pte20060802003 in Leben

Billigflieger im Visier der Verbraucherschützer

Abmahnung wegen mangelnder Preistransparenz


Berlin (pte003/02.08.2006/06:15) Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://www.vzbv.de hat weitere Unterlassungsverfahren gegen die Billigflieger Hapag Lloyd Express (HLX) http://www.hlx.com , Ryan Air http://www.ryanair.com , Germanwings http://www34.germanwings.com und Easyjet http://www.easyjet.com eingeleitet. Die Verbraucherschützer beanstanden die mangelnde Preistransparenz sowie die Irreführung über die Verfügbarkeit besonders günstiger Flüge. Für einige der Low Carrier sind die Vorwürfe nicht nachvollziehbar. "Wir sind dabei die Vorwürfe zu prüfen, können den Gedankengang jedoch nicht nachvollziehen, denn unsere Preise sind im Internet sehr wohl transparent dargestellt", zeigt Herbert Euler, Pressesprecher der HLX, im Gespräch mit pressetext sein Unverständnis über die Vorwürfe des vzbv.

Wie andere Wettbewerber auch würde man klar angeben, dass Steuern, Gebühren und Treibstoffzuschläge zum Preis hinzukommen. Außerdem sei der Verbrauchernutzen, den die Billigflieger erst möglich gemacht haben, unbestreitbar, so Euler weiter. Laut vzbv hat noch keines der Flugunternehmen reagiert. Condor hätte lediglich um Aufschub der Frist, die am 3. August auch für Hapag Lloyd, LTU und Aer Lingus abläuft, gebeten. HLX, Ryan Air, German Wings und Easyjet haben noch bis zum 11. August Zeit zu reagieren. Den Unternehmen droht eine Unterlassungsklage.

Flugpreiswerbung war schon in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Unterlassungsverfahren des vzbv. 2003 hat das Landgericht Hannover entschieden, dass in der Werbung für Billigflüge auf ein begrenztes Sitzplatzkontingent hingewiesen werden muss. Der vzbv fordert eine EU-weite Verpflichtung zur Werbung mit Bruttopreisen und Angabe konkreter Reisetermine in Zusammenhang mit Schnäppchenangeboten sowie eine eindeutige Kontingentierung der Angebote auf zehn Prozent. Der irische Billigflieger Ryanair ist in der Vergangenheit des öfteren von der britischen Werbeaufsichtsbehörde wegen irreführender Behauptungen in der Werbung abgemahnt worden (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=041215056 ).

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