pts20211125014 Politik/Recht, Bauen/Wohnen

Was bringt die ÖNORM B 1300 für Immobilienbesitzer?

Schadenersatz-Zahlungen an Mieter und Nutzer von Gebäuden werden auch in Österreich immer höher


Wien (pts014/25.11.2021/08:45) Noch gibt es in Österreich keine amerikanischen Verhältnisse bei Schadenersatz-Zahlungen durch Unfälle mit Personenschaden. Aber das österreichische Recht ist unerbittlich, wenn es darum geht, die Schuldigen bei einem Unfall in einem Wohn- oder Bürogebäude zu bestrafen. Und es bleibt oft nicht bei Strafzahlungen, sondern im Fall von Unfällen mit schweren Verletzungen oder gar mit Todesfolge verhängt das Gericht auch Haftstrafen gegen jene, die mittelbar oder unmittelbar für die Sicherheit in Gebäuden verantwortlich sind.

"Grundsätzlich müssen Liegenschaftseigentümer und Eigentümergemeinschaften die Gefahrenlosigkeit von Immobilien sicherstellen. Wenn ein Unfall auf Mängel ursächlich zurückzuführen ist, dann kommt es unweigerlich zu drastischen Strafen für die Verantwortlichen. Das Gesetz macht auch vor deren Vorgesetzten oder den Geschäftsführern oder Prokuristen von Immobilienfirmen nicht halt. Daher ist eine regelmäßige Objektsicherheitsbegehung nach ÖN B 1300 für Wohnbauten und ÖN B 1301 für Nicht-Wohnbauten die einfache Möglichkeit, rechtssicher zu agieren, um Klagsdrohungen gelassener entgegensehen zu können. Zertifizierte Sicherheitsexperten bei ISHAP übernehmen diese Sicherheitsbegehungen und dokumentieren Gefahrenstellen", betont Bmstr. Ing. Thomas Korol, Geschäftsführer der ISHAP Gebäudedokumentations GmbH in Wien, die in ganz Österreich Begehungen nach ÖNORM B 1300 im Auftrag ihrer Klienten durchführt.

Um wenig Geld die Objektsicherheitsbegehungen an zertifizierte Experten auslagern

Es ist wenig Geld, das für deutlich mehr Sicherheit in Immobilien sorgt und es ist ein minimaler Aufwand, um sich rechtlich abzusichern, sollte es doch einmal zu einem Unfall im Gebäude kommen. Denn gerade dann muss nachgewiesen werden, dass alles getan wurde, um schon im Vorfeld die Gefahr für Leib und Leben der Bewohner der Immobilien abzuwehren. Daher sieht die ÖNORM B 1300 auch regelmäßige Prüfroutinen vor, die in Form von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen in allen Teilen der Immobilien durchgeführt werden.

"Bei diesen Begehungen werden Sicherheitsmängel und mögliche Gefahren, die von Fassaden, Bauteilen, der Immobilien-Ausstattung oder auch von Notfalleinrichtungen ausgehen, dokumentiert und damit auch frühzeitig erkannt, sodass Maßnahmen gesetzt werden können", so Michael Notz, zertifizierter Objektsicherheitsprüfer bei ISHAP.

Immer öfter ist die ÖNORM B 1300 auch Teil von Ausschreibungen

Obwohl derzeit nicht verpflichtend, wird eine verbindliche und regelmäßige Durchführung der ÖN-B-1300- bzw. bei Bürogebäuden und Nicht-Wohngebäuden der ÖN-B-1301-Objektsicherheitsbegehung immer häufiger auch bei Ausschreibungen vorausgesetzt. Eigentlich kein Wunder, denn durch die digitale Dokumentation bei einer Begehung kann eindeutig nachgewiesen werden, dass Hausinhabung oder Hausverwaltung alle nötigen Verkehrssicherheitspflichten eingehalten haben.

Einfaches Outsourcing und Beauftragung

Je nach Beauftragung, dokumentieren die zertifizierten ISHAP-Objektsicherheitsprüfer bei einer Begehung den Gebäudezustand, eventuelle Außengefahren, Einbruchsschutz, die nötigen Brandschutz-Vorkehrungen, die technische Objektsicherheit, aber auch die Gesundheits- und Umweltschutzauflagen.

Weitere Infos: https://www.gebäudedokumentation.at

(Ende)
Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH
Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol
Tel.: +43 1 23641320
E-Mail: t.korol@ishap.at
Website: www.ishap.at
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