Rechtssichere Baustellenabsicherung

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"Man benötigt in Österreich zwar eine Bewilligung gemäß StVO § 89 + § 90 Straßenverkehrsordnung, wenn man eine Baustelle an einer Straße oder einem Gehweg errichtet. Aber eben nur grobe Richtlinien und so gut wie keine Kontrollen, wenn die Baustelle einmal steht. Das ist nicht nur eine Gefahr für Fußgänger, Passanten und den fließenden Verkehr, sondern in Wahrheit vor allem für die Baufirmen selbst. Denn wenn was passiert, werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und das wird nicht nur teuer, sondern endet manchmal auch mit einem Strafverfahren. Fakt ist, es gibt derzeit keine RVS (Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau) aus Sicht und zum Schutz der Fußgänger! Ich fordere daher endlich verbindliche Vorgaben zur Baustellenabsicherung, die dann auch durch systematisches Monitoring und von unabhängigen Experten regelmäßig überprüft werden", so Verkehrssicherheitsexperte Ing. Ilan Giuli von IG-Control. www.ig-control.com