pts20220313002 Politik/Recht, Bildung/Karriere

Kundgebung: "Neutralität bleibt!"

Präsidentschafts-Kandidat Hubert Thurnhofer als Keynote-Speaker


Wien (pts002/13.03.2022/17:15)

"Neutralität bleibt! Nur so kann Österreich wirken. Neutralität ist keine Schwäche. Sie ist die einzig wahre Stärke, die wir haben", war das Motto einer Kundgebung, organisiert vom demokratischen bündnis österreich (dbö) am Samstag, 12. März, auf dem Ballhausplatz https://dboe.at . Keynote-Speaker war Hubert Thurnhofer, Kandidat bei der Wahl des Österreichischen Bundespräsidenten im Herbst 2022. In seiner Ansprache erinnerte an die grundlegenden Verfassungsartikel zu dem Thema.

Bundeskanzler Karl Nehammer ist kürzlich mit einer fragwürdigen Aussage aufgefallen: "Die Neutralität, die militärische Neutralität hat ja eine interessante Geschichte. Sie wurde uns aufgezwungen von den Sowjetkommunisten als Preis dafür, dass wir die Freiheit wieder erlangen konnten 1955." Tatsache ist, dass die salomonische Lösung der Neutralität nach zehn Jahren zäher Verhandlungen die Unterzeichnung des Staatsvertrag im Mai 1945 endlich ermöglicht hat. Tatsache ist aber auch, dass der Nationalrat unabhängig davon am 26. Oktober 1945 das Neutralitätsgesetz mit einer Zweidrittel-Mehrheit als Verfassungsgesetz beschlossen hat.

Seither gilt: Artikel I. (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. (2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen. Artikel II. Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: die Neutralität wurde aus freien Stücken gewählt und gilt immerwährend. Dies wurde seit dem EU-Beitritt unseres Landes, also seit 25 Jahren, von keinem Mitgliedsstaat je in Frage gestellt. Klargestellt wird auch, dass Österreich keinen militärischen Bündnissen beitreten und auch keine Bündnisse unterstützen wird. Somit ist eindeutig geklärt, dass eine Unterstützung der Nato oder gar ein Nato-Beitritt mit unserer Verfassung unvereinbar ist.

Die Neutralität ist somit kein Element unserer Folklore (wie etwa Lippizaner, Wiener Schnitzel und Mozartkugel), sondern ein konstituierendes Element der österreichischen Nation, die sich in der heutigen Form erst seit dem Ende des zweiten Weltkrieges herausgebildet hat. Man muss daran erinnern, dass nach dem Ende des 1. Weltkrieges alle politischen Lager der Meinung waren, dass Österreich allein ohne Deutschland nicht lebensfähig sei und unmittelbar nach dem Ende der Monarchie knapp ein Jahr den Namen "Deutschösterreich" führte. Die Neutralität ist so wichtig, dass wir sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen sollen!

Für die Verteidigung haben wir ein Verteidigungsministerium, aber noch wichtiger, den Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes B-VG:

(1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.

(2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.

(3) Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden.

(4) Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.

Die Verteidigung der immerwährenden Neutralität ist somit ein zweites Mal in unserer Verfassung verankert. Sie ist Teil der umfassenden Landesverteidigung. Der Artikel 9a gibt Auskunft darüber, was Gegenstand der Verteidigung ist und wie wir unser Land verteidigen sollen. Gegenstand der Verteidigung ist naturgemäß Österreich. Aber was ist Österreich? Das ist natürlich unser wunderschönes Land innerhalb definierter Landesgrenzen, aber das ist auch die Neutralität, das ist unsere Kultur und das sind nicht zuletzt die Menschen dieses Landes.

Das Wie, wie soll Österreich verteidigt werden, definiert das Wort "umfassend". Wir brauchen demnach nicht nur Grenzschutz oder Luftraumüberwachung! Insgesamt vier Bereiche wurden in der Verfassung festgelegt: der militärische, geistige, zivile und wirtschaftliche Bereich. Das Verteidigungsministerium beschränkt sich allerdings nur auf die militärische Landesverteidigung und hilft in Friedenszeiten dem Katastrophenschutz. Somit wurde der Artikel 9a B-VG, der 1974 unter der Regierung von Bruno Kreisky angenommen wurde, bislang nur mangelhaft umgesetzt.

Und nun spitzt sich die Lage zu. Nein, genauer gesagt, Andreas Khol, ehemaliger ÖVP-Parlamentspräsident, wird aus dem politischen Abstellgleis geholt, um die Lage zuzuspitzen. In einem Gastkommentar in der Kleinen Zeitung) behauptet er zunächst, die Neutralität würde uns vor Angriffen nicht weiter schützen und um dann zu fordern "Österreich muss sich für den Nato-Betritt oder die Mitarbeit an einer europäischen Armee der EU entscheiden". Da es bislang keine europäische Armee gibt, bleibt nur die "alternativlose" Entscheidung für die Nato. Und das Ende der Neutralität ist für Khol dann nicht mehr als ein Federstrich: "Mit einem neuerlichen Verfassungsgesetz wird dann die Neutralität Geschichte sein."

Nachdem unsere Regierung sich und die Bürger dieses Landes seit zwei Jahren daran gewöhnt hat, verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen zu erlassen, darf man sich nicht wunderen, wenn nun neuerlich ein substanzielles Verfassungsgesetz zunächst in der politischen Praxis ignoriert und später einfach abgeschafft wird. Hier, auf dem Ballhausplatz, unter den Fenstern der Hofburg, wo der Sitz unseres Bundespräsidenten ist, möchte ich daran erinnern, dass Alexander Van der Bellen bislang kein einziges verfassungswidriges Gesetz verhindert hat, obwohl genau das eine seiner wichtigsten Aufgaben wäre. So kann ich abschließend nur an die Menschen dieses Landes appellieren, bei der kommenden Bundespräsidentschaftswahl einen garantiert unabhängigen Kandidaten zu wählen. Ich persönlich stehe zur Verfügung!



(Ende)
Aussender: Unser Kandidat 2022
Ansprechpartner: Konstantin Chatziathanassiou
Tel.: +43 664 3203 436
E-Mail: hubert@thurnhofer.cc
Website: www.UnserKandidat2022.at
|