pte20100430017 in Business

SIX-Richtlinien hinken EU-Standards hinterher

Keine Adhoc-Informationsgarantie für Anleger


Nur angebundene Systeme garantieren zuverlässige Informationsverbreitung (Foto: SIX Swiss Exchange)
Nur angebundene Systeme garantieren zuverlässige Informationsverbreitung (Foto: SIX Swiss Exchange)

Zürich (pte017/30.04.2010/11:50) Wie an den internationalen Börsen müssen auch an der SIX Swiss Exchange kotierte Unternehmen börsenrelevante und möglicherweise aktienkursbeeinflussende Nachrichten verbreiten, um den Markt darüber zu informieren. Im Gegensatz zu EU-Standards lassen die Publizitätsvorschriften des Schweizer Handelshauses jedoch Freiraum für Interpretationen, sodass in der Eidgenossenschaft nach wie vor Unklarheit darüber herrscht, wie die Bestimmungen zu erfüllen seien. Dem Anspruch, den Markt "in fairer und transparenter Weise" über relevante Ereignisse in Kenntnis zu setzen, wird so offenbar nicht Genüge getan.

Anders als etwa Emittenten an der Frankfurter oder Wiener Börse müssen Emittenten der SIX Swiss Exchange keinen Nachweis erbringen, dass Adhoc-Mitteilungen bei "professionellen Marktteilnehmern verbreiteten" Finanz-Informationssystemen wie Bloomberg http://www.bloomberg.com/ oder Dow Jones http://www.dowjones.de/ veröffentlicht werden. Dabei wird die Frage, ob der Versand von Adhoc-Mitteilungen über diese Informationssysteme in den SIX-Richtlinien zwingend vorgeschrieben wird, von SIX Swiss Exchange-Rechtsanwalt Joachim Linder gegenüber pressetext mit "Ja" beantwortet.

Bloße Zustellung nicht ausreichend

Dass die informierten Adressaten die Adhoc-Mitteilungen verarbeiten oder weiterverbreiten "liegt nicht im Einflussbereich des Emittenten", so Linder. Vonseiten der SIX http://www.six-swiss-exchange.com/ wird lediglich der Nachweis der Zustellung von Adhoc-Mitteilungen unter anderen an zumindest zwei Anbieter von elektronisch betriebenen Informationsverbreitungssystemen verlangt. Ob die Informationen der börsenkotierten Unternehmen in den Systemen von Bloomberg und Co verarbeitet oder weiterverbreitet werden, wenn sie beispielsweise per E-Mail oder Fax übermittelt werden, wird demnach nicht kontrolliert.

Ein Versand über das Informationsverbreitungssystem kann dabei "nicht garantiert" werden, wie Bloomberg auf Nachfrage von pressetext klarstellt. Per E-Mail, Fax oder am Postweg zugestellte Mitteilungen müssten für eine redaktionelle Weiterverarbeitung kontrolliert und individuell beurteilt werden. Eine Veröffentlichung der Informationen erscheint somit sogar höchst unwahrscheinlich. Dabei heißt es im Gleichbehandlungsgebot der Adhoc-Publizitätsrichtlinie Art. 53 KR der SIX: "Die Information der Öffentlichkeit soll gewährleisten, dass alle Marktteilnehmer in gleicher Weise die Möglichkeit haben, von potenziell kursrelevanten Tatsachen Kenntnis zu nehmen. Eine selektive Information von Marktteilnehmern verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot." http://www.six-exchange-regulation.com/obligations/publicity_de.html

Angebundene Systeme garantieren Verbreitung

Was unter "Gleichbehandlung der Marktteilnehmer" zu verstehen ist, wenn nicht automatisch verbreitete Adhoc-Nachrichten faktisch im Papierkorb landen statt an den Markt weitergegeben zu werden, bleibt offen. Um eine Weiterverbreitung der Adhoc-Mitteilungen über Informationsverbreitungssysteme zu gewährleisten, ist eine automatisierte Übertragung über standardisierte Newsfeeds notwendig. Über einen derartigen Newsfeed angelieferte Adhoc-Mitteilungen gelangen unmittelbar in das Redaktionssystem. Eine ordnungsgemäße Weiterverarbeitung und Verbreitung der Nachricht ist somit sichergestellt. In der Praxis nutzen Emittenten Online-Systeme von Adhoc-Dienstleistern, um über Finanz-Informationsverbreitungssysteme die Öffentlichkeit verlässlich zu informieren.

pressetext.adhoc präsentiert seine Services als neuer Dienstleister auf dem Schweizer Markt http://www.pressetext.ch/roadshow/ am 11. Mai bei einer Informationsveranstaltung an der SIX Swiss Exchange. http://adhoc.pressetext.com

(Ende)
Aussender: pressetext.schweiz
Ansprechpartner: Manuel Haglmüller
Tel.: +41-44-2001144
E-Mail: haglmueller@pressetext.com
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