EuGh: Handymastensteuer grundsätzlich erlaubt
Urteil über belgische Gemeinden aber kein Präzedenzfall für Österreich
Brüssel/Wien (pte032/08.09.2005/12:39) Der Europäische Gerichtshof (EuGh) http://www.curia.eu.int hat heute, Donnerstag, die Handymastensteuer unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt. Konkret ging es um die belgischen Gemeinden Fléron und Schaerbeek, die bereits vor drei Jahren kommunale Abgaben auf Sendetürme, Sendemasten und Antennen für den Mobilfunk erhoben hatten. Solche Abgaben seien aber dann problematisch, "wenn sie Betreiber, die über besondere oder ausschließliche Rechte verfügen oder verfügt haben, gegenüber neuen Betreibern unmittelbar oder mittelbar begünstigen und die Wettbewerbssituation spürbar beeinträchtigen", urteilte der EuGh.
Das EuGh-Urteil sei zwar komplex, aber kein Präzedenzfall für die Handymastensteuer in Österreich, sagte Martin Selmayr, Sprecher der EU-Kommissarin Viviane Reding, im Gespräch mit pressetext. Vielmehr habe das Gericht ja darauf verwiesen, dass Steuern dann problematisch sind, wenn sie zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen etablierten und neuen Wettbewerbern führen. Eine mögliche Wettbewerbsverzerrung sei auch der Hauptkritikpunkt der EU-Kommission an der niederösterreichischen Handymastensteuer. "Das werden wir uns vor dem Hintergrund des Urteils in den nächsten Tagen genau ansehen", so Selmayr.
Bei wesentlichen Argumenten, die Niederösterreich betreffen, habe sich der EuGh nicht geäußert, sagte auch Thomas Barmüller, Geschäftsführer des Forums Mobilkommunikation http://www.fmk.at gegenüber pressetext. So sei in Wettbewerbsfragen keine Entscheidung getroffen worden. Diese wurden vielmehr an den belgischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Das FMK bereitet laut Barmüller eingedenk des aktuellen Urteils noch für September eine weitere Darstellung an die europäische Kommission sowie eine Beschwerde vor dem nationalen Verfassungsgerichtshof vor.
Bei der ÖVP Niederösterreich http://www.vpnoe.at wurde das Urteil dagegen mit Genugtuung aufgenommen. "Das Urteil ist eine Bestätigung des niederösterreichischen Weges gerade in Anbetracht der Angriffe, die in den vergangenen Wochen auf uns niedergeprasselt sind", sagte Klubobmann Klaus Schneeberger im Gespräch mit pressetext. Schneeberger wertete das Urteil als "positive Grundsatzentscheidung" und forderte die Mobilfunkbetreiber auf, jetzt nicht den Kopf in den Sand zu stecken und damit zu beginnen, Sendemasten gemeinsam zu nutzen.
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