pts20201102029 Politik/Recht, Medizin/Wellness

Kinder zurück nach Hause

Mütter zeigen auf, wie Behörden ihnen ihre Kinder weggenommen haben - Victims Mission berichtet


Zürich (pts029/02.11.2020/13:30) Inobhutnahme und Fremdplatzierung von Kindern gehören zu den brutalsten Herrschaftsinstrumenten staatlicher Systeme. Wie die Familienzerstörung funktioniert, beschreiben betroffene Mütter aus der Schweiz. Eine von ihnen ist Corinne Fonseca, Lehrerin, Künstlerin und Mutter zweier Mädchen. Sie betreibt Social-Media-Blogs mit dem Titel "Kinder zurück nach Hause", wo sie unrechtmässige Inobhutnahmen von Kindern aufdeckt. Sie forscht zu diesem Thema und organisiert Aufklärungskampagnen.

Corinne hält Folgendes fest und wird wie folgt zitiert:

Am 26.6.2019 kamen 8 Personen, Polizei, KESB, Kjz [1], in unser Zuhause und haben mir meine Kinder gewaltsam weggenommen und in ein Heim gebracht. Der Obhutsentzug gründet auf eine richterliche Verfügung des Bezirksgerichtes Meilen. Richterin B. S. schreibt: 1. dass durch meine Person und Erziehung meine Kinder sozial und emotional unterentwickelt seien (dies gründet sie auf ein zweifelhaftes Gutachten), 2. dass von meiner Seite eine mangelnde Kooperationsbereitschaft mit den Behörden bestehe, und dass 3. aufgrund meiner guten Fremdsprachenkenntnisse die "akute Gefahr" (diese zwei Worte braucht es, um eine superprovisorische Massnahme anzuordnen) einer Kindesentführung und Untertauchen im Ausland meinerseits bestehe.

1. Weder die Kinderärztin, noch die Kindsvertreterin, noch die Heimleitung, noch die aktuellen Lehrpersonen stellen irgendwelche Entwicklungsrückstände der beiden Kinder fest.

Zitat Heimleitung: "Dass Ihre Kinder keine Sonderschüler sind, ist uns allen auf Anhieb klar. Bei Ihren Kindern muss man höchstens aufpassen, dass man sie nicht zu gern bekommt." Zitat Schulleitung: "Die Kinder sind keine Sonderschülerinnen, sie sind altersentsprechend entwickelt, sowohl schulisch als auch im Verhalten." 2. Im April 2019 habe ich allen Auflagen zugestimmt und bin seit Verfahrensbeginn zu allen Terminen erschienen. 3. Die Beherrschung von Sprachen kann nicht als Indiz für eine mögliche Kindesentführung gewertet werden.

Vorgeschichte

Jahrelanges Lügen seitens meines Ex-Ehemannes hat zu ehelichen Spannungen geführt. Ab Nov. 2015 war ich einen Abend pro Woche ausser Haus, der Kindsvater alleine mit den Kindern. Von da an begann sich das Verhalten der Kinder dem Vater gegenüber zu verändern: Sie liessen ihn nicht mehr an sich heran; wenn er sich zu ihnen niederbeugte, um sie zu küssen, rissen sie ihm die Brille herunter und zerkratzten ihm das Gesicht. Die damals 5-jährige ältere Tochter spitzte einen Bleistift und rammte ihn dem Vater gleich neben dem Auge ins Gesicht; Foto liegt vor. Mindestens zwei Mal verliess er, während er die Kinder betreuen hätte müssen, das Haus für unbestimmte Zeit. Eine Nachbarin sah ihn eines Abends im Winter in Socken auf der Strasse umher gehen, das Laptop in der einen Hand, eine Zigarette in der anderen.

Pädophile Fantasien

In diesen Zeitraum fallen auch pädophile Fantasien, die mein Ex-Ehemann vor der KESB zugegeben hat. Die Vizepräsidentin der KESB Meilen meinte hierzu: "Die meisten Männer haben pädophile Fantasien, es kommt selten zur Tat." 2016: In einem Streit schlägt der Kindsvater der älteren Tochter die Tür ins Gesicht, sie trägt eine Verletzung am Kinn davon. Auch das ist durch ein Foto belegt. Ende 2016 kommt es zur Trennung, der Kindsvater zieht aus. Beim ersten Besuch der Kinder wollen sie nicht allein mit ihm bleiben. Sie weinen und flehen mich an, sie nicht allein zu lassen. Er behält die Kinder mit Gewalt bei sich. Ab da weigern sich die Kinder allein mit ihm zu bleiben. Das erste Kinderheim sollte schriftlich festhalten: "Die Besuche des Vaters sind eine Belastung für die Kinder."

