pts20010228059 Technologie/Digitalisierung

TA: Vertrag über Gebührenbefreiung unterzeichnet


Wien (pts059/28.02.2001/17:24) Am 28. Februar 2001 wurde, nachdem nun auch die Genehmigung der Tarife für die Gebührenbefreiung durch die Regulierungsbehörde vorliegt, der Vertrag mit dem Infrastrukturministerium über die Gebührenbefreiung seitens Telekom Austria unterfertigt.

Das Kernstück dieser Vereinbarung sieht für Anspruchsberechtigte weiterhin die Befreiung von der monatlichen Grundgebühr (ATS 165,-- exkl. MwSt.) sowie eine Stunde Gratis-Gesprächszeit - beides im Minumumtarif - in der Regionalzone in der Geschäftszeit pro Monat vor.
Der Zuschuss vom Bund beträgt ATS 190,--, womit die Grundgebühr und lediglich 32 Minuten der Gratis-Stunde abgedeckt sind. Um ihren Kunden aber wie bisher eine volle Gratis-Stunde anbieten zu können, leistet die Telekom Austria selbst einen Zuschuss für die restlichen 28 Minuten.

Aufgrund des neuen Fernsprechentgeltzuschussgesetzes, das mit 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, wurde eine Neuregelung betreffend Gebührenbefreiung notwendig.
Die Telekom Austria hat die Telekom-Rechnungen der rund 300.000 anspruchsberechtigten Kunden bereits seit Jahresbeginn gemäß dem neuen Vertrag behandelt. Diese Kunden müssen daher mit keinerlei Nachzahlungen rechnen. Sämtliche vorläufigen Regelungen, wie z.B. die Rechnungsbeilage der Telekom Austria Anfang 2001, werden durch den neuen Vertrag gänzlich ersetzt.
Anspruchsberechtigte Kunden haben nun auch die Möglichkeit, eine andere Tarifoption als den Minimumtarif zu wählen. In diesem Fall werden die ATS 190,-- Bundeszuschuss auf der Rechnung gutgeschrieben.

"Vor allem im Hinblick auf unsere Kunden sind wir darüber froh, dass nun endlich eine Lösung gefunden werden konnte", zeigte sich Telekom Austria-CEO Heinz Sundt über den Vertragsabschluss erfreut.

(Ende)
Aussender: Telekom Austria AG
Ansprechpartner: Martin Bredl
Tel.: 059 059 1 11002
E-Mail: martin.bredl@telekom.at
Website: www.telekom.at
|