pts20211117009 Bauen/Wohnen, Politik/Recht

Notausgänge und Fluchttüren müssen zum Personenaufkommen passen oder es drohen im Katastrophenfall enorme Strafen

Begehungen durch Sicherheitsexperten der ISHAP Gebäudedokumentation machen rechtssicher


Wien (pts009/17.11.2021/08:50) In Gefahrensituationen ist das Verhalten von Menschengruppen in Gebäuden sehr unterschiedlich und kaum abzuschätzen. Daher müssen Personen in einem Gebäude und in einer Gefahrensituation die Notfalltüren leicht und zuverlässig öffnen können, um den Gefahrenbereich sicher verlassen zu können. Daher müssen die Notausgänge oder Fluchtwege in Immobilien auch den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen - egal, ob Wohngebäude oder Nicht-Wohngebäude.

"Es gilt zwar der baurechtliche Bestandschutz, zivilrechtlich kann man sich im Katastrophenfall nicht darauf berufen. Denn dass österreichische Recht ist streng, wenn ein Katastrophenfall eintritt und es zu Personenschaden kommt. Dann trifft einen die volle Härte des Gesetzes und macht auch vor Geschäftsführern und Verantwortlichen in Immobilienunternehmen nicht halt, die ihre Sicherheitsaufgaben nicht wahrgenommen haben. Daher ist eine einfache und günstige Objektsicherheitsbegehung deutlich vorteilhafter für alle Beteiligten und macht Immobilienbesitzer und Immobilienverwalter rechtsicher. Unsere Experten weisen in der Immobilie auf aktuelle Gefahrenquellen hin und tun damit viel für die Sicherheit der Bewohner und der Nutzer des Gebäudes", so Bmstr. Ing. Thomas Korol Geschäftsführer der ISHAP GmbH, deren zertifzierte ÖN-B1300- und ÖN-B1301-Experten Immobilien in ganz Österreich im Auftrag ihrer Kunden begutachten.

Fluchttüren müssen auch diesem Zweck entsprechend geplant sein

Fluchttüren müssen der Nutzung und der Frequenz des Gebäudes angepasst geplant werden, um ihre Funktion im Katastrophenfall auch erfüllen zu können. Es sind also unterschiedliche Anforderungen notwendig, um Fluchtwege oder Fluchttüren entsprechend anzupassen.
* Lage des Gebäudes, Lage der Türen
* Geplante Nutzung der Immobilie
* Anzahl und Anforderungen hinsichtlich erwartetem Publikumsverkehr
* Nutzungsfrequenz und Nutzerverhalten
* Anforderungen bezüglich Brand- und Rauchschutz
* Anforderungen zur Benutzung durch Behinderte
* Einbruchssicherheit
* Nötige Anforderungen hinsichtlich Wind- und Regenbelastung
* Öffnungsrichtung
* Nutzung der Tür als Fluchttür
* Nutzung der Tür als Paniktür
etc.

Unterschied zwischen ÖN B 1300 und ÖN B 1301 sowie zwischen Fluchttüren und Paniktüren

Die ÖNORM B 1300 enthält im Grunde genommen dasselbe wie die ÖNORM B 1301. Allerdings besteht der Unterschied in der Nutzung der Gebäude. Die ÖNORM B 1300 betrifft Wohngebäude, während sich die ÖNORM B 1301 an alle Inhaber von sogenannten Nicht-Wohngebäuden richtet. Daher sind auch die Regeln für Notausgänge etwas anders geregelt.

Die Hauptanforderung an eine Notfall- oder Notausgangstür bzw. Fluchttür ist die sichere und schnelle Öffnung durch nur eine einzige Betätigung des Notausgangsverschlusses, auch ohne Schlüssel. Im Gegensatz dazu bietet eine Paniktüre einen Bügel auf der vollen Türbreite, um eine Flucht auch bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung zu garantieren, wenn mehrere Personen bei einer Fluchttür drängen. Es muss hier keine Türklinke gedrückt werden, sondern der Druck auf den Bügel über die volle Türbreite öffnet die Türe in dieser Gefahrensituation. Solche Paniktüren werden daher in Gebäuden eingesetzt, in denen sich sehr häufig viele Personen aufhalten (zum, Beispiel in Theatern, Behörden, Kinos, Konzertsälen etc.).

Sicherheitsbegehung nach ÖN B 1300 mit digitaler Verortung

Der Vorteil einer ÖN-B1300-Objektsicherheitsbegehungen durch zertifizierte Experten von ISHAP ist die digitale Verortung von Problemstellen, die im Gebäude gefunden werden und sofort digital an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das erleichtert das Auffinden und die Reparatur für die Handwerker. Die Dokumentation der Begeheung wird ebenfalls digital abgespeichert und kann jederzeit elektronisch an die entsprechenden Behörden weitergeleitet werden

Infos zu ÖN-B-1300-Sicherheitsbegehung und moderne digitale Gebäudedokumenation unter: https://www.gebäudedokumentation.at

(Ende)
Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH
Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol
Tel.: +43 1 23641320
E-Mail: t.korol@ishap.at
Website: www.ishap.at
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