ptp20230316006 Politik/Recht, Kultur/Lifestyle

Bei "ehewidrigem Verhalten" geht nach 6 Monaten Recht auf Ehescheidung verloren - Fristen müssen eingehalten werden

RA Mag. Schulz: "Wenn Eheverfehlungen tatenlos zugesehen wird, erlischt Recht auf Scheidung"


Wien (ptp006/16.03.2023/08:55)

Das Ehegesetz § 57 sagt klar und deutlich: "Das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens erlischt, wenn der Ehegatte nicht binnen sechs Monaten die Klage erhebt. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Scheidungsgrundes." Genau hier machen viele Ehepartner den Fehler, zu lange nach einem triftigen Scheidungsgrund zuzuwarten, damit "mehr" hinzukommt, weil man meint, das würde vor Gericht schwerer wiegen.

"Genau hier machen Laien einen gravierenden Fehler, denn man müsste nach einer Verfehlung sofort und unmittelbar reagieren, um die vom Gericht dafür vorgesehene Frist nicht verstreichen zu lassen. Genau darum ist die möglichst frühzeitige Beratung mit einem erfahrenen Scheidungsanwalt so entscheidend", betont der Wiener Scheidungsanwalt Mag. August Schulz, der bereits hunderte Scheidungen erfolgreich für seine Klient:innen vor Gericht gebracht und im Sinne seiner Mandant:innen abgeschlossen hat. https://www.ehescheidungsanwalt.at/

Oberster Gerichtshof bestätigt die Entscheidung zum Ehegesetz § 57

Die juristisch sperrige Formulierung zum Ehegesetz § 57 lautet: Fristbeginn einer Eheverfehlung beginnt mit der Kenntnisnahme der letzten konkreten Handlung. Also einer Verfehlung des Partners oder der Partnerin. Warten bringt nichts. Im Gegenteil: "Wer zu lange wartet, riskiert eine Fristversäumnis und damit einen rechtlich relevanten Grund für die Scheidung", warnt Scheidungsanwalt Mag. August Schulz.

Handy und PC sind wunderbare Beweisträger für Eheverfehlungen

Ehescheidungsanwalt Mag. Schulz ist immer wieder erstaunt, wie leichtfertig peinliche Fehler mit Handy und PC passieren, wenn Ehepartner fremdgehen oder andere drastische Eheverfehlungen begehen. Ein echtes No-Go sind unversperrte Handys oder für alle einsehbare Passwörter, wenn eine Ehe bereits auf der Kippe steht.

"Egal, ob Videos, Fotos oder Chats am Handy, Restaurantrechnungen, Taxiquittungen und manchmal unglaublicherweise sogar Kreditkartenabrechnungen von Bordellbesuchen, die eindeutige digitale Spuren hinterlassen und Beweise für das Gericht darstellen. Immer gilt dann der Tag der Auffindung durch den Ehepartner als Fristbeginn und daher sollte dann auch sofort und unmittelbar gehandelt werden. Solch relevante Scheidungsgründe müssen genutzt werden, sonst kann es entweder unmöglich werden, eine Ehe zu beenden oder teuer werden, wenn keine Eheverfehlung nachgewiesen werden kann und der Anspruch auf Unterhalt vom Gericht nicht anerkannt wird", so Ehescheidungsanwalt Mag. Schulz.

Die Kanzlei von Ehescheidungsanwalt Mag. Schulz in Wien kämpft seit vielen Jahrzehnten erfolgreich in den Bereichen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Familienrecht, Erbrecht, Testamente und Verteidigung in Strafsachen für männliche und weibliche Klienten und Klientinnen.

Ehescheidungsanwalt Mag. jur. August Schulz
1010 Wien, Stadiongasse 5/3A
Infos und Erstberatung unter Telefon 01 3460897 oder per E-Mail: schulz@ehescheidungsanwalt.at
Web: https://www.ehescheidungsanwalt.at

(Ende)
Aussender: Mag. jur. August Schulz - Ehescheidungsanwalt
Ansprechpartner: August Schulz
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