Deutsche Meta-Nutzer: Keine Daten für KI-Training
noyb wirft dem Konzern mangelnde Transparenz und Umgehung der DSGVO-Regeln vor und prüft Klage
![]() |
KI-generiertes Bild: Modell von Meta-CEO Mark Zuckerberg (Foto: pixabay.com, MickeyLIT) |
Wien (pte001/12.08.2025/06:00)
Kaum ein Meta-Nutzer in Deutschland ist dazu bereit, seine in Plattformen des Konzerns eingespeisten Daten für dessen KI-Training bereitzustellen. Nur sieben Prozent sprachen sich in einer von noyb – Europäisches Zentrum für digitale Rechte beauftragten, kürzlich veröffentlichten bundesweiten Gallup-Umfrage unter 1.000 Usern dafür aus. 27 Prozent haben zuvor noch nichts von Metas Nutzungsplänen gehört.
DSGVO-Pflicht umgangen
Metas Onlinedienste werden weltweit von über drei Mrd. Menschen gratis genuzt – dazu zählen Facebook, Instagram, Messenger und Whatsapp. Einnahmen generieren CEO Mark Zuckerberg & Co. vor allem mit Werbung. Vor Kurzem begann Meta, persönliche Daten seiner europäischen User für das KI-Training zu nutzen – allerdings entgegen der DSGVO-Datenschutz-Verpflichtungen ohne deren Einwilligung.
Stattdessen beruft sich das Unternehmen laut noyb auf "berechtigtes Interesse", das über dem Grundrecht auf Datenschutz stehe. noyb, eine spendenfinanzierte NGO mit Sitz in Wien, die sich für EU-weite Datenschutzrechte einsetzt, wollte mit der Befragung herausfinden, ob dieses "berechtigte Interesse" auch im Sinne der Nutzer und ihrer "vernünftigen Erwartungen" ist. Die Antwort der Umfrage sei eindeutig.
Wirtschaftsinteressen und Datenschutz
"Meta ist sich vermutlich bewusst, dass niemand seine Social-Media-Daten hergeben will, damit es einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen KI-Firmen erhält", erklärt noyb-Vorsitzender Max Schrems. "Anstatt um eine Einwilligung zu bitten und ein 'Nein' als Antwort zu erhalten, hat das Unternehmen einfach entschieden, dass seine wirtschaftlichen Interessen über dem Recht auf Datenschutz von mindestens 274 Mio. EU-Nutzern steht."
Laut nyob hat Meta sichergestellt, dass weniger als 50 Prozent der Nutzer die Hinweise zur KI-Nutzung auf den Plattformen sehen. Die 73 Prozent der Befragten, die von Metas Ankündigung gehört hätten, seien oft über andere Kanäle darüber informiert worden. So würden sich nur 40 Prozent der Instagram-Nutzer und 39 Prozent der Facebook-User an eine entsprechende In-App-Benachrichtigung bzw. E-Mail erinnern.
Meta widerspricht
"Die falschen Behauptungen von noyb sind sowohl in Bezug auf die Fakten als auch auf das Recht falsch", heißt hingegen in einer Meta-Stellungnahme gegenüber dem IT-Newsportal "The Register" dazu. "Im vergangenen Jahr haben wir mehr als zwei Milliarden In-App-Benachrichtigungen und E-Mails an Menschen in Europa verschickt, um ihnen zu erklären, was wir tun und dass sie ein Widerspruchsrecht haben. Auch in diesem Jahr haben wir wieder alle Nutzer von Facebook und Instagram in der EU benachrichtigt."
Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei noyb, hält dagegen: "Es gibt keine Hinweise darauf, dass Meta die gesetzlichen Kriterien hinsichtlich der Information von Nutzern erfüllt hätte. Das Unternehmen kann deshalb nicht davon ausgehen, dass die Betroffenen die vernünftige Erwartung hatten, dass ihre Social-Media-Daten für das KI-Training genutzt werden." Die Umfrageergebnisse zeigten deutlich, dass die Menschen in Europa nicht wollen, dass Meta ihre persönlichen Daten in seine KI-Systeme einspeist.
noyb hat Meta ein Abmahnschreiben geschickt und prüft derzeit eine Verbandsklage. Der Konzern hat gegebenenfalls auch für Schäden gegenüber den Verbrauchern zu haften.
(Ende)Aussender: | pressetext.redaktion |
Ansprechpartner: | Lutz Steinbrück |
Tel.: | +43-1-81140-300 |
E-Mail: | steinbrueck@pressetext.com |
Website: | www.pressetext.com |