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Das Ehegesetz § 57 sagt klar und deutlich: "Das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens erlischt, wenn der Ehegatte nicht binnen sechs Monaten die Klage erhebt. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Scheidungsgrundes." Hier machen viele Ehepartner den Fehler, zu lange nach einem triftigen Scheidungsgrund zuzuwarten, damit "mehr" hinzukommt, weil man meint, das würde vor Gericht schwerer wiegen. "Genau hier machen Laien einen gravierenden Fehler, denn man müsste nach einer Verfehlung sofort und unmittelbar reagieren, um die vom Gericht dafür vorgesehene Frist nicht verstreichen zu lassen. Eine möglichst frühzeitige Beratung mit einem erfahrenen Scheidungsanwalt ist daher entscheidend", betont der Wiener Scheidungsanwalt Mag. August Schulz, der bereits hunderte Scheidungen erfolgreich für seine Klient:innen vor Gericht gebracht und im Sinne seiner Mandant:innen abgeschlossen hat. www.ehescheidungsanwalt.at