutz stellt. Um die Bestände langfristig nicht zu reduzieren, greifen bei geschützten Bäumen weitere Mechanismen. So wird Baumbesitzern bei genehmigungspflichtigen Baumfällungen die Auflage erteilt, Ersatzpflanzungen vorzunehmen oder eine Ausgleichszahlung zu leisten.

(Ende)
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