ibw-Studie zum Lehrerdienstrecht
Offener Arbeitsmarkt für Lehrer/innen setzt sich international durch
Wien (pts014/04.12.2009/13:25) In den meisten Ländern - und insbesondere bei PISA-Topperformern - werden Lehrer/innen nicht mehr durch einen bürokratisch administrierten Zuteilungsmechanismus den Schulen zugewiesen, sondern es besteht ein offener Lehrerarbeitsmarkt: Wesentlich dabei ist die Bewerbung seitens der Lehrer/innen für eine Stelle an einer konkreten Schule und die Auswahlkompetenz der Schule selbst. Diesbezügliche Reformen wurden in diesen Ländern schon vor Jahren durchgeführt. In Österreich werden dagegen Lehrer/innen noch immer durch die Schulverwaltung den Schulen zugeteilt.
Das zeigt eine neue Studie des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw). Dabei wurden die dienst- und besoldungsrechtlichen Regelungen für Lehrer/innen in Europa sowie in einigen außereuropäischen Ländern (USA, Neuseeland, Australien etc.) miteinander verglichen.
Trend geht in Richtung eines Rückgangs verbeamteter Dienstverhältnisse
In rund der Hälfte der Länder sind Lehrer/innen Beamte - in der anderen Hälfte Vertragsbedienstete (öffentlich Bedienstete auf Basis eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages) oder Privatangestellte. In etlichen Ländern (u.a. in Österreich) kommen beide Formen vor. Reformen im dienstrechtlichen Bereich gehen international in Richtung einer Umwandlung von beamteten Dienstverhältnissen hin zu Angestelltenverhältnissen, die auf privatrechtlicher Natur basieren.
Unzureichende Lehrerleistungen können durchaus Entlassungsgründe sein
In vielen dienstrechtlichen Regelungen - insbesondere in jenen von PISA-Topperformern - besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Entlassungen aufgrund unzureichender Lehrerleistungen sowie aus strukturellen Gründen (Stellenkürzungen etc.) vorzunehmen. Dies kann auch für beamtete Lehrer/innen gelten (bspw. in Finnland).
Arbeitszeit der Lehrer/innen nur auf Basis der Unterrichtszeit ist ein "Auslaufmodell"
Traditionell wurde in den meisten Ländern die Arbeitszeit von Lehrer/innen auf Basis ihrer Unterrichtsverpflichtung festgelegt. Mittlerweile wird dieses System aber nur mehr in wenigen Staaten angewandt (bspw. Bundeslehrer/innen in Österreich).
Gängig ist mittlerweile, dass sich die Arbeitszeit der Lehrer/innen aus einer Kombination von Unterrichtsverpflichtung und Anwesenheitszeit an der Schule definiert. Auch die Festlegung einer jährlichen Gesamtarbeitszeit ist üblich. Die meisten PISA-Topperformer haben ein Arbeitszeitmodell, das Unterrichtsverpflichtung mit schulischer Anwesenheitszeit kombiniert.
Wie viele Stunden die Lehrer/innen an der Schule anwesend sein müssen ist je nach Land verschieden. In einigen Ländern sind es bis zu 35 Stunden pro Woche (bspw. in Schweden, Portugal, UK).
In der Studie werden zudem weitere Aspekte (bspw. das Lehrergehalt, Weiterbildung) dargestellt.
Schmid K., Pirolt R.: "Lehrerdienst- und -besoldungsrecht. Internationaler Vergleich anhand ausgewählter Länder", ibw-Forschungsbericht Nr. 150, 2009.
Kostenloser Download: http://www.ibw.at .
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