Schwarz-Gelb schiebt Anlegerschutz auf lange Bank
Bundesregierung will statt Gesetz nur Handlungsempfehlungen vorlegen
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Schwarz-Gelb bremst beim Anlegerschutz (Foto: aboutpixel.de, Hans-Jürgen Pfaff) |
Berlin (pte004/03.11.2009/06:05) Der Schutz von Anlegern ist bei Deutschlands neuer Bundesregierung bislang auf der Strecke geblieben, kritisieren Verbraucherschützer. Dabei dürfte es zumindest vorerst auch bleiben. Zwar hatte Schwarz-Gelb in den Koalitionsverhandlungen Absichtserklärungen abgegeben, den Anlegerschutz zu erhöhen. Die bisherigen Ergebnisse sind nach Ansicht von Experten jedoch dürftig. Konkrete Schritte lassen weiterhin auf sich warten.
Milliardenverluste durch Fehlberatung
Die Koalition zwischen Union und FDP hat sich zwar das Ziel gesteckt, die Haftung für Produkte und Vertrieb verschärfen und die Anforderungen an Finanzberater vereinheitlichen zu wollen. Zudem werde die Gründung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte ähnlich der Stiftung Warentest geprüft. Die konkrete Formulierung von Gesetzen bleibt die Regierung jedoch schuldig. Dabei solle der Schutz von Anlegern in den kommenden Monaten zu einem Schwerpunktthema werden.
Aufgrund von Fehlberatungen entsteht den Anlegern ein Schaden von rund 20 Mrd. Euro pro Jahr. Ohne den Konsumentenschutz als zentrale Aufgabe der Finanzmarktaufsicht zu deklarieren, sind ähnlich hohe Verluste weiterhin möglich, bemängeln Verbraucherschutzverbände. "Wenn es gut geht, werden wir im Dezember oder Januar zwar kein Gesetz, aber Handlungsempfehlungen vorlegen", wird Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner vom Handelsblatt zitiert - ein Erfolg der Bankenlobby, so die Kritik.
Finanz-TÜV soll Produkte prüfen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert neben Wirtschaftsexperten sowie dem offenbar ungehörten wissenschaftlichen Beirat des Verbraucherministeriums, den Verbraucherschutz zu einer Aufgabe der Finanzaufsicht BaFin zu machen. Bisher bestehe deren verbraucherpolitische Aufgabe jedoch im Wesentlichen darin, sich Prospekte von Finanzprodukten anzuschauen, bemängelt Hans-Peter Schwintowski, Wirtschaftsprofessor an der Berliner Humboldt-Universität.
Stattdessen bedürfe es der Installation einer Aufsichtsinstanz, um Anleger in Zukunft vor Verlusten aufgrund von Fehlberatungen zu bewahren. Nötig sei ein Finanz-TÜV, der Sanktionen gegen Anbieter verhängen und Verbote aussprechen kann, fordert Schwintowski. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, an die Öffentlichkeit zu gehen. Derartige Vorstöße seien bislang jedoch vor allem am politischen Einfluss der Banken gescheitert.
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