Teure Hauptversammlung: Banken kassieren ab
Saftige Depotbestätigungen zu Lasten der Aktionäre
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Bankkunden müssen für Depotbestätigungen bis zu 18 Euro zahlen (pixelio.de/Paul-Georg Meister) |
Wien (pte023/21.07.2010/13:00) Einige österreichische Banken haben die Neuregelung der Berechtigung zum Eintritt für Aktionäre bei Hauptversammlungen zum Anlass genommen, saftige Depotbestätigungen einzuführen. Vor allem kleinere Institute kassieren nun ab, wie der Börsen-Kurier http://www.boersen-kurier.at/ in seiner morgen, Donnerstag, erscheinenden Ausgabe berichtet.
Für stichtagbezogene Depotbestätigungen werden künftig bei der Generali Bank 18 Euro fällig. Die Volksbank Wien verrechnet ebenfalls 18 Euro und die Hypo Invest Bank NÖ zwölf Euro. Bislang waren diese Leistungen gratis. Große österreichische Kreditinstitute wie Erste Bank, Bank Austria oder Raiffeisen Zentralbank heben nach wie vor keine Gebühr für Depotbestätigungen ein. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Aktien inländischer Gesellschaften handelt und die Depotbestätigung nicht auftragsgemäß postalisch an den Kunden verschickt wird.
"Konterkarieren die Idee des vereinfachten Zugangs"
"Gebühren für Depotbestätigungen zu Lasten der Aktionäre konterkarieren die Idee des vereinfachten Zugangs zu den Hauptversammlungen und sind kontraproduktiv zum Ziel des Gesetzgebers, viele Aktionäre dorthin zu bringen", kritisiert etwa Waldemar Jud vom Institut für österreichisches und internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht http://www.uni-graz.at/hwrwww/ der Karl-Franzens-Universität Graz.
Die 150 Filialen des BawagPSK-Konzerns heben seit 1990 für die einstige Stimmkartenbesorgung zwecks Hauptversammlungsbesuch bzw. für die jetzt erforderliche stichtagsbezogene Depotbestätigung sechs Euro ein. Dies, wie Georgia Schütz von der Konzernpressestelle ausdrücklich festhält, "sofern die betreffende AG die Kosten nicht übernimmt".
Kostenübernahme durch Konzerne
Viele große börsennotierte AGs, z.B. Wiener Städtische (VIG) und Verbund AG, haben die Unkosten der Banken für die frühere Ausstellung von Stimmrechtskarten an ihre Aktionäre übernommen. Ziel dieser Vergütung, die von depotführenden Banken beim Aktienemittenten ausdrücklich beantragt werden muss, ist, die eigenen Aktionäre nicht für ihren Besuch der HV zahlen zu lassen. Dies soll unter dem neuen Aktienrechtsänderungsgesetz fortgesetzt werden, weil es nach Ansicht der großen Aktienemittenten kaum zusätzliche Mehrkosten verursacht.
"Für manche Banken ist es offensichtlich bequemer, die Kosten der Depotbestätigung dem eigenen Kunden anzulasten als beim Aktienemittenten eine Vergütung zu beantragen", sagt Wilhelm Rasinger vom Interessenverband für Anleger (IVA).
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