pts20220118010 Bauen/Wohnen, Politik/Recht

Jänner bis März sind besonders gefährlich: Pflichten zur Gebäudesicherheit und Risikominimierung gelten das ganze Jahr

Schneeschaufeln und Salzstreuen ist zu wenig - Wenn Unfälle passieren, haften alle Verantwortlichen


Wien (pts010/18.01.2022/09:05) Jetzt ist die Zeit, in der fleißig die Gehwege von Schnee geräumt werden oder Salz gestreut wird. Was aber die Wenigsten wissen: Die Räumpflicht besteht - egal, ob es sich um ein Wohnhaus, um ein Bürohaus, Geschäftshaus oder um ein Betriebsgelände handelt. Maßgeblich haben alle Grundstückseigentümer die Sorgfaltspflicht, sowohl das Gebäude für die Benutzer sicher zu erhalten, aber auch die Wege und Gehwege im und um die Immobilie größtmöglich sicher zu gestalten, gründlich zu räumen und vor allem im Winter, von den Schnee und Eis zu befreien. Dabei kommen die ÖNORM B 1300 und B 1301 zur Anwendung. Zertifizierte Experten der Wiener ISHAP Gebäudedokumentations GmbH übernehmen dabei diese wichtige Überprüfung in regelmäßigen Abständen und dokumentieren digital alle nötigen Gefahrenquellen im Gebäude und am Gelände.

Infos zu Gebäude-Sicherheitschecks und den großen rechtlichen Vorteilen einer Objektsicherheitsbegehung für Immobilienbesitzer, Immogesellschaften und Hausverwalter: https://www.gebäudedokumentation.at

ÖNORM B 1300 regelt alle Sicherheitsvorschriften, die die Unversehrtheit von Personen garantieren sollen

Es gibt unzählige Gefahrenquellen in einer Immobilie und auf dem jeweiligen Grundstück, die durch eine professionelle Objektsicherheitsbegehung ausfindig gemacht werden können. "Kaum ein Hausbesitzer oder Hausverwalter und noch weniger die Geschäftsführer und Verantwortlichen in Wohngenossenschaften und bei Immobilienentwicklern wissen, wie schnell sie selbst bei einem Unfall mit Personenschaden oder gar einem Todesfall zur Verantwortung gezogen werden können. Das österreichische Recht kennt keine Gnade mit Verantwortlichen, die ihre Pflichten im Bereich Sicherheit nicht ernst nehmen oder vergessen. Gerade darum sind unabhängige Überprüfungen nach ÖNORM B 1300 so wichtig. Denn damit können die Verantwortlichen rechtssicher nachweisen, alles getan zu haben, um Schaden von Einwohnern oder Nutzern des Gebäudes ferngehalten zu haben", so Michael Notz, Teamleiter bei ISHAP und selbst zertifizierter ÖNORM-B-1300-Experte.

Risiko-Minimierung und Sicherheitsgewährleistung nicht nur in Zeiten von Schnee und Eis

Wer sich nicht um die Sicherheit auf dem eignen Grundstück kümmert, der handelt fahrlässig und geht nicht zuletzt auch für sich selbst ein großes rechtliches Risiko ein. Notz weiter: "Fakt ist, die Sicherheit muss für Mieter, Nutzer, aber auch Spaziergänger zu jeder Zeit gewährleistet werden, unabhängig von der Jahreszeit. Zwar lauern gerade im Winter viele Gefahren, wie zum Beispiel Dachlawinen, herunterfallende Eiszapfen, glatte Fußgängerwege und Stolperfallen, die es zu beseitigen gilt, aber auch zu anderen Jahreszeiten muss der Hausbesitzer achtsam sein. Unfallgefahren lauern das ganze Jahr über, deshalb haben Eigentümer und Hausverwalter die Pflicht, die Bausubstanz regelmäßig zu kontrollieren."

Gefahr in Gebäuden mit alter Bausubstanz

Den wenigsten Immobilienbesitzern und Verwaltern ist klar, dass vom Gericht bei einem Unfall immer begutachtet wird, ob die geltenden Regeln der Technik eingehalten wurden und entsprechende Sicherheitsstandards im Gebäude vorhanden waren. Ausreden über die alte Gebäudesubstanz gelten dabei nicht. Egal, ob fehlende Notausgänge, nicht funktionierende Sprinkleranlagen oder Feuerlöscher, bröckelnde Fassadenteile, herunterfallende Dachziegel oder falsch installierte Bauteile, kaputte Treppen-Handläufe, baufällige Balkone oder einfache Glasscheiben ohne Splitterschutz: All das stellt ein enormes Risiko dar, sowohl für die Nutzer eines Gebäudes als auch für die Eigentümer und Verwalter.

Die ISHAP Gebäudedokumentations GmbH rät daher zu einer zertifizierten ÖN-B-1300-Objektsicherheitsbegehung, um alle Gefahrenquellen ausfindig zu machen, zu dokumentieren und zu eliminieren. https://www.gebäudedokumentation.at

(Ende)
Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH
Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol
Tel.: +43 1 23641320
E-Mail: t.korol@ishap.at
Website: www.ishap.at
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