pte20100601018 in Business

EU will Waffenhandel schärfer kontrollieren

Strengere Regeln bei Import und Export sollen illegalen Handel eindämmen


EU-Kommission will strengere Regeln für Waffenhandel (Foto: aboutpixel.de, mpdrei master)
EU-Kommission will strengere Regeln für Waffenhandel (Foto: aboutpixel.de, mpdrei master)

Brüssel (pte018/01.06.2010/11:15) Die EU-Kommission will schärfer gegen den illegalen Handel mit zivilen Feuerwaffen vorgehen und hat dazu strengere Regeln vorgeschlagen. Import und Export sollen demnach stärker kontrolliert werden, um die Nachverfolgung zu erleichtern. "Als Versuch, dem illegalen Waffenhandel Einhalt zu gebieten, ist der Vorschlag grundsätzlich zu begrüßen", meint Bernhard Moltmann von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung http://www.hsfk.de im Gespräch mit pressetext. Ob dadurch die gewünschten Resultate erzielt werden, bleibe aber fraglich. "Generell wäre bei Waffengeschäften mehr Transparenz wünschenswert", so der Experte.

Im Einklang mit dem UNO-Feuerwaffenprotokoll dürfen Waffen und zugehörige Teile bei Annahme des Vorschlags "nicht von einem Staat in einen anderen befördert werden, ohne dass die beteiligten Staaten davon Kenntnis haben und der Beförderung zustimmen", teilt die Kommission mit. Gleiches gilt für die Aus- und Durchfuhr von Feuerwaffen, Komponenten und Munition. Allerdings ist von dem Vorschlag nur der Handel von Waffen für zivile Zwecke mit Drittländern betroffen. Für den militärischen Gebrauch bestimmte Feuerwaffen sind hingegen ausgenommen.

Waffenlieferant Deutschland

"Aus den offiziellen Daten ist nicht genau zu erkennen, welche Waffen für militärische und welche für zivile Zwecke bestimmt sind", sagt Moltmann. So wird in den Zahlen des Rüstungsexportberichts nicht unterschieden. Die Kleinwaffenexporte aus Deutschland an EU-Länder umfassten 2008 ein Volumen von 22,72 Mio. Euro. Weltweit wurden Handfeuerwaffen im Wert von 176 Mio. Euro exportiert. "Die deutschen Kleinwaffenexporte sind verhältnismäßig groß", betont Moltmann gegenüber pressetext. Als größter Abnehmer treten dabei die USA auf.

Bei der Ausfuhr von Feuerwaffen ist dem Vorschlag der Kommission nach in Zukunft eine Genehmigung erforderlich, die zur Nachverfolgung notwendige Angaben enthält. Die Mitgliedsstaaten müssen sich zudem vergewissern, dass in Einfuhr- oder Durchfuhrdrittländern entsprechende Genehmigungen erteilt wurden. Eine Ausfuhrerlaubnis darf nicht erteilt werden, "wenn der Antragsteller bereits wegen unerlaubten Waffenhandels oder anderer schwerer Straftaten vorbestraft ist". Für nachweislich rechtmäßige Zwecke wie Jagd oder Schießsport sollen vereinfachte Verfahren gelten.

(Ende)
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