Beginn des KESB-Verfahrens

Ich hatte mich um Hilfe an die KESB gewandt. Doch weder die krassen Verhaltensänderungen der Kinder dem Vater gegenüber, noch seine pädophilen Fantasien werden je näher untersucht. Aufgrund mehrerer Gefährdungsmeldungen seitens der Anwälte des Kindsvaters mit Vorwürfen wie "Mangelernährung, Abschottung" wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ende 2018 reicht der Kindsvater die Scheidung ein. Die Scheidungsklage wird mir trotz wiederholter Anfragen nicht ausgehändigt, auch nicht beim Gerichtstermin. Ein weiteres Gutachten wird in Auftrag gegeben. Ich beantworte über 500 Multiple-Choice-Fragen, die Antworten speist die Gutachterin in ihren Computer ein, um vorformulierte Analysen und Diagnosen zu erhalten.

Keines der beiden Gutachten wird mir ausgehändigt

Das zweite bildet die Grundlage für die Inobhutnahme meiner Kinder. 98 Freunde erbitten beim Obergericht Zürich eine Rückplatzierung der Kinder. 8 Gefährdungsmeldungen erreichen die KESB von Menschen, die sich um den aktuellen Zustand der Kinder sorgen, da die Kinder für niemanden ausser Vater und Mutter erreichbar sind. Nicht einmal Telefonate von Freundinnen werden ausgerichtet. Diese Isolation wird nun seit 16 Monaten und ohne Begründung aufrechterhalten. Sowohl Unterschriften als auch Gefährdungsmeldungen werden als Störung aus meinem Umfeld bezeichnet. Ich werde angewiesen, mein soziales Umfeld zum Schweigen zu bringen. Dass mit einem engagierten Umfeld die Abschottungstheorie einmal mehr widerlegt ist, wird von den Behörden ignoriert.

Juristisch gesehen

Kinder dürfen auch in der Schweiz nur entzogen werden, wenn sie akut bedroht sind (Waffen, Drogen, Alkohol, Prostitution, etc.), was hier in keiner Weise der Fall war. Juristisch ebenfalls relevant ist die mehrfache grobe Verletzung des rechtlichen Gehörs, d.h. die Fremdplatzierung meiner Kinder wurde verfügt, ohne dass ich dazu hätte Stellung nehmen können. Die Scheidungsklage enthält massive Vorwürfe: Suizid und erweiterter Suizid. Dieses Dokument wurde mir aber trotz mehrmaliger Anforderung über 7 Monate vorenthalten. Auch die Gutachten wurden erst 10 Tage nach dem Obhutsentzug ausgehändigt, obwohl dieser sich auf Scheidungsklage und Gutachten gründet. Die Möglichkeit eines Suizids oder erweiterten Suizids wurden sowohl von der Psychiaterin, die ich auf Aufforderung des Gerichts konsultieren musste, als auch von Kinderärztin und Hausarzt bei mir ausgeschlossen.

Auch die bei der Kindesabnahme anwesende, von der KESB bestellte Krisenpsychologin schloss jegliche Suizidgefahr aus. Mündlich attestierte sie dies, weigerte sich jedoch, da sie mit ihrer Auftraggeberin KESB nicht in Konflikt treten wollte, dies auch schriftlich festzuhalten. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich ein grundlegendes Problem im heutigen Kinderschutz: Gutachter/innen, Psycholog/innen, Kindsvertreter/innen, etc. sind zu 100 Prozent von KESB-Mandaten abhängig und somit nicht objektiv und frei in ihren Beurteilungen.

Mit dem richterlichen Entscheid vom 30.7.2019 stellt sich die Richterin gegen unseren Antrag und den der Kinderärztin, die eine unverzügliche Rückführung der Kinder zu mir beantragen. Es ist der innige Wunsch der Kinder, zurück nach Hause zur Mutter zu kommen.

