Neuer Verhaltenskodex setzt europäische Maßstäbe
Die Pharmig sagt unseriösen Marketingmethoden endgültig den Kampf an.
Wien (pts016/15.12.2004/11:12) "Wir haben einen entscheidenden Schritt in Richtung einer sauberen Branchenkultur gesetzt", freut sich Hubert Dreßler, Präsident des Branchenverbands Pharmig. "Es zeigt sich einmal mehr: Die österreichischen Pharma-Unternehmen haben ihre Hausaufgaben gemacht und sind Vorreiter in Europa."
Grund für die lobenden Worte ist ein neuer Verhaltenskodex, den sich die 110 österreichischen Mitgliedsfirmen der Pharmig (Marktanteil 95 Prozent) freiwillig verordnet haben und der mit 1. Jänner 2005 in Kraft tritt. Tatsächlich ist dieser neue Verhaltenskodex schärfer als vergleichbare Regelwerke anderer europäischer Länder und auch strenger als der Verhaltenskodex des europäischen Branchenverbands EFPIA. Zum Beispiel sieht der Pharmig-Verhaltenskodex im Fall eines schweren Verstoßes erstmals Sanktionsmöglichkeiten in Form von Geldstrafen in der Höhe von 20.000-100.000 Euro vor. "Einmalig ist die Durchsetzbarkeit der Entscheidungen, ein schiedsgerichtliches Urteil ist wie ein Titel in einem ordentlichen Gerichtsverfahren", betont Dreßler. "Damit ist bewiesen, dass unser Verhaltenskodex kein zahnloses Instrument ist, sondern ganz im Gegenteil die Zähne ganz schön scharf sind."
Weitere Bestimmungen des neuen Verhaltenskodex: Pharma-Veranstaltungen für Ärzte wie Kongresse, Symposien oder Workshops müssen der wissenschaftlichen Information oder Fortbildung dienen und grundsätzlich im Inland stattfinden. Die Mitnahme von Begleitpersonen ist generell unerwünscht - sollten diese aber dennoch mitreisen, so dürfen von den Pharma-Firmen künftig keinerlei Kosten mehr für die Organisation, Verpflegung oder Unterkunft übernommen werden. Im Klartext: Sollten die Ärzte ihre Ehefrauen oder Familienmitglieder auf Pharma-Veranstaltungen mitnehmen, müssen sie in Zukunft dafür selbst aufkommen. Und: Mitarbeiter von Pharmig-Mitgliedsfirmen dürfen im Zusammenhang mit geschäftlichen Kontakten ihrer Firmen keinerlei Sach- oder Geldgeschenke anbieten oder annehmen.
Den Pharmig-Verhaltenskodex gibt es bereits seit 1971, in den vergangenen Jahren ist er immer wieder verschärft worden. Jeder - egal ob Pharma-Firma, Hauptverband oder einzelner Patient - kann bei einem vermuteten Verstoß gegen den Kodex eine Beschwerde einbringen. Ein eigenes Gremium innerhalb der Pharmig geht dann der Frage nach, ob die Beschwerde zu Recht eingebracht wurde oder nicht - und kann auch gegebenenfalls Sanktionen verhängen. In weiterer Instanz entscheidet ein unabhängiges Schiedsgericht, dessen Beschlüsse dann auch bindend und wie ein Gerichtstitel exekutierbar sind. 2004 hat es exakt sieben Beschwerden gegeben, eine davon wurde als Verstoß gewertet. 2003 zählte die Pharmig elf Beschwerden, drei davon waren aus Sicht des Branchenverbands Verstöße. "Wesentlich ist, dass der Pharmig-Verhaltenskodex eine präventive Funktion hat", erklärt Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig. "Jedes Jahr werden an die Pharmig rund hundert Anfragen gerichtet, ob diese oder jene Veranstaltung laut Kodex erlaubt ist oder nicht. Oder ob diese oder jene Werbung dem Verhaltenskodex entspricht oder nicht. Damit werden viele mögliche Verstöße bereits im Vorfeld verhindert."
Aus Sicht der Pharmig besonders erfreulich: Auch die Ärztekammer hat sich mittlerweile einen eigenen Verhaltenskodex verordnet, der an jenem der Pharmig angelehnt ist. Jan Oliver Huber: "Jetzt können wir endlich gemeinsam dafür sorgen, dass unsaubere Marketingmethoden abgestellt werden und ein für allemal der Vergangenheit angehören."
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