Kostenzuschuss zur medizinischen Hauskrankenpflege zu gering
Oberster Gerichtshof (OGH) folgt der Argumentation von KiB
Ungenach (pts021/12.11.2003/12:30) Nach monatelangem Spitalsaufenthalt konnte die einjährige Sarah nach Hause entlassen werden. Möglich war das nur durch die medizinische Unterstützung einer mobilen Kinderkrankenschwester. Der Familie entstanden dadurch Kosten von Eur 5.903,77. Der Kostenzuschuss der Sozialversicherung betrug lediglich Eur 767,36. Hätten die Eltern das Kind nicht nach Hause geholt und es im Krankenhaus gelassen, wären der Familie keine Kosten entstanden.
Gesetzwidrige Abrechung
KiB stellte der Familie einen Rechtsanwalt zur Verfügung, der Klage bei Gericht einreichte. Der OGH stellte fest, dass der Kostenzuschuss pro Pflegetag von Eur 8,72, der von der zuständigen Sozialversicherung geleistet wurde, nicht im Sinne des Gesetzgebers ist.
Der OGH sah sich veranlasst, einen Verordnungsprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof zu stellen. Die Angelegenheit liegt zurzeit bei diesem. Die Sozialversicherung und das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurden zu einer Stellungnahme aufgefordert.
KiB hofft nun, dass in Zukunft Eltern, die ihr schwerkrankes Kind zu Hause pflegen, nicht zusätzlich mit Kosten belastet werden.
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