pts20030319017 in Business

OeNB fordert Aus für Fremdwährungskredite

Verbieten oder Reformieren?


Wien (pts017/19.03.2003/11:16) Im Kurier vom 19. März 2003 fordert Gertrude Tumpel-Gugerell, Vizedirektorin der OeNB, einen generellen Stop für neue Franken und Yen Kredite.

Dazu Jakob Prader, auf Fremdwährungskredite spezialisierter Finanzdienstleister aus Wien: Es ist sicher verdienstvoll, sich öffentlich Sorgen um die österreichischen Konsumenten zu machen. So etwas kommt immer gut an, und steht einer Kandidatin für das Direktorium der EZB gut zu Gesicht. Uns wäre es aber recht, wenn ein bisschen weniger polemisiert, und dafür ein bisschen mehr gearbeitet würde. Wir stellen daher 3 konkrete Forderungen an das Bankwesen und die Politik:

1. Konvertierungskosten: Die OeNB möchte sich endlich öffentlich dafür einsetzen, dass die Kosten, die der Konsument für einen Wechsel seiner Kreditwährung bezahlen muss, sich an den Kosten orientieren, die im internationalen Devisenhandel üblich sind. Derzeit liegen die Kosten für einen Währungswechsel je nach Bank und Kreditvertrag in einem Bereich zwischen 0,2% und 3% der Kreditsumme (incl. Pönalen), international üblich sind 0,5% und darunter.

Etwa wäre es sinnvoll, wenn Banken verpflichtet würden, bei einem Währungswechsel bekanntzugeben, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit der Devisenhandel den Wechsel durchgeführt hat, und wie groß der Spesenabstand zwischen dem Wechselkurs des Kunden und dem Wechselkurs am internationalen Devisenmarkt war.

2. Kredittilgung mit fondsgebundener Lebensversicherung: Es wäre außerordentlich sinnvoll, und unbedingt im Interesse des Konsumenten, wenn die Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen verpflichtet würden, ihre gesamten Verwaltungskosten, inklusive der Fondskosten zu publizieren.

In den letzten Jahren sind einige Anbieter dazu übergegangen, Fondspolizzen mit so genannten Dachfonds auszustatten. Jährliche Kosten von 5% des Depotwertes und darüber können die Folge sein. Warum sind diese Gesamtkosten - Total Expense Ratios - nicht publikationspflichtig?

3. Kundengerechte Beratung: Anstatt den Österreichern vorzuschreiben, in welcher Währung sie sich verschulden sollen, wäre es sinnvoll, eine individuelle Beratung jedes einzelnen Kreditkunden sicherzustellen, die sich auch an der Risikofähigkeit des Kunden orientiert. Etwa wäre ein Beratungsprotokoll, wie es bei Wertpapiergeschäften bereits jetzt vorgeschrieben ist, denkbar.

Für Bezieher höherer Einkommen kann ein Franken Kredit hochinteressant sein; warum sollten diese Kunden auf hohen Einstiegskurs und niedrige Zinsen verzichten?
Für einen Kunden, der mit einem geringen Haushaltseinkommen planen muss, ist vielleicht sogar das Bauspardarlehen eine Unwägbarkeit. Den Einheitskredit für alle Österreicher wird es also hoffentlich auch in Zukunft nicht geben.

(Ende)
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