pte20110919020 in Business

Steuerverfahren: Credit Suisse kauft sich frei

Einigung mit Staatsanwaltschaft Düsseldorf - Zahlung von 150 Mio. Euro


Zentrale: Credit Suisse zahlt 150 Mio. Euro Bußgeld (Foto: Credit Suisse)
Zentrale: Credit Suisse zahlt 150 Mio. Euro Bußgeld (Foto: Credit Suisse)

Zürich/Basel/Düsseldorf (pte020/19.09.2011/11:55) Die Credit Suisse Group http://credit-suisse.com und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf http://www.sta-duesseldorf.nrw.de haben in einem Verfahren gegen Mitarbeiter der Bank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Einigung erzielt. Für eine Zahlung in Höhe von 150 Mio. Euro wird die gesamte Causa erledigt.

Credit Suisse begrüßt Einigung

"Wir haben im Einvernehmen mit Vertretern der Bank bei der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf den Antrag gestellt, gegen die Credit Suisse Group eine Unternehmensbuße zu verhängen und Vermögensvorteile abzuschöpfen", so Ralf Möllmann von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegenüber pressetext. Durch die Einigung sieht die Staatsanwaltschaft darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, auch die Verfahren gegen die beschuldigten Mitarbeiter der Bank gegen Zahlung von Geldauflagen einzustellen. "Das Landgericht Düsseldorf muss nun über die Einigung entscheiden", sagt Möllmann.

In Bezug auf einen leitenden Mitarbeiter der Bank hat sie beim Landgericht Düsseldorf bereits die Zustimmung zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 250.000 Euro beantragt. Weitere Einzelheiten können laut der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf das Steuergeheimnis nicht mitgeteilt werden.

Die Credit Suisse begrüßt in einer Mitteilung die getroffene Einigung. Damit könne ein für alle Beteiligten komplexer und langwieriger Rechtsstreit vermieden werden. Die getroffene Lösung schaffe wichtige Rechtssicherheit, so die Bank, die in Deutschland über zwölf Standorte verfügt. Die Staatsanwaltschaft hatte seit April 2010 auf Grundlage einer gestohlenen CD, die vom Land Nordrhein-Westfalen gekauft wurde, mit Kundendaten von 1.100 mutmaßlichen deutschen Steuersündern auch gegen Mitarbeiter der Credit Suisse ermittelt.

Banken verweigern Barauszahlung

Inzwischen wurde bekannt, dass Schweizer Banken den Massenabgang deutscher Steuersünder vermeiden wollen und Barauszahlungen hoher Summen verweigern. Auslöser ist das neue Steuerabkommen zwischen Bern und Berlin, wie der Spiegel berichtet.

Manche Geldinstitute zahlen nur die Hälfte des Vermögens aus, andere nur ein paar tausend Schweizer Franken. Dahinter steckt laut dem Medienbericht die Sorge der Schweizer Banken, dass zu viele deutsche Kunden ihre Konten räumen, um der beabsichtigten Besteuerung zu entgehen.

Thomas Sutter, Kommunikationsleiter der Schweizerischen Bankiervereinigung http://www.swissbanking.org , bestätigt gegenüber pressetext, dass einige Banken größere Barabhebungen nicht zulassen. "Die Bank hat bei Verdacht auf Ungereimtheiten - etwa Geldwäsche - das Recht, die Auszahlung größerer Beträge zu verweigern", sagt Sutter, der gleichzeitig betont, dass der Zugriff auf Konten nicht blockiert sei. Überweisungen seien weiterhin möglich. Der Sprecher möchte jedoch keinen Konnex zum neuen Steuerabkommen beider Länder herstellen (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/20110811024 ).

(Ende)
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