Graz (pts027/27.10.2021/12:30)
Der EU-Rat hat am 7. Oktober 2019 neue Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Dieser Neuregelung zur Folge müssen sowohl in öffentlichen und privaten Organisationen als auch in Behörden sichere Kanäle für die Meldung von Missständen eingerichtet werden. Am 17.12.2021 wird diese Richtlinie europaweit und damit auch in Österreich in Kraft treten.
Erfahren Sie von Expert:innen aus erster Hand, welche Regelungen diese EU-Richtlinie umfasst, welche Auswirkungen diese auf Unternehmen und öffentliche Institutionen hat, und welche Methoden zur Umsetzung herangezogen werden können.
Mittwoch, den 10. November 2021
17:30 – 21:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria, Paulustorgasse 10
8010 Graz
Programmablauf:
Anmeldung:
Melden Sie sich gleich HIER online an. Die Anmeldungen werden nach dem „first come, first serve"-Prinzip berücksichtigt, da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist.
3G-Nachweis:
Ein gültiger 3G-Nachweis ist für die Teilnahme verpflichtend. Jede Person muss einen gültigen Test vorlegen. Die Gültigkeit orientiert sich am Impfstatus der Person:
Mehr Informationen zum Hinweisgebersystem i-Inform finden Sie hier:
www.bitmedia.at/i-inform
Sollten Sie Fragen zur Veranstaltung haben, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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