pts20061123022 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Die eigene Stiftung ab 10.000 Euro mit steuerlicher bzw. staatlicher Förderung

Gründung einer eigenen Stiftung mit Steuervorteil


Neunkirchen (pts022/23.11.2006/11:15) Stiftungen sind zunehmend wichtige Akteure und Impulsgeber, finanzielle Säulen, Projektträger und Innovationsschmieden in Deutschland. Daher wurde die staatliche Förderung von Stiftungsgründungen http://www.gold-stiftung.de/index.php?id=7 erheblich erweitert und bietet heute viele verschiedene Vorteile.

Steuern Sie als Stiftungsgründer selbst Ihre Steuern - Ihre eigene Stiftung http://www.gold-stiftung.de/index.php?id=7 mit den Vorteilen: nicht pfändbar (möglich) 100 % steuerlich abzugsfähig - Steuervorteil über Generationen vererbbar. Aufbau einer Rente mit sozialem Charakter Gemeinnützigkeit als Unternehmer / Privatmann Stiftung auf eigenen Namen ab 10.000 Euro. Steigerung des Ansehens als innovative und gemeinnützige Person / Gesellschaft Die berühmteste Stiftung in neuerer Zeit überhaupt wurde von einem Schweden ins Leben gerufen - Alfred Nobel, der Erfinder des Dynamits verfügte in seinem Testament von 1895, dass ein Teil seines Reichtums in eine Stiftung einfließen und die Zinsen aus dem Stiftungskapital als Preis jenen zukommen sollten, die jeweils "im verflossenen Jahr der Menschheit den größten Nutzen gebracht haben". Die erste noch bestehende Stiftung existiert im Raume Münster und stammt aus der Zeit um das Jahr 900. Wer den Erhalt des eigenen Namens sichern möchte, hat zur Stiftung also kaum eine Alternative. Das Lebenswerk des Stifters wird von der Stiftung weitergeführt.

Die eigene Stiftung http://www.gold-stiftung.de/index.php?id=7 - Bereits ab 10.000 Euro kann innerhalb von ca. drei Wochen eine eigene Stiftung ins Leben gerufen werden. - Der Staat honoriert das gemeinnützige Engagement des Stifters mit steuerlichen Vorteilen. Das Stiftungskapital kann bis zu 100 % als Sonderausgaben mit jeder Einkunftsart verrechnet werden. Es besteht eine Eintragungsfähigkeit auf der Lohnsteuerkarte und die Möglichkeit der Reduzierung von Einkommensteuervorauszahlungen.Die Senkung der Einkommenssteuerbelastung ist die aktive Unterstützung des Staates für Ihr soziales Engagement.

Eigener Stiftungszweck - Der Stifter legt selbst fest, welchen Bereich oder welche gemeinnützigen Einrichtungen er unterstützen will, wie hoch das Grundstockvermögen sein soll, wie die Stiftung heißt und er entscheidet, wie seine Stiftung in der Öffentlichkeit auftritt.
Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- & Altenhilfe, kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege & Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, des Tierschutzes, bis hin zu Verbraucherberatung und Verbraucherschutz.

Wirtschaftliche Grundsätze - Mit dem Stiftungsvermögen erwirtschaften erfahrene Vermögensverwalter Erträge, die für die Verwirklichung der Stiftungsziele verwendet werden. Aus den erwirtschafteten Erträgen wird nach Abzug der Verwaltungskosten ein Drittel für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt, ein Drittel verbleibt im Kapitalstock der Stiftung zwecks Werterhaltung (Inflationsschutz und Vermögensmehrung) und ein Drittel kann der Stifter auf Antrag als Unterhaltsleistung erhalten.

Unterhaltsleistung - dem Stifter und seinen nächsten Angehörigen (max. bis zum Versterben des Enkels) kann eine Unterhaltsleistung gemäß § 58 Nr. 5 der Abgabenordnung (AO) und des zugehörigen Paragraphen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) gewährt werden.

Die professionelle Unterstützung und Umsetzung Ihres Stiftungs - Wunsches
übernimmt für Sie die Verwaltung mit Geschäftsführung, Buchhaltung, Steuererklärungen, Verwaltung der Stiftungsmittel und überwacht für Sie die Einhaltung der Stiftungsgrundsätze: Erfüllung des Stiftungszwecks, Dauerhafte Werterhaltung des Vermögensstocks, Sicherstellung der laufenden Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks und der Versorgungsleistungen an die Stifter.
Auf Wunsch konzipiert und erstellt für Ihre Stiftung Visitenkarten, Infobroschüren, einen Internetauftritt, den wir auch ins Netz stellen, Spendenfaltblätter und stellt im Namen Ihrer Stiftung Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) aus.

Investition mit sozialem und wirtschaftlichem Charakter
Die Stiftung erfüllt einen dreifachen Nutzen: für das Wohl der Gemeinschaft, das Wohl Ihrer Angehörigen und das ihrer Stifter.
Informationsvorbehalt - alle gemachten Angaben berücksichtigen die zum Zeitpunkt ihrer Abfassung (August 2006) maßgebenden rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die zu dieser Zeit gültigen gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsrichtlinien.

Zusätzliche Tipps: Finanzierungen bis zu 120 % ohne EK, wobei zu 65 % Produkte Ihrer Wahl als Tilgungsinstrument (muss nicht abgetreten werden) hinterlegt werden können? Investieren Sie in Ackerland, welches in 4 - 5 Jahren als Bauland verkauft wird und verdoppeln Sie damit Ihr Anlagekapital - hohe Rendite, Marktführer weltweit - 27 Jahre Erfahrung, kurz- bis mittelfristige Verfügbarkeit & Sicherheit sind eine Selbstverständlichkeit Maklerprogramm nach EU Vermittlerrichtlinie 65 Eur p.m./ Vermögensschadenshaftplicht 218 Eur p.a.

Weitere Informationen:
VIP - Vertrieb Innovativer Produkte Limited
Geschäftsführer: Herr Michael Ihl
5 Jupiter House, Calleva Park
Reading, Berks, RG7 8NN
Company No. 05086555
Companies House, Crown Way, Cardiff, CF14 UZ

fon: +49 (0)157 85 02 19 17
eMail: service@vip-ltd.de

(Ende)
Aussender: pts - Presseinformation (D)
Ansprechpartner: Michael Ihl
Tel.: 0157 85021917
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