pts20190306007 Politik/Recht, Medizin/Wellness

Messe SEELENFRIEDEN in Wien - Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament

Am 15. und 16. März geht es in Wien um Leben und Tod


Wien (pts007/06.03.2019/10:00) Am 15. und 16. März findet erstmals die Publikumsmesse SEELENFRIEDEN https://messe-seelenfrieden.at in Wien statt, initiiert und organisiert von Sabine List, Eventmanagerin und Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleiterin. Die Notarin Christiane Seyr-Recht wird rechtliche Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Lebensende vorstellen. Hilde Kössler, diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester und Vizepräsidentin der Österreichischen Palliativgesellschaft, berichtet über die Möglichkeiten, mit gezielter Palliative Care die Lebensqualität von Patienten, die mit einer lebensbedrohenden Erkrankung konfrontiert sind, und von deren Angehörigen nachhaltig zu verbessern.

Nur jeder fünfte Österreicher hat eine Patientenverfügung - und nur jeder Zwanzigste erstellt ein Testament

Die Zahlen zeigen, dass der Tod und das Lebensende von der überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung verdrängt werden. Es gilt als Tabu, sich schon zu Lebzeiten damit zu beschäftigen, Vorsorge zu treffen und den Nachlass zu ordnen. Christiane Seyr-Recht hat bei ihren Klienten mit dieser Einstellung Erfahrung: "Wir Notare sehen auch in den Verlassenschaftsverfahren, dass viele nicht ausreichend vorsorgen, manchmal offenbar aus geradezu abergläubischer Scheu, sich mit dem Thema zu befassen." Sehr positiv bewertet die Notarin das neue Erwachsenenschutzrecht, die sogenannte "Vorsorgevollmacht".

Dem Lebensende offen entgegenblicken und Vorsorge treffen

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person das Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen und im Vorhinein festlegen, wer als Bevollmächtigte/Bevollmächtigter für sie entscheiden und sie vertreten soll. Dies betrifft den Fall eines zukünftigen Verlusts der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit. Derartige Situationen können z.B. bei einer Demenzerkrankung oder bei längerer Bewusstlosigkeit entstehen. Eine Vorsorgevollmacht muss bestimmte formale und rechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Christine Seyr-Recht sieht in der Vorsorgevollmacht eine gute Möglichkeit zur Selbstbestimmung. Generell plädiert sie dafür, eine Vorsorgevollmacht und ein Testament als Vorbereitungen für das Lebensende zu definieren. Beim Testament sei es wichtig, die rechtlichen Bestimmungen genau zu beachten, so die Notarin. "Ich bespreche mit meinen Klienten immer vorab, wie die gesetzliche Erbfolge ausschaut. Wenn die nicht gewünscht wird, ist eine Entscheidung zu treffen, wer Erbe sein soll und wie mit allfälligen Pflichtteilansprüchen umgegangen wird."



(Ende)
Aussender: Sabine List e.U.
Ansprechpartner: Sabine List
Tel.: +43 664 2827132
E-Mail: office@messe-seelenfrieden.at
Website: www.messe-seelenfrieden.at
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