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pts20260629010 in Business

Zwangsgebühr WKO: Einspruch

Fundierte politische und ethische Gründe


Mürzzuschlag (pts010/29.06.2026/09:15)

In drei Verfahren fordert die Wirtschaftskammer Steiermark in Summe 2.210 Euro an Nachzahlungen vom Unternehmer Hubert Thurnhofer. Der Herausgeber und Chefredakteur von ethos.at hat seit 1988 rund 30.000 Euro an Mitgliedbeiträgen abgeführt. Spätestens seit Ausbruch des Corona-Regimes jedoch hat die WKO seine Interessen nicht mehr vertreten. Deshalb hat er alle Zahlungen der Pflichtbeiträge eingestellt. Die Wirtschaftskammer, namentlich der Präsident der WK Steiermark, Josef Herk, verweigert "nachhaltig" ein klärendes Gespräch auf Augenhöhe. Statt dessen schickt er dem Kleinunternehmer den Gerichtsvollzieher.

Am 25. Juni 2026 hat Thurnhofer beim Bezirksgericht Mürzzuschlag Einspruch erhoben. Die Hauptargumente neben wirtschaftspolitischem Versagen in der Corona-Zeit: Als Service-Organisation ist die WKO selbst ein Unternehmen; somit einerseits Auftraggeber an Mitglieder, anderseits Mitbewerber von Mitgliedern. Die "verpflichtete Partei" hat aufgedeckt, dass zahlreiche Aufträge von der WKO nicht ausgeschrieben werden.

Die "verpflichtete Partei" hat häufig konstruktive und (gemäß Schumpeter) disruptive Vorschläge an die WKO für Einsparungsmaßnahmen geliefert. Nach dem Fiasko der WKO im Jahr 2025 sind die Kammerfunktionäre langsam bereit, Einsparungen vorzunehmen, die die "verpflichtete Partei" seit Jahren vorschlägt.

Schlussbemerkung: Das Bezirksgericht Mürzzuschlag ist für die Behandlung dieses Falles, der weit über die finanziellen Forderungen der WK Steiermark hinaus geht, nicht zuständig. Der richtige Verhandlungsort für diesen Themenkomplex wäre das Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich.

Der gesamte Wortlaut: auf ethos.at

(Ende)
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