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Gemäß §128a WBO ist es für Bauherren verpflichtend, ein Bauwerksbuch zu erstellen und zu führen. ISHAP ermöglicht die digitale Erstellung eines Bauwerksbuchs, damit Immo-Entwickler und Bauherren ohne großen logistischen Aufwand ihren Dokumentations- und Überprüfungspflichten nachkommen können. "ISHAP ist aktuell bei einigen Großprojekten mit der Erstellung des digitalen Bauwerksbuches beteiligt", so Bmstr. Ing. Thomas Korol, Geschäftsführer von ISHAP. www.gebäudedokumentation.at