pts20060713022 Unternehmen/Wirtschaft

AeW haftet nicht für AMIS-Tochter AFC

Anlegerentschädigungs-Gesellschaft AeW entsteht keine Zahlungsverpflichtung aus AFC-Konkurs


Wien (pts022/13.07.2006/11:35) Nach dem Konkurs der AMIS Financial Consulting AG (AFC) im November 2005 meldeten deren Kunden Forderungen an die "Anlegerentschädigung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen GmbH (AeW)" an. Eine rechtliche Würdigung der bekannten Fakten hat nunmehr ergeben, dass die AeW keine Entschädigungen zu zahlen hat.

Am 7. November 2005 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der AFC, einer Tochtergesellschaft der Asset Management Investment Services AG (AMIS) eröffnet. Wie jedes Unternehmen, das die Verwaltung von Wertpapier-Portefeuilles im Auftrag des Kunden anbietet und über die Papiere selbstständig verfügt, gehörte auch die AFC der Haftungsgesellschaft "Anlegerentschädigung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen GmbH (AeW)" an. Diese Gesellschaft wurde 1999 gegründet und ist das Resultat einer Anpassung des Wertpapieraufsichts-Gesetz (WAG) an EU-Richtlinien. Alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) sind gesetzlich verpflichtet, dieser Gesellschaft beizutreten und unter bestimmten Umständen Anleger bei Ausfällen zu entschädigen. Solche Entschädigungsfälle treten nach § 23 des WAG dann ein, wenn eines der Mitgliedsunternehmen der AeW außerstande ist, Gelder zurückzuzahlen, die Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen von ihm geschuldet werden, oder den Anlegern Instrumente zurückzugeben, die diesen gehören und für sie verwaltet werden.

Die sorgfältige Prüfung der konkreten Forderungen nach dem Konkurs der AFC durch die AeW hat nunmehr ergeben, dass im konkreten Fall keine Entschädigungen von der Gemeinschaft der WPDLU zu zahlen sind. Es hatte keiner der Antragsteller Gelder in die AFC eingezahlt, so dass es auch keine Verpflichtung zur Rückzahlung durch die AFC und nach deren Konkurs durch die AeW gibt. Im Übrigen wäre die AFC nach ihrer Konzession auch gar nicht berechtigt gewesen, Gelder von Kunden entgegenzunehmen.

Zudem hatte die AFC nie selbst die Wertpapiere ihrer Kunden verwahrt, sondern lediglich zwischen Kunden und der Depotbank vermittelt, so dass die Anleger auch in diesem Fall keinen Anspruch an die Entschädigungsgesellschaft haben.

Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Pascher
Geschäftsführer
AeW - Anlegerentschädigung von WPDLU GmbH
1010 Wien, Zedlitzgasse 1
Tel.: +43 513 39 42
Fax: +43 513 39 42-0
E-Mail: office@aew.at

(Ende)
Aussender: communication matters
Ansprechpartner: Mag. Peter Menasse
Tel.: 00431 503 23 03-30
E-Mail: office@comma.at
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