Praxisfernes Schuldverschreibungsgesetz überarbeiten
Berlin (pts027/02.07.2009/13:07) Als "völlig realitätsfern" hat der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, das neue Schuldverschreibungsgesetz kritisiert. "Der Gesetzgeber wäre gut beraten, die Warnungen der Banken ernst zu nehmen und den Gesetzesentwurf gründlich zu überarbeiten", erklärte Ohoven anlässlich der für morgen geplanten Verabschiedung im Deutschen Bundestag.
Bei allem Verständnis für das berechtigte Anliegen des Anlegerschutzes schieße die geplante Neuregelung weit über das Ziel hinaus. "Das einwöchige Rücktrittsrecht bei telefonischen Anlageberatungen öffnet Manipulationen bei Aktiengeschäften Tür und Tor", warnte Ohoven. Die Protokollierungspflicht bürde den Kreditinstituten zusätzliche Bürokratie auf.
Ohoven wies darauf hin, dass rund 75 Prozent der Wertpapiergeschäfte telefonisch abgewickelt werden. "Das zeigt die Praxisferne des Schuldverschreibungsgesetzes." Der Gesetzentwurf verstoße zudem gegen geltendes EU-Recht, das eine vergleichbare Rücktrittsklausel explizit ausschließe. Es zeige sich wieder einmal, so Ohoven, dass gut gemeint oft das Gegenteil von gut gemacht bedeute.
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