pts20030519019 in Leben

KiB fordert Rechte der Familien mit kranken Kindern gerichtlich ein


Ungenach (pts019/19.05.2003/11:00) Familien mit schwerkranken oder behinderten Kindern werden in Österreich oft alleine gelassen. Der VEREIN KINDERBEGLEITUNG (KiB) hilft, dass auch diese Menschen zu ihrem Recht kommen.

KiB ist es ein Anliegen, bei Behörden und öffentlichen Instanzen für Familien mit kranken Kindern einzutreten. Wir erleben, dass ein Schreiben eines Rechtsanwaltes viel mehr erreicht, als ein Brief der Eltern. Durch das Einreichen verschiedener Fälle vor dem Sozialgericht sind die öffentlichen Instanzen gezwungen, sich mit den entsprechenden Gesetzen auseinanderzusetzen. So wird es offenkundig, wenn diese für Betroffene untragbar sind.

Seit Frühjahr 2002 setzt sich Rechtsanwalt Dr. Stephan Messner in Zusammenarbeit mit dem VEREIN KINDERBEGLEITUNG vor Gericht für die KiB-Familien ein. Dazu zwei Beispiele betroffener Familien, denen Dr. Messner zu ihrem Recht verholfen hat.

  • Die Möglichkeit der Begleitung kranker Kinder im Krankenhaus ist in den meisten Fällen heute schon selbstverständlich. Einer Mutter wurde jedoch für eine Nacht, die sie im Krankenhaus bei ihrem Sohn verbringen wollte 131 Euro verrechnet, und das, obwohl kein Bett zur Verfügung stand. Die Frau verbrachte die Nacht sitzend in einem Sessel. Ein Schreiben von Dr. Messner genügte und die Mutter erhielt das Geld wieder zurück.
  • "Eltern mit schwerkranken oder behinderten Kindern haben es in Österreich besonders schwer. Nicht nur, dass es ohne gerichtliche Klage fast nicht möglich ist, in eine adäquate Pflegestufe zu kommen, so ist es auch ein mühsamer Weg, die notwendigen Heilbehelfe zu bekommen. Intensive Hauskrankenpflege wird nur in sehr bescheidenem Stundenausmaß gewährt, Selbstbehalts- und Medikamentenkosten mussten bis jetzt aus eigenem bestritten werden", so der Vater des fast 7jährigen Simon. Der Junge ist zu 100% geistig behindert, kann weder sitzen, greifen, reden, essen oder auf die Toilette gehen. Seit seiner Geburt wird er zu Hause von Mutter, Vater und Großmutter aufopfernd betreut. KiB-Rechtsanwalt Dr. Messner hat nun vor Gericht erreicht, dass für die med. Hauskrankenpflege für Simon der verrechnete Selbstbehalt von 829 Euro zurückbezahlt wurde.
  • Der VEREIN KINDERBEGLEITUNG (KiB) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1986 für die Anliegen von Familien mit kranken Kindern einsetzt. Diese Aufgabe erstreckt sich von der Organisation und Kostenübernahme für die Begleitung im Krankenhaus, Betreuung kranker Kinder zu Hause, über Hauskrankenpflege bis hin zur Lobbyarbeit für betroffene Familien.

    (Ende)
    Aussender: Verein Kinderbegleitung
    Ansprechpartner: Elisabeth Schausberger
    Tel.: 0664/6203040
    E-Mail: verein@kinderbegleitung.org
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