pte20211104026 Unternehmen/Wirtschaft, Medien/Kommunikation

Messenger-Dienste gefährlich für Unternehmen

Nutzungsfehler und daraus resultierende Datenschutzverletzungen können Millionen Euro kosten


Apps: Experten warnen vor unbedachter Nutzung (Foto: Thomas Ulrich, pixabay.com)
Apps: Experten warnen vor unbedachter Nutzung (Foto: Thomas Ulrich, pixabay.com)

Berlin/Karlsruhe/London (pte026/04.11.2021/12:30)

Unternehmen nutzen bei der Kommunikation mit Kunden und intern zunehmend Instant-Messenger-Dienste wie Telegram oder Whats App. Sie ermöglichen den schnellen, unkomplizierten Austausch von Informationen und Dokumenten per Mobiltelefon. Während der Corona-Pandemie, in der Millionen Beschäftigte zu Hause arbeiteten, hat die Bedeutung der Messenger-Dienste noch zugenommen. Laut einer Studie des Digitalverbands Bitkom https://www.bitkom.org/ in Berlin vom Mai 2021 nutzen zwei Drittel aller Unternehmen Messenger-Dienste für die interne und externe Kommunikation. Im Jahr davor waren es 50 Prozent und 2018 erst 37 Prozent. Angesichts der hohen rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen kann der Einsatz von Messengerdiensten für Unternehmen allerdings gefährlich werden.

[b]DSGVO-Verletzungen können teuer werden[/b]

Das Forschungszentrum Informatik https://www.fzi.de (FZI) in Karlsruhe und Berlin, 1985 gegründet vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und der damaligen Universität Karlsruhe (heute Karlsruher Institut für Technologie https://www.kit.edu) hat jetzt die aktuelle Rechtslage aufbereitet. Danach riskieren Unternehmen, Verbände und Behörden hohe Sanktionen, wenn sie bei der internen oder externen Kommunikation die Datenschutzvorgaben verletzen. So sieht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei bestimmten Verstößen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes vor. Sanktionen in Millionenhöhe wurden tatsächlich bereits verhängt – allein im dritten Quartal 2021 waren es laut einer Erhebung von Finbold https://finbold.com 984,47 Millionen Euro – die Londoner Finanzanalysten hatten dafür ein Spezialportal für DSGVO-Strafen ausgewertet.

[b]Geschäftsgeheimnisse in Gefahr[/b]

Weiteres Risiko: Geschäftsgeheimnisse genießen nach neuer Rechtslage (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen/GeschGehG) nur dann rechtlichen Schutz, wenn sie mit angemessenen Maßnahmen geschützt werden. Es liegt also im Interesse der Unternehmen, bei der Nutzung von Messenger-Diensten auch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen konsequent zu wahren.

Die FZI-Experten warnen auch vor der Nutzung von Angeboten, die einen Datentransfer in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums vorsehen, für das kein so genannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt. Mit dem Wegfall des „Privacy Shield"-Abkommens zwischen der EU und den USA im Jahr 2020 sei auch das Weiterleiten von Daten in die Vereinigten Staaten problematisch.

(Ende)
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