pts19990719009 Unternehmen/Wirtschaft, Technologie/Digitalisierung

EMC erwirkt einstweilige Verfügung gegen Hewlett-Packard

US Bundesgericht weist HP an, die rechtswidrige Nutzung von EMC Warenzeichen zu unterlassen


Wien (pts009/19.07.1999/14:05) Im Rechtsstreit der EMC Corporation gegen Hewlett-Packard hat Joseph L. Tauro, Richter am US-Bundesgericht, am 8. Juli 1999 eine einstweilige Verfügung gegen Hewlett-Packard erlassen. Darin wird das Unternehmen angewiesen, bei der Bezeichnung und Vermarktung von Produkten unverzüglich die rechtswidrige Nutzung von eingetragenen Warenzeichen der EMC Corporation zu unterlassen.

EMC hatte am 25. Mai 1999 beim US-Bundesgericht in Boston eine Klage gegen Hewlett-Packard (HP) wegen Verstoßes gegen das Warenzeichengesetz sowie wegen Warenzeichenverwässerung erhoben. Der Rechtsstreit beruht auf der Tatsache, daß HP am 5. Mai 1999 Speicherlösungen auf den Markt gebracht hatte, die mit EMC-Produkten konkurrieren. Die HP-Produkte tragen den Namen "HP SureStore E Disk Array MC256" und werden von Hewlett-Packard als "E MC256" bezeichnet.

EMCs Versuch einer gütlichen Einigung erfolglos
Nach einem erfolglosen Versuch, mit HP eine gütliche Einigung zu erzielen, reichte die EMC Corporation die Klage ein, um ihre renommierten Markennamen und Warenzeichen zu schützen und beantragte daher eine einstweilige Verfügung. Die Anordnung von Richter Tauro verbietet Hewlett-Packard, die Buchstaben "MC" weiterhin in den Namen jeglicher unternehmensweiter Speicherprodukte des Unternehmens zu verwenden.

Käufer über Produkt-Herkunft im Unklaren gelassen
Der Richter begründete sein Urteil wie folgt: " ... HPs neue un-ternehmensweite Speicherprodukte, welche die Buchstaben "E" sowie "MC" enthalten, tendieren dazu, potentielle Käufer über die Herkunft der Produkte zu verwirren. ... EMC hat 20 Jahre lang in die Entwicklung des Firmenwertes investiert, der sich unter anderem in seinen Warenzeichen verkörpert, während HP lediglich einige Wochen investiert hat.

HP entschied sich, einen Namen auszuwählen, der die Buchstaben "E" sowie "MC" verwendet, und hat diese Entscheidung offensichtlich gefällt, als das Unternehmen Vertragspartei eines vier Jahre alten Vertrages war, der den Vertrieb von EMC-Produkten unter dem EMC-Label vorsah. Daher sollte HP und nicht EMC die Konsequenzen dieser Entscheidung tragen." Paul T. Dacier, Vice President und General Counsel (Leiter der Rechtsabteilung) von EMC, ergänzt: "Als Marktführer bei unter-nehmensweiten Speicherlösungen erwartet und begrüßt EMC einen fairen Wettbewerb in diesem dynamischen und schnell wachsenden Markt. Der Name EMC und das EMC-Logo sind durch eingetragene Warenzeichen geschützt. EMC ist ein weltweit anerkanntes Symbol für Enterprise-Storage-Technologie, die sich durch höchste Qualität, Verfügbarkeit und Leistung auszeichnet. Der Versuch von HP, den Markt zu verwirren und in rechtswidriger Weise EMCs renommierten Namen zu nutzen, um ein unterlegenes Produkt zu vermarkten, ist eine Beleidigung für unsere Kunden und eine klare Verletzung unserer eingetragenen Warenzeichen. Wir schützen unsere Warenzeichen mit allem gebotenen Nachdruck und werden derartige vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzungen nicht hinnehmen. Wir freuen uns, daß Richter Tauro eine einstweilige Verfügung gegen HP erlassen hat, und wir erwarten von HP, daß das Unternehmen sich unverzüglich an die Auflagen hält und die illegale Nutzung unserer Warenzeichen in jedweder Form einstellt."

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