pte20121015011 Unternehmen/Wirtschaft, Medizin/Wellness

Cholesterin-Butter: Unilever gerät unter Beschuss

Imageverlust: Foodwatch sieht in "Becel pro.aktiv" ein Arzneimittel


Streitobjekt:
Streitobjekt: "Becel pro.aktiv" und mögliche Nebenwirkungen (Foto: becel.de)

Hamburg/Berlin (pte011/15.10.2012/12:00) Die zum Konsumgüterkonzern Unilever http://unilever.com gehörende Margarine-Marke Becel http://becel.de hat momentan mit gehörigen Imageschäden zu kämpfen. Grund dafür ist die eingebrachte Klage und anhaltende Kritik der Verbraucherorganisation Foodwatch http://foodwatch.de wegen des Produkts "Becel pro.activ", das angeblich den Cholesterinspiegel senken soll. Der Imagewert von Becel im YouGov-Markenmonitor BrandIndex ist in den vergangenen Monaten von +38 auf +24 gesunken. Der Ruf der Marke könnte dadurch nachhaltig geschwächt werden.

Umstrittener Satz

Foodwatch fährt schon seit einiger Zeit eine mediale Kampagne gegen den Cholesterinsenker aus den Supermärkten. Dass sich nun auch das Landgericht Hamburg mit der Margarine auseinandersetzt, geht zurück auf folgenden Satz des Gießener Professors Hans-Ulrich Klör in einer Presseaussendung von Unilever Deutschland http://tinyurl.com/9zn2o9w : "Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist."

"Diese Behauptung ist schlicht unhaltbar. Unilever soll die Hinweise auf die Risiken nicht weiter verschleiern dürfen. Deshalb gehen wir dagegen nun gerichtlich vor", erklärt Foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga im Gespräch mit pressetext. Dieser sieht in "Becel pro.aktiv" eine Art Cholesterin-Medikament, dessen Verkauf nur Apotheken erlaubt sein sollte. "Wer krank ist, geht zum Arzt, wer Hunger hat in den Supermarkt", bringt es Huizinga auf den Punkt.

Interpretationsspielraum

Laut Foodwatch gibt es wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine Ablagerungen in Gefäßen zur Folge haben und dadurch das Risiko für Herzkrankheiten erhöhen. Unilever hat die Ablagerungen vor Gericht sogar bestätigt. Diese hätten allerdings keine gesundheitlichen Folgen, so der Konzern.

Die zentrale Frage des Prozesses ist, ob es sich bei der Aussage des Professors und Mitglied der Deutschen Lipid-Liga http://lipid-liga.de um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt. Interpretiert sie das Gericht als das Erstere, so ist sie anfechtbar. Gegenüber pressetext wollte sich Kör mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu den Vorwürfen von Foodwatch äußern.

Ein Urteil wird für den 14. Dezember erwartet. Bekäme die Verbraucherschutzorganisation in der Causa recht, würde sie sich in der Forderung nach der Verbannung aus den Supermarkt-Regalen bestärkt sehen. Dass jedoch Unilever für "Becel pro.aktiv" eine Zulassung als Arzneimittel beantragen wird müssen oder das Produkt vom Markt nimmt, erscheint Beobachtern als relativ unwahrscheinlich.

Aktualisierung (15.10.2012/14:08 Uhr):
Gegenüber pressetext weist Unilever-Sprecher Merlin Koene darauf hin, dass "Ablagerungen" vor Gericht vonseiten des Konzerns nie bestätigt wurden und dies eine "Behauptung von Foodwatch" sei. "Für uns hat sich nichts geändert: wir stehen zu unserem Produkt. Becel pro.activ ist ein sicheres und gesundes Lebensmittel, das aktiv den Cholesterinspiegel senkt und damit einen Beitrag leisten kann, einen Risikofaktor für Herz-Kreislauferkrankungen zu reduzieren."

(Ende)
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