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E-Scooter in der Schweiz: Ein umfassender Ratgeber von Go-Wheels


E-Scooter auf Schweizer Strassen: Welche Vorschriften müssen beachtet werden? (Foto: Unsplash)
E-Scooter auf Schweizer Strassen: Welche Vorschriften müssen beachtet werden? (Foto: Unsplash)

Bern/Risch-Rotkreuz (ptp005/25.07.2025/08:00)

E-Scooter haben sich in der Schweiz als effizientes und umweltfreundliches Fortbewegungsmittel etabliert. Für Unternehmen wie Go-Wheels ist es entscheidend, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um sowohl rechtliche Sicherheit zu gewährleisten als auch den Kunden präzise Informationen bieten zu können.

1. Zulassungsvoraussetzungen für E-Scooter
In der Schweiz werden Elektro-Scooter als Leicht-Motorfahrräder klassifiziert, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Maximale Motorleistung: 500 Watt
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Gewicht: Nicht mehr als 250 kg (inklusive Fahrer und Ladung)
- Bremsen: Mindestens zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
- Beleuchtung: Vorder- und Rücklicht sowie Reflektoren
- Weitere Ausstattungen: Klingel, Rückspiegel
Diese Anforderungen sind in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) festgelegt.

2. Alters- und Führerscheinregelungen
- Ab 16 Jahren: Fahrberechtigung ohne Führerschein
- Zwischen 14 und 16 Jahren: Führerausweis der Kategorie M erforderlich
- Unter 14 Jahren: Keine Fahrberechtigung
- Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht, jedoch wird das Tragen eines Helms aus Sicherheitsgründen empfohlen.

3. Verkehrsregeln und Nutzung
- Fahrverhalten: E-Scooter gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder und müssen daher Radwege oder -streifen nutzen, wenn vorhanden.
- Fahren auf Trottoirs: Verboten
- Nutzung von Fussgängerzonen: Nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt
- Beleuchtungspflicht: Auch tagsüber muss das Licht eingeschaltet sein
- Personenbeförderung: Nicht erlaubt, E-Scooter sind für den Transport von nur einer Person vorgesehen
Diese Regelungen dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und sind in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) verankert.

4. Nummernschild und Versicherung
Für E-Scooter, die die oben genannten Kriterien erfüllen, ist kein Nummernschild erforderlich. Ebenso besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht. Allerdings wird eine Haftpflichtversicherung dringend empfohlen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

5. Neueste Entwicklungen ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Regelungen für E-Scooter:
- Höchstgeschwindigkeit: E-Scooter dürfen nun eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen.
- Personenbeförderung: E-Scooter mit Sitzplätzen dürfen nun mit einer zweiten Person besetzt werden, sofern das Fahrzeug dafür vorgesehen ist.
- Fahrverhalten: Die Nutzung von Velowegen bleibt weiterhin verpflichtend, wenn vorhanden.
Diese Änderungen betreffen insbesondere Modelle wie den SXT MAX von Go-Wheels, der mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h bereits den aktuellen Vorschriften entspricht.

Fahrspass nach Vorschriften

Für Go-Wheels ist es essenziell, E-Scooter und E-Roller anzubieten, die den schweizerischen Vorschriften entsprechen. Der SXT MAX stellt ein Beispiel für ein solches Modell dar, das sowohl technisch den Anforderungen entspricht als auch in puncto Sicherheit und Komfort überzeugt. Mit der bevorstehenden Gesetzesänderung im Juli 2025 ist es uns wichtig, das Sortiment entsprechend anzupassen und unsere Kunden über die neuen Regelungen zu informieren. Jetzt E-Scooter kaufen und mit unseren Modellen für die Schweizer Strassen durchstarten!

(Ende)
Aussender: Go-Wheels
Ansprechpartner: Go-Wheels
E-Mail: info@go-wheels.ch
Website: www.go-wheels.ch
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