Menschenrechtler fordern: Italien muss Zwangspsychiatrie endgültig abschaffen
Verfassungsgericht kippt Teile des Gesetzes zu Zwangseinweisungen
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Zwangspsychiatrie in Italien (Bild: CCHR) |
Rom (pts016/11.09.2025/13:55)
Das Verfassungsgericht kippt Teile des Gesetzes zu Zwangseinweisungen – doch Kritiker warnen vor halben Reformen. Trotz eines historischen Urteils gegen Teile der Zwangspsychiatrie bleibt in Italien die unfreiwillige Unterbringung weiter erlaubt. Menschenrechtsorganisationen sprechen von einem "Etikettenschwindel" und verlangen die vollständige Abschaffung.
Das italienische Verfassungsgericht hat im Mai Teile des jahrzehntealten Gesetzes zu Trattamento Sanitario Obbligatorio (TSO) für verfassungswidrig erklärt. Betroffene müssen künftig informiert, anwaltlich vertreten und angehört werden, bevor ein Richter eine Zwangseinweisung bestätigt.
Menschenrechtsorganisationen wie die Citizens Commission on Human Rights Italy (CCDU) begrüßen diese Verbesserungen, warnen jedoch: Zwangsbehandlungen bleiben ein gravierender Verstoß gegen Würde, Selbstbestimmung und internationale Menschenrechtsnormen.
"Die Vorstellung, dass jemand allein deshalb zwangsweise hospitalisiert und medikamentiert werden kann, weil er anders denkt, ist archaisch", sagte Ivan Arjona, Vertreter der Scientology-Kirche bei den europäischen Institutionen und den Vereinten Nationen. "Dies ist eine gute Gelegenheit für Italien, den nächsten Schritt zu gehen und das Menschenrechtsmodell in der Psychiatrie vollständig umzusetzen."
Die UN-Behindertenrechtskonvention, WHO und UN-Menschenrechtsgremien fordern seit Jahren das komplette Verbot von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie. Fixierungen, Isolation oder Zwangsmedikation seien traumatisch, lebensgefährlich und verletzten grundlegende Rechte.
"Würde darf nicht unter Vorbehalt stehen", so ein CCDU-Sprecher. "Echte Reform bedeutet, Zwang vollständig zu beenden – nicht, ihn zu verschönern."
Italien steht jetzt unter Druck, ein neues Gesetz zu verabschieden, das menschenrechtsbasierte, freiwillige und gemeindenahe Hilfsangebote schafft. Ohne den klaren Willen zur Abschaffung von Zwang, so die Warnung der Aktivisten, werde das System weiter auf überholten Kontrollmechanismen basieren.
Referenzen:
Constitutional Court of Italy – Decision on Article 35 of Law 833/1978 (May 2025), United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)
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