Das Obergerichtsurteil bestätigt die Fremdplatzierung und winkt damit auch die gröbsten Verletzungen des rechtlichen Gehörs durch. Das Urteil wird von mehreren Juristen als skandalös und juristisch in keiner Weise haltbar beschrieben. Auch das Bundesgericht stört sich nicht an den groben Verfahrensfehlern und wiederholt die mehrfach widerlegten Lügen des Kindsvaters.

Meine Kinder zeigen Zeichen grösster seelischer Not

Sie zerbeissen die Ärmel, schälen die Fingerbeere des Zeigefingers bis dieser wund ist, beissen auf den Haaren. Seit dem 19.10.2019 befinden sich die Kinder in einem anthroposophischen Sonderschulheim für Oberstufenschüler, vier Stunden von zu Hause entfernt, in einem anderen Kanton. Sie werden nicht im Heim beschult, da die Kinder, wie Heimleiterin und Schulleiter bestätigten, "keine Sonderschülerinnen" sind.

Seit 16 Monaten werden die Kinder in totaler Isolation von ihrem früheren sozialen Umfeld festgehalten. Die Rückplatzierung zu mir wird nicht in Erwägung gezogen, obwohl gemäss Grundsatz des Kindesschutzes 'eine Fremdplatzierung nur dann als professionell bezeichnet werden kann, wenn mit dem ersten Tag der Fremdplatzierung die Rückplatzierung vorbereitet wird' (Chr. Häfliger).

Zudem werden die Kinder ab dem ersten Tag im Heim gezielt von mir entfremdet, einerseits durch minimalen Kontakt (4 Std/Monat) oder zeitweilig komplettes Kontaktverbot, andererseits durch Manipulationen wie solchen Aussagen (der sog. Kinderanwältin und des Heimpersonals): "Eure Mutter kann nicht für euch sorgen. Wenn ihr bei eurer Mutter aufwachst, werdet ihr keine guten Erwachsenen."

Am 17.1.2020 wird mir ein totales Kontaktverbot auferlegt

Keine Besuche, keine Telefonate, keine Briefe. Kinder von der Hauptbezugsperson, der Mutter, gewaltsam zu trennen und fern zu halten, ist die größtmögliche Kindswohlschädigung. Zum Kontaktverbot wurde zusätzlich ein Rayonverbot (Fernhalteverfügung)[2] von über 10 Kilometer verhängt; Rayonverbote kennt man aus dem Strafrecht. Das Muster, durch vollkommen übertriebene polizeiliche und juristische Maßnahmen mich zu kriminalisieren, läuft schon seit Verfahrensbeginn.

Das Verhältnis zwischen Kindern und Vater ist bereits seit vier Jahren gestört

Die Kontakte zum Vater wurden aber ab Tag 1 des Heimaufenthaltes forciert: Die Kinder wurden z.B. nicht aus dem Raum gelassen. Und trotz all dieser forcierten Versuche reagierte gemäss Bericht der Betreuerin die jüngere Tochter mit Panik, Weinen und Wut, als der Kindsvater sie anfasste und auf den Sessellift heben wollte ... Aus einem Gerichtsdokument geht hervor, dass, solange keine Beziehung zwischen Vater und Kindern zustande kommt, die Kinder im Heim bleiben. Und ich hätte für die Herstellung dieses Kontaktes zu sorgen. Am 27.2.2020 hob die Richterin das Kontaktverbot auf. Das nächste Treffen mit den Kindern fand aber erst im Mai 2020 statt, überwacht von einer professionellen Begleitungsorganisation mit 2 Begleitern. Das Rayonverbot von über 10 km bleibt erhalten.

Unbegleitetes Besuchsrecht für den Vater

Die Bezirksrichterin B. S. verfügt im August 2020, dass der Vater ab sofort unbegleitetes Besuchsrecht geniesst. 1 Tag pro Woche sollen die Mädchen mit ihm alleine verbringen. Das unbegleitete Besuchsrecht wird auf Biegen und Brechen durchgesetzt, obwohl die Betreuungsperson jemandem anvertraut hat, dass sie "dem", d.h. dem Kindsvater, "die Kinder nicht einmal für einen Tag geben würde". Was spielt sie für ein Doppelspiel? Als es mit den unbegleiteten Besuchen nicht klappt, weil die Kinder immer wieder davonlaufen und nicht alleine mit dem Vater bleiben wollen, lässt die Betreuungsperson sie kurzerhand mit dem Kindsvater allein im Thermalbad. Das Wasser ist in allen Becken über einen Meter tief. Das jüngere Mädchen kann noch nicht gut schwimmen. Es hat zwei Optionen: Ertrinken oder sich am Vater festhalten. Nackte Kinderhaut auf nackter Männerhaut, dessen Träger seine pädophilen Fantasien vor den Behörden zugegeben hat ...

