ptp20150320011 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Die Angst der Chefs: Wirtschaftlich gehandelt oder Untreue?

BDW GmbH: Wie sich Entscheidungen als "Unsichtbare Bedrohung" darstellen können


Salzburg (ptp011/20.03.2015/10:00) Seit dem OGH-Urteil im Jänner 2014, bei dem Ex Libro-Chef und Ex-Libro-Finanzvorstand wegen Untreue verurteilt wurden, geht bei Österreichs Firmenchefs die Angst um. Damals ging es um die Ausschüttung einer Sonderdividende. Man ging davon aus, dass "wenn sämtliche Aktionäre einer Geschäftsführungsmaßnahme oder Gewinnausschüttung zustimmen, dann könne dies keine Untreue sein." Falsch, wie sich aufgrund der Urteile durch den Obersten Gerichtshof herausstellte.

Wirtschaftliches Handeln heißt aber nun mal, Entscheidungen zu treffen. Sollten sich diese im Nachhinein als ungünstig für das Unternehmen herausstellen, kann man nach §153 des Strafgesetzbuches wegen Untreue angeklagt werden. Im schlimmsten Fall wird dieser Tatbestand mit einer Haftstrafe geahndet. Was ist das Problem? Der Tatbestand der Untreue ist (im Groben) dann erfüllt, wenn eine eingeräumte Befugnis über fremdes Vermögen verfügen zu können, wissentlich missbraucht wird und dem anderen dadurch ein Vermögensnachteil entsteht.

In den Chefetagen herrscht massive Rechtsunsicherheit. Das Damoklesschwert der Untreue schwebt bei jeder Entscheidung über dem Kopf des Managers! Das liegt aber nicht am Paragraphen selbst sondern vielmehr an der Auslegung durch die Judikatur!

Infos und Pressekontakt:
Online-Portal "Unsichtbare Bedrohungen"
Mail: office@unsichtbare-bedrohungen.com
Web: http://www.unsichtbare-bedrohungen.com

(Ende)
Aussender: Unsichtbare Bedrohungen | BDW GmbH
Ansprechpartner: Laura Buchegger
Tel.: +43 (0)662 22 528 13 - 0
E-Mail: office@unsichtbare-bedrohungen.com
Website: www.unsichtbare-bedrohungen.com
|