pte20250808019 in Business

BITKOM unterstützt enge Grenzen für Staatstrojaner

Nach Bundesverfassungsgerichtsurteil müsse der Gesetzgeber nachbessern und Rechtssicherheit schaffen


Big Brother: Staatstrojaner-Gefahr für digitale Privatsphäre (Bild: pixabay.com, TheDigitalArtist)
Big Brother: Staatstrojaner-Gefahr für digitale Privatsphäre (Bild: pixabay.com, TheDigitalArtist)

Berlin (pte019/08.08.2025/11:35)

In einem aktuellen Statement begrüßt der BITKOM das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Einsatz eines Staatstrojaners teils für verwassungswidrig erklärt hat und enge Grenzen dafür setzt. Die Richter würden zu Recht betonen, dass ein Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig sei.

Klare Regeln für Firmen

"Der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht nachzubessern und Rechtssicherheit für die Anbieter digitaler Dienste und von Telekommunikationslösungen zu schaffen", so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Die Unternehmen benötigen klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, um ihren Beitrag zur inneren Sicherheit zu leisten, ohne dabei die Rechte ihrer Kundinnen und Kunden zu verletzen."

Für problematisch hält der BITKOM, wenn weiter existierende Sicherheitslücken in Kommunikationsmitteln zur staatliche Überwachung verwendet werden dürfen, etwa für die Installation von Staatstrojanern. "Unbekannte Sicherheitslücken sind eine Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen und Verwaltungen. Statt Schwachstellen bewusst offen zu halten und zu nutzen, sollten sie nach Bekanntwerden unverzüglich an die Hersteller gemeldet werden, die sie dann schnellstmöglich schließen können", erläutert Rohleder.

Problematische Sicherheitslücken

Da die Kriminalität im Netz stetig zunehme, bräuchten die Ermittlungsbehörden dringend mehr Ressourcen und eine bessere Ausbildung im Bereich Cybercrime, um Tätern das Handwerk legen zu können. Offene Sicherheitslücken stünden diesem Ziel entgegen.

(Ende)
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