Das anthroposophische Sonderschulheim erhält jeden Monat SFR 30.000 von der Wohngemeinde Hombrechtikon. Dieser Betrag entscheidet womöglich über das Schliessen des Heimes oder seine Weiterführung. Die Betreuungsperson gibt den Anschein, dass sie sich mit meinen Kindern ihren Wunsch nach Grossfamilie und ponybegeisterten Mädchen erfüllt. Aus ihrer Ehe gingen zwei Jungs hervor. Aus vertraulicher Quelle ist bekannt, dass sie mehr Kinder wollte, ihr Mann jedoch nicht. Es brauchte offenbar wohl andere Wege zur Familienerweiterung: "Das Schicksal hat mir deine beiden Mädchen gegeben und nun sorge ich für sie", sagte sie mir ins Gesicht. Sie beklagte sich ab dem ersten Bericht darüber, dass meine Kinder Körperkontakt zu ihr ablehnen. Falls sie nicht gehorchen, drohte sie ihnen mit einem Kuss. Die Betreuungsperson küsst ihre Buben auf den Mund. Es ist nicht auszuschliessen, dass sie zumindest meine jüngere Tochter auf den Mund küsst. Meine Mädchen mögen Körperkontakt von Bezugspersonen gerne, aber keinen aufgezwungenen. Die Betreuungsperson hat keinerlei Anspruch auf solche Intimitäten mit meinen Kindern.

Aber: Sie zeigte sich vor den Kindern nackt. Sie steckte meine Töchter mit ihren beiden Söhnen (12 und 10) mehrmals zusammen in die Badewanne. Eine Tochter meinte leise zu mir: "Ich musste zum Glück nur neben meiner Schwester sitzen." Man kann sich des Verdachts nicht erwehren, dass hier gezielt auf Kindsmissbrauch hingearbeitet wird.

Die Kinder litten ab Anfang 2020 über 9 Monate lang an Husten. Es wurde Keuchhusten diagnostiziert, der erst spät und nicht adäquat medizinisch behandelt wurde.

Meine jüngere Tochter erlitt im Sept. 2020 eine Gehirnerschütterung. Sie kam ins Spital, wo eine Gehirnerschütterung diagnostiziert wurde. Laut Anweisung sollte das Kind geschont werden. Darauf achtete die Fremdbetreuung aber nicht, sodass mein Kind mit Kopfschmerzen und Erbrechen wieder in die Notaufnahme kam. Dieser zweite Spitalsaufenthalt ist eindeutig auf das Missachten der medizinischen Anweisungen der Betreuungsperson zurückzuführen, die sich damit einer groben Verletzung der medizinischen Sorgfaltspflicht schuldig gemacht hat. Ich wurde erst 26 Stunden nach dem Unfall informiert. Die Betreuungsperson hatte dem Spital die Anweisung gegeben, die Polizei zu rufen, sollte ich auftauchen. Beim zweiten Spitalsaufenthalt wurde ich zwar informiert, mir wurde aber verboten, mein Kind zu besuchen, das nach mir verlangt hatte.

Man verwehrt einem verletzten Kind die tröstende Umarmung der Mutter. Man verwehrt einer Mutter, ihr verletztes Kind zu trösten. Dies ist ein weiterer Verstoß von zahlreichen Rechtsverstößen und sogar Straftaten seitens der Behörden und deren Erfüllungsgehilfen. Heimleitung und Mitarbeiter, sowie Beiständin und selbsternannter Mit-Beistand haben sich mehrerer Straftaten schuldig gemacht: Verleumdung, Diebstahl und Unterschlagung von Post, Unterschlagung von Akten, Verletzung des Datenschutzgesetzes, Amtsmissbrauch, Gefährdung des Lebens, Verletzung der Informationspflicht, die allesamt angezeigt wurden. Die medizinische und pädagogische Sektion des Goetheanums, die die Aufsicht über alle anthroposophischen Institutionen weltweit hat, ist informiert, und "wird zum Fall keine Stellung nehmen".

Das Narrativ von Gericht, Kindsvater, Beiständin, Betreuungsperson soll um jeden Preis aufrechterhalten werden; ja, auch um den Preis von zwei Kindern. Dieses Narrativ lautet: "Die Kinder wurden aus einem verwahrlosten Haushalt gerettet" (Zitat Bericht Beiständin vom Juli 2019, "die Wohnung war in einem sehr schlechten Pflegezustand, unsauber und unordentlich"), durch "die erziehungsunfähige Mutter zu sozialen und emotionalen Krüppeln geworden, die, sollten sie einen Tag länger in ihrer Obhut sein, für die Gesellschaft nicht mehr tragbar seien (Gutachten Y. B.), und seit sie im Heim in der Obhut der herausragenden Sozialpädagogen sind, haben sie sich zu zwei anständig gekleideten und frisierten Mädchen entwickelt, die in der Schule mit Glanzleistung auffallen und sozial hochkompetent und überall beliebt sind". Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses Lügennarrativ wie ein Kartenhaus zusammenfällt.

Dass diese zwei Mädchen bis zur Fremdplatzierung in einem sauberen und ordentlichen Haushalt in meiner liebevollen Obhut sich zu zwei wunderbaren, allseits beliebten, durch hohe Sozialkompetenz auffallenden Kinder entwickeln konnten, ist dutzendfach medizinisch, psychiatrisch, pädagogisch belegt. Nur sind sie heute, nach 16 Monaten gewaltsamer Trennung von mir und all ihren Bezugspersonen (Erwachsene und Kinder) hochtraumatisiert. Die Traumatisierung wird mit jedem Tag in der Fremdplatzierung weiter vertieft. Die ersten Schritte zu einer möglichen Heilung oder zumindest Linderung des Traumas können erst beginnen, wenn die Kinder wieder zu Hause sind.

Wir sind kein Einzelfall. Unrechtmässige Fremdplatzierungen sind auch in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Norwegen, Kanada, USA, etc. ein Thema, das sich aktuell mit aller Kraft den Weg in die Öffentlichkeit bahnt. Gemäss Studien, Erfahrungsberichten und Zeugenaussagen (z.B. auch von Heimmitarbeitern) muss man in 80 Prozent der Fremdplatzierungen davon ausgehen, dass sie unrechtmässig sind! Es besteht ein enger Zusammenhang zu Pädokriminalität.

"Alles, was das Böse braucht, um zu triumphieren, ist das Schweigen der guten Menschen" (Jean Ziegler. Quelle: https://beruhmte-zitate.de/zitate/1105696-jean-ziegler-alles-was-das-bose-braucht-um-zu-triumphieren-i/ ). Daher unsere Bitten. An Betroffene: Brecht euer Schweigen, bringt eure Schicksale an die Öffentlichkeit! An alle: Erzählt es weiter, fragt nach, macht es öffentlich! Diese Verbrechen sind nur möglich, weil sie hinter verschlossenen Türen stattfinden. Wer mag helfe mit, diese Türen zu öffnen, denn sobald das Licht der Öffentlichkeit hineindringt, flieht das Dunkle.

[1] KESB, Kjz:
https://kesb-zh.ch/standorte/kesb-zuerich/
https://www.zh.ch/de/familie/angebote-fuer-familien-mit-kindern/kinder-und-jugendhilfezentren.html

[2] Fernhalteverfügung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rayonverbot

Weitere Informationen:
- https://www.corinne-puppenspiel.com
- https://kinder-zurueck-nach-hause.jimdosite.com/
- https://vimeo.com/470916017
- https://vimeo.com/388308107
- https://freespirit-tv.ch/kinder-zurueck-nach-hause-pk-unrechtmaessiger-kindes-entzug-teil-1
- https://www.facebook.com/riccarda.sarah/videos/708156876430126
- https://www.facebook.com/kinderzuruck.nachhause.5/videos/203241677879833
- https://www.youtube.com/watch?v=QZQYFNrIXZg&feature=share&fbclid=IwAR1LYHRYiu7ZHDAbKUCaoA8xsY4eP2DOwBEjdtbs22gaAQ7LDZ8o6SjY39E

(Ende